Die Finanzkommission des Ständerates beantragt ihrem Rat Zustimmung zu den Nachtragskrediten im Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021 (21.007 sn). Sie unterstützt in einem Mitbericht an die federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) die Änderungen beim Covid-Gesetz (21.016). Schliesslich beschloss sie eine Kommissionsmotion zu den Immobilienprojekten der SBB (21.3023).

Die Finanzkommission beriet den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021 (21.007 sn) vor und befasste sich im Rahmen eines Mitberichts an die federführende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) mit den Änderungen zum Covid-Gesetz (21.016 sn). Beide Vorlagen hatte der Bundesrat am Vortag verabschiedet (vgl. dazu die Medienmitteilungen des Bundesrates vom 17. Februar 2021; Nachtrag I zum Voranschlag 2021; Änderung zum Covid-Gesetz).  

Bundesrat Ueli Maurer erläuterte die bundesrätlichen Entscheide. Danach führte die Kommission eine längere Aussprache zu diesen. Dabei waren die Einschätzungen geteilt. Mehrere Mitglieder wünschten sich eine schnellere und breitere Öffnung und wiesen auf die hohen Kosten und Auswirkungen für die Gesellschaft und Wirtschaft hin. Aufmerksam gemacht wurde auf die grossen mittel- und langfristigen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und den starken Anstieg der Bundesschulden. Vermisst wurden auch gewisse längerfristige Szenarien und Strategien; gefragt wurde unter anderem, welche Strategie der Bundesrat im Bereich des Testens und Impfens verfolge. Einige Mitglieder begrüssten die Entscheide des Bundesrates ausdrücklich, halten sie der Situation angemessen und dankten dem Bundesrat für den Entscheid. Die Schweiz gebe im Vergleich zum Bruttoinlandprodukt weniger aus als andere Länder. Trotz einiger kritischer Kommentare unterstützt die Finanzkommission die Beschlüsse des Bundesrates; so beantragt sie weder beim Nachtrag Ia noch beim Covid-Gesetz eine Änderung an dessen Anträgen.

Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021 (21.007 sn)

Der Bundesrat beantragt zur Bewältigung der Corona-Pandemie 8 Nachtragskredite im Umfang von 14,3 Milliarden Franken. Dazu zählen die Erhöhung des Bundesbetrags für die kantonalen Härtefallmassnahmen (6,3 Milliarden) und der Beitrag an die Arbeitslosenversicherung zur Deckung der Kurzarbeitsentschädigung im Jahr 2021 (6 Milliarden Franken). Die Kommission unterstützt die Anträge des Bundesrates einstimmig.

Zu kritischen Fragen Anlass gaben die Nachtragskredite zum Funktionsaufwand des Bundesamtes für Gesundheit (rund 84,5 Millionen Franken) sowie ein Verpflichtungskredit zur Beschaffung von Sanitätsmaterial und Impfstoffen (500 Millionen Franken).

Die Änderungen zum Covid-Gesetz und der Nachtrag Ia zum Voranschlag 2021 weisen einen engen Zusammenhang auf; viele Nachtragskredite sind die finanzielle Umsetzung von Anträgen im Covid-Gesetz im Voranschlag 2021. Die WAK-S als zuständige Kommission hat die Änderungen des Covid-Gesetzes noch nicht beraten. Um deren Anträge aus finanzpolitischer Sicht zu diskutieren und zu prüfen, ob ihre Anträge beim Nachtrag I angepasst werden sollen, wird die FK-S an einer zusätzlichen Sitzung am 1. März die betroffenen Kredite noch einmal diskutieren. Vorläufig beantragt die Kommission einstimmig (13 Stimmen) Zustimmung zum entsprechenden Bundesbeschluss.

Mitbericht an die WAK-S zur Änderung des Covid-Gesetzes (21.016)

Zu einer langen Diskussion führten die Änderungen der Härtefallmassnahmen für Unternehmungen (vgl. Vorlage 1, Art. 12 Covid-Gesetz). Artikel 12 Absatz 1bis des Covid-Gesetzes legt fest, dass ein Härtefall nach Artikel 12 Absatz 1 des Gesetzes vorliegt, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Mit Verweis auf die sehr schwierige Lage vieler kleiner und insbesondere margenschwachen Branchen wurde beantragt, die Schwelle auf 75 Prozent anzuheben (abgelehnt mit 7 zu 5 Stimmen (1 Enthaltung)). Diskutiert wurden bei einigen Gesetzesvorschlägen die Frage des Vollzugs. Dieser muss für die Finanzkommission rasch erfolgen können. Nicht bestritten waren die Vorlagen 2 (Bundesbeschluss über die Finanzierung der Härtefallmassnahmen nach dem Covid-19-Gesetz in der Höhe von 8,2 Milliarden Franken) und 3 (Änderung Arbeitslosenversicherungsgesetz mit Kosten für den Bundeshaushalt in der Höhe von 6 Milliarden Franken). Die beiden Vorlagen sind die zentralen Pfeiler für die Unterstützung der Wirtschaft in der Coronakrise. Unbestritten waren auch die Massnahmen zugunsten von durch die öffentliche Hand geführten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung (Art. 17c). Die Finanzkommission wird ihre Anträge der WAK-S in einem mündlichen Mitbericht übermitteln.   

Kommissionsmotion: Immobilienprojekte der SBB weiterführen

Mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die FK-S, eine Kommissionsmotion (21.3023) einzureichen, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, eine Weiterführung der rentablen Immobilienprojekte der SBB sicherzustellen. Die SBB hatte Ende Januar mitgeteilt, dass sie aufgrund ihrer angespannten finanziellen Situation eine Reihe von Immobilienprojekten sistieren muss. Sie will damit absichern, dass sie denn vom Bund als Eigentümer vorgegebenen Schuldendeckungsgrad schrittweise wieder einhalten kann. Die Kommission betont, dass die Immobilienprojekte der SBB gute Einkünfte erzielen und entscheidend zur Sanierung der Pensionskasse beitragen. Eine Sistierung dieser Projekte zum aktuellen Zeitpunkt sende ein schlechtes Signal und habe mittelfristig negative Auswirkungen auf die Finanzen der SBB, ihrer Pensionskasse und der öffentlichen Hand. Die Kommission fordert den Bundesrat daher auf, die Verschuldungsobergrenze der SBB vorübergehend anzuheben und so die Wiederaufnahme der wirtschaftlich tragfähigen Projekte zu ermöglichen.

Die Finanzkommission tagte am 18. Februar 2021 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Peter Hegglin (C-MEB/ZG), in Bern. Anwesend waren Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, die Direktorin und Mitarbeitende der Eidgenössischen Finanzverwaltung, eine Vertretung aus dem WBF sowie der Generalsekretär des UVEK.