Trotz eines strukturellen Überschusses von derzeit 552 Millionen Franken wird das Jahr 2022 im Zeichen des Abbaus der coronabedingten Verschuldung stehen. Die Kommission liess sich zu diesem Zweck die verschiedenen Varianten zum Umgang mit den pandemiebedingten Mehrausgaben präsentieren, welche der Bundesrat in die Konsultation geschickt hat. Die Kommission wird ihre Arbeiten und Überlegungen fortsetzen, sobald sich der Bundesrat für eine dieser Varianten entschieden hat.

Umgang mit den durch die Covid-19-Krise verursachten Schulden

Die Kommission hat Kenntnis genommen von den zwei Szenarien zum Ausgleich des Fehlbetrags des Amortisationskontos, der aufgrund der ausserordentlichen Ausgaben zur Bewältigung der Covid-19-Krise und von deren wirtschaftlichen Folgen entstanden ist. Die beiden Varianten wurden am 25. August 2021 vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt. Nach geltendem Recht muss der Fehlbetrag des Amortisationskontos innerhalb von sechs Jahren durch allfällige ausserordentliche Einnahmen oder durch Finanzierungsüberschüsse ausgeglichen werden. Diese strikte Regel könnte nur dann eingehalten werden, wenn Sparprogramme und Steuererhöhungen beschlossen würden, was die Wirtschaftserholung nach der Covid-19-Krise beeinträchtigen könnte.

Gemäss der ersten Variante des Bundesrates soll der Fehlbetrag des Amortisationskontos innerhalb von drei oder vier Legislaturperioden über die verbuchten strukturellen Überschüsse sowie über zusätzliche Ausschüttungen der SNB abgebaut werden. Die zweite Variante ist mit der ersten identisch, sieht aber vor, dass die Hälfte des Fehlbetrags des Amortisationskontos zuerst durch einen Teil der früheren strukturellen Überschüsse ausgeglichen wird. Mit beiden Lösungen wird sichergestellt, dass der Ausgleich des Fehlbetrags des Amortisationskontos ohne Sparprogramm und Steuererhöhungen erfolgen kann.

In der Diskussion nach der Präsentation des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) haben mehrere Kommissionsmitglieder darauf hingewiesen, wie wichtig es sei, eine Lösung zu finden, die dem Sinn der Schuldenbremse gerecht werde, nicht aber die Investitionsausgaben gefährde. Die definitive Botschaft des Bundesrates dürfte dem Parlament im ersten Quartal 2022 vorgelegt werden.

Im Rahmen ihrer Überlegungen zum Umgang mit den durch die Covid-19-Krise verursachten Schulden hat die Kommission beschlossen, die Beratung der drei Motionen zu diesem Thema – 20.3285 s Julliard «Schuldenbremse respektieren, Ventilklausel nutzen!», 20.4576 s Hegglin Peter «Die Covid-19-Schulden sollen verträglich abgebaut werden» und 20.3450 n WAK-N «Bundesanteil der ‹Ausschüttung› der Schweizerischen Nationalbank für den Abbau der Corona-Schulden nutzen» – aufzuschieben. Die Kommission will über diese Motionen erst dann befinden, wenn die endgültige Botschaft des Bundesrates zum Umgang mit den durch die Covid-19-Krise verursachten Schulden vorliegt, um inkohärente Beschlüsse zu vermeiden. Sie hat mit 9 zu 3 Stimmen einen Antrag abgelehnt, wonach die drei Motionen sofort behandelt werden sollten.

Voranschlag 2022 des Bundes (21.041 sn) und Nachtrag II zum Voranschlag 2021 (21.042 sn)

An der Oktobersitzung der Kommission findet traditionsgemäss die allgemeine Debatte zum Voranschlag des folgenden Jahres und zum ordentlichen Nachtrag II zum Voranschlag des laufenden Jahres statt. Die Finanzkommission hat somit ihre Arbeiten zum Voranschlag 2022 des Bundes aufgenommen. Gemäss den jüngsten Zahlen, welche der Vorsteher des EFD an der Sitzung bekannt gegeben hat, sieht der am 18. August 2021 vom Bundesrat verabschiedete Voranschlag, einschliesslich Nachmeldung vom 24. September 2021, ordentliche Einnahmen von 77,122 Milliarden Franken und ordentliche Ausgaben von 77,187 Milliarden Franken vor. Daraus resultiert ein negativer ordentlicher Saldo von 65 Millionen Franken. Die ausserordentlichen Einnahmen belaufen sich auf 1,521 Milliarden Franken und die ausserordentlichen Ausgaben betragen 2,406 Milliarden Franken. Daraus ergibt sich ein negatives Finanzierungsergebnis von total 951 Millionen Franken. Die gesetzlichen Vorgaben zur Schuldenbremse werden derzeit eingehalten, da sich der strukturelle Überschuss auf 552 Millionen Franken beläuft. Die Folgen der Pandemie haben im Voranschlag 2022 weniger starke Spuren hinterlassen als in demjenigen des Vorjahres. In Bezug auf die Einnahmen – insbesondere aus der Verrechnungssteuer – besteht jedoch weiterhin Unsicherheit.

Im ordentlichen Nachtrag II zum Voranschlag 2021 beantragt der Bundesrat acht Kredite in Höhe von insgesamt 79,4 Millionen Franken sowie einen Zusatzkredit über 20 Millionen Franken.

Im Anschluss an die Beratung ist die Kommission auf beide Vorlagen eingetreten. Die Subkommissionen, die mit der Detailberatung der Budgets der einzelnen Departemente betraut sind, werden im Oktober tagen und ihre Erwägungen, Schlussfolgerungen und Anträge der Plenarkommission an deren Sitzung vom 8. und 9. November 2021 unterbreiten.

Immobilienbotschaft EFD 2021 (21.045 n)

Der Bundesrat beantragt mit seiner Botschaft vom 19. Mai 2021 Verpflichtungskredite in Höhe von insgesamt 364,3 Millionen Franken. Diese umfassen insbesondere die Kredite für den Neubau Unterkunfts- und Ausbildungsgebäude in Magglingen (27 Mio. Franken) sowie für den Ersatzneubau Schwimmsportzentrum in Tenero (91,8 Mio. Franken). Damit werden die zuvor im Rahmen des «Aktionsplans Sportförderung des Bundes» gefassten Beschlüsse umgesetzt. Für die Verpflichtungskredite im Bereich der zivilen Bauten beantragt der Bundesrat Kredite über 245,5 Millionen Franken. Darunter sind Kredite für den Ersatzneubau Verpflegungs- und Konferenzgebäude von Agroscope in Posieux (14,9 Mio. Franken), für den Neubau Verwaltungsgebäude 4. Etappe in Zollikofen (48,5 Mio. Franken) und für den Ersatzneubau Unterkunftsgebäude in Tenero (12,1 Mio. Franken). Die FK-S beantragt einstimmig, die Vorlage des Bundesrates – wie ihre nationalrätliche Schwesterkommission und der Nationalrat – anzunehmen.

Mitberichte

Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat die FK-S die Prüfung der finanziellen Aspekte des Entwurfs des Bundesrates zur Änderung des Postorganisationsgesetzes und des Bundesbeschlusses über die Kapitalisierungszusicherung an die Schweizerische Post fortgesetzt (21.048 s), welche sie an ihrer Sitzung vom 23. August 2021 aufgenommen hatte. Die FK-S beantragt der KVF-S, die mit der Vorberatung der Vorlage betraut ist, einstimmig, der Vergabe eines Verpflichtungskredits in Höhe von 1,7 Milliarden Franken zur Gewährung einer Kapitalisierungszusicherung an die Schweizerische Post zur Rekapitalisierung von Postfinance zuzustimmen.

Die FK-S hat hingegen mit 10 Stimmen zu 1 bei 1 Enthaltung beschlossen, vorerst nicht zur allfälligen Aufhebung des Hypothekar- und Kreditverbots für Postfinance und zur Privatisierung von Postfinance Stellung zu nehmen. Nach einer intensiven Diskussion ist die Kommissionsmehrheit zum Schluss gelangt, dass es noch zu früh ist, um in voller Kenntnis der Sachlage Stellung zu nehmen. Die Kommission hat deshalb beschlossen, den Bericht der Expertenkommission abzuwarten, die vom UVEK mit dem Auftrag eingesetzt wurde, Vorschläge zur Konzeption und Finanzierung der künftigen Grundversorgung auszuarbeiten. Eine frühere Stellungnahme hätte in den Augen der Kommissionsmehrheit nicht viel Sinn, da die Ergebnisse der Arbeiten der Expertenkommission die Grundversorgung und deren Finanzierung sowie die Organisation der Post als Ganzes sicherlich entscheidend beeinflussen werden. Die Kommission schlägt deshalb vor, die Privatisierung und die Aufhebung des Hypothekar- und Kreditverbots in einem zweiten Schritt zu behandeln.

Die Kommission hat sich zudem mit der Botschaft des Bundesrates zum Verpflichtungskredit über 4,352 Milliarden Franken für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022–2025 (21.035 n) befasst. Sie unterstützt die Vorlage einstimmig und wird der KVF-S ihre Erwägungen unterbreiten, wenn diese das Geschäft vorberät.

Die Kommission hat am 11. Oktober 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Peter Hegglin (M-CEB, ZG) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des EFD, Bundesrat Ueli Maurer, und von Verterinnen und Vertretern des EFD und des UVEK in Bern getagt.