Die Kommission hat sich eingehend mit der Staatsrechnung 2021 befasst und Kenntnis genommen von den Auswirkungen der Pandemie auf die Ausgaben. Sie hat zudem den Nachtrag Ib zum Voranschlag 2022 beraten und mahnt hier grössere finanzielle Zurückhaltung an, namentlich in Sachen Beitrag an die Arbeitslosenversicherung (–1,8 Mia. Franken) und Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen (–246 Mio. Franken).

Staatsrechnung 2021 (22.003 ns)

Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat auf der Grundlage der Berichterstattung ihrer Subkommissionen, die für die Detailanalyse der Rechnungen der Bundesämter in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich zuständig sind, die Staatsrechnung 2021 vorberaten. Auch die Staatsrechnung 2021 steht im Zeichen der Covid-19-Krise und schliesst mit einem Defizit von rund 12,2 Milliarden Franken ab, welches in erster Linie auf die ausserordentlichen Ausgaben zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Auswirkungen zurückzuführen ist. Nach der Beratung hat die Kommission einstimmig beschlossen, ihrem Rat die Genehmigung der Staatsrechnung 2021 und der drei dazugehörigen Bundesbeschlüsse zu beantragen.

 

Nachtrag Ib zum Voranschlag 2022 (22.007 ns)

Der Bundesrat beantragt im Rahmen des ordentlichen Nachtrags Ib zum Voranschlag 17 Nachtragskredite in der Höhe von 2,7 Milliarden Franken (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 30. März 2022). 15 dieser 17 Kredite waren unbestritten. Die zwei umfangreichsten Kredite (Bundesbeitrag an die Arbeitslosenversicherung [2,1 Mrd. Franken] und Impfstoffbeschaffung [314 Mio. Franken]) hingegen wurden zwei Tage lang rege diskutiert.

Der erste dieser beiden Kredite geht auf einen Bundesgerichtsentscheid zurück über die Berücksichtigung der Ferien- und Feiertagsentschädigungen bei der Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende, die monatlich bezahlt werden. Dieser Entscheid könnte zur Folge haben, dass der Bund an die Unternehmen, die zwischen 2020 und 2021 Kurzarbeitsgesuche gestellt haben, Nachzahlungen in Höhe von 2,1 Milliarden Franken leisten muss. Die Kommission hat mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag angenommen, wonach für die rechtskräftigen Entscheide keine rückwirkende Auszahlung der Ferien- und Feiertagsentschädigungen gewährt werden soll. Nachdem die Kommission insbesondere von der Position des Bundesamtes für Justiz Kenntnis genommen hatte, ist sie zum Schluss gelangt, dass die Rückwirkung Rechtsunsicherheit mit sich bringt und der Grundidee der Hilfe – die einfach, schnell und unbürokratisch sein soll – zuwiderläuft. Die Rückwirkung könnte zudem zu einer Überentschädigung bestimmter Unternehmen führen. Die Minderheit hingegen ist der Auffassung, dass der Bundesgerichtsentscheid den Grundsatz des Schutzes von Treu und Glauben bekräftigt und als Entscheid der höchsten gerichtlichen Instanz keinen Auslegungsspielraum zulässt. Nach den Schätzungen des EFD könnten mit der Annahme des Antrags die Kosten für den Bund von 2,1 Milliarden Franken auf 300 Millionen Franken gesenkt werden.

Der zweite Antrag, der von der Kommission einstimmig angenommen wurde, sieht vor, dass auf allfälligen Nachzahlungen keine Verzugszinsen zu entrichten sind.

Der zweite Kredit, der in der Kommission umstritten war, betrifft die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen, für die der Bundesrat ursprünglich 516 Millionen Franken veranschlagt hatte. Dieser Betrag wurde von den eidgenössischen Räten im Rahmen des Voranschlags 2022 genehmigt. Mittlerweile schätzt der Bundesrat den Mittelbedarf für 2022 jedoch auf 830 Millionen Franken, von denen 623 Millionen Franken für die Beschaffung von 33 Millionen Dosen vorgesehen sind. Er beantragt deshalb einen nachträglichen Voranschlagskredit über 314 Millionen Franken und einen zusätzlichen Verpflichtungskredit über 780 Millionen Franken. Die Kommission hält die Menge der zu beschaffenden Dosen für zu gross, weshalb sie mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, die Anzahl von 33 Millionen auf 20 Millionen zu senken, wodurch der Voranschlagskredit auf 68 Millionen Franken und der Verpflichtungskredit auf 300 Millionen Franken gekürzt wird. Die Minderheit spricht sich dafür aus, die Strategie des Bundesrates zu unterstützen. Mit 10 zu 2 Stimmen abgelehnt wurde hingegen der Antrag, die nachträglichen 314 Millionen Franken und die zusätzlichen 780 Millionen Franken vollständig zu streichen.

Dieses Geschäft geht in der Sommersession – nachdem es im Nationalrat behandelt wurde – in den Ständerat.

Mitbericht

Die Kommission hat sich zudem im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit den finanziellen Aspekten des Rettungsschirms für Stromunternehmen (22.031 s) befasst. Dieser sieht vor, dass der Bund den systemkritischen Schweizer Stromunternehmen Darlehen gewähren kann, um Liquiditätsengpässe aufgrund ausserordentlicher Marktentwicklungen zu vermeiden. Der Bundesrat beantragt zu diesem Zweck einen Verpflichtungskredit in Höhe von 10 Milliarden Franken.

Die FK-S hat sich dafür interessiert, wie diese 10 Milliarden Franken berechnet wurden und welche Rückzahlungsgarantien, Zinsen sowie Risikoprämien vorgesehen sind. Die institutionellen Aspekte der Mitwirkung der Kantone und derer Kraftwerksbetriebe bei der Unterstützung der Unternehmen, deren Hauptaktionäre sie sind, wurden ebenfalls diskutiert. Es besteht Einigkeit darüber, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, mit denen Liquiditätsprobleme systemkritischer Unternehmen vermieden werden können. Es stellt sich allerdings die Frage, ob dies mittels eines vorab vom Parlament verabschiedeten Gesetzes erfolgen soll oder ob im Krisenfall einfach auf Notrecht zurückzugreifen ist. Die Erwägungen der FK-S werden der UREK-S übermittelt, der dieses Geschäft zugwiesen wurde.

Die Kommission hat am 19. und 20. Mai 2022 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (FDP, FR) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des Eidgenössischen Finanzdepartements, des Vorstehers des Eidgenössischen Departements des Innern, des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente in Bern getagt.