Die Finanzkommission des Ständerats (FK-S) hat Kenntnis genommen vom Ergebnis der Staatsrechnung 2023, die mit einem Finanzierungsdefizit von 1.4 Mrd. Fr. abschliesst. Sehr anspruchsvoll wird neben dem Voranschlag 2025 die Finanzplanung 2026-2028. Die Finanzkommission begrüsst dabei die geplante Prüfung von Sparmassnahmen bei den gebundenen Ausgaben.

Die Staatsrechnung weist 2023 zum zweiten Mal in Folge ein strukturelles Finanzierungsdefizit aus. Der Bundesrat wird die Botschaft mit den Details zur Rechnung im März verabschieden. Danach werden die Finanzkommission und ihre Subkommissionen die Staatsrechnung bis Ende Mai prüfen, bevor sie in der Sommersession dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet wird.

Die Vorsteherin des Finanzdepartements hat die wichtigsten Aspekte des Budgetrahmens vorgestellt, den der Bundesrat am 14. Februar für den Voranschlag 2025 und den Finanzplan 2026–2028 festgelegt hat. Während die Massnahmen des Bundesrates im Voranschlag 2025 einen strukturell ausgeglichenen Bundeshaushalt erwarten lassen, bleiben die Aussichten für 2026 und die Zeit danach äusserst düster. Die Kommission ist nach wie vor besorgt über die aktuelle Entwicklung und erinnert daran, dass die Schuldenbremse eingehalten werden muss. Vor diesem Hintergrund wird sie in den kommenden Monaten weiterhin nach Wegen zur Sanierung der Bundesfinanzen suchen.

Armeefinanzen: Bestätigung der Befunde der Finanzkommission des Nationalrats

Angesichts der Wellen, welche das Thema in den vergangenen Wochen geworfen hat, befasste sich auch die FK-S mit den Armeefinanzen. Sie hörte eine Vertretung des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) an, geleitet von der Vorsteherin VBS und dem Chef der Armee. Deren Ausführungen und die Antworten der VBS-Delegation auf die zahlreichen Fragen liessen die FK-S zum gleichen Schluss kommen wie deren Schwesterkommission letzte Woche. Es gibt einen Überhang an Investitionen, aber keinen Liquiditätsengpass bei der Armee. Von der Armee wird das Wort Liquidität im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Voranschlagskreditvolumen anders verwendet als im üblichen Gebrauch. Dadurch konnte ein Missverständnis entstehen, was zu den grossen Schlagzeilen führte.

Die VBS-Delegation betonte, dass zwischen Planung und Verpflichtungskrediten einerseits und konkreten Beschaffungsverträgen mit Zahlungsverpflichtungen andererseits zu unterscheiden ist. Die Praxis, eine ambitionierte Zahl Projekte zu planen, sei immer Bestandteil des Planungsprozesses gewesen und sorge für die erforderliche Flexibilität, sollten Projekte verschoben oder eingestellt werden. Zudem könne die Armee dank dieser Praxis ihre Beschaffungen an den Fortschritt ihrer Projekte einerseits und an die Entscheide des Parlamentes zum Voranschlag andererseits anpassen. Alle bestehenden Verpflichtungen werden erfüllt.

Die Kommission ist der Ansicht, dass es sich vor allem um eine unglückliche und zeitlich ungünstige Kommunikation seitens des VBS handelte, und bedauert die allfälligen Negativauswirkungen auf das Vertrauen in die Armee. Sie sieht jedoch keinen besonderen Handlungsbedarf. Sie wird sich weiterhin regelmässig über die Entwicklung der Finanzplanung des VBS informieren.

Mitberichte der Finanzkommission

Die Finanzkommission des Ständerates hat sich an ihrer Sitzung im Rahmen des Mitberichtsverfahrens auch mit den finanziellen Aspekten der Armeebotschaft 2024 (24.025 s) befasst. Die FK-S empfiehlt, den fünf Bundesbeschlüssen der Armeebotschaft zuzustimmen. In der Diskussion wurde jedoch verschiedentlich Kritik geäussert, insbesondere am hohen Betrag, der für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung vorgesehen ist. Ohne die erforderlichen umfangreichen Investitionen in Frage zu stellen, hob ein Teil der Kommission zudem hervor, dass die Armee überdies ihr Sparpotenzial bei den Betriebsausgaben analysieren und ausschöpfen muss, um sich an den Sparanstrengungen zu beteiligen, die von allen anderen Aufgabenbereichen der Verwaltung verlangt werden.

Eine Vertretung des EDI hat mit dem Entwurf eines Bundesbeschlusses für einen Verpflichtungskredit für ein Programm zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen(DigiSanté) für die Jahre 2025 bis 2034 (23.076 n) zudem eine weitere finanziell bedeutende Vorlage des Bundesrates präsentiert. Zwar war das Eintreten mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen unbestritten, doch wurde Kritik am Umfang und an der Dauer des Vorhabens geäussert. Dem vorliegenden Erlassentwurf wurde deshalb nur mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Die Kommission betont, dass bei diesem Programm das Controlling und die genaue Steuerung wichtig ist. Zudem hebt sie hervor, dass das Programm nur erfolgreich sein kann, wenn die Kantone und Leistungserbringer frühzeitig und eng eingebunden werden. Die für das EDI zuständige Subkommission wird den Fortschritt des Programms und das Erreichen der festgelegten Ziele verfolgen.

Die Kommission wird ihre Erwägungen den für die Vorberatung dieser Vorlagen zuständigen Sachbereichskommissionen übermitteln.

Finanzierung von dezentralen Digitalisierungsprojekten

Ferner hat die FK-S die Motion 22.4255 n vorberaten, welche den Bundesrat beauftragt, digitale Projekte zu fördern, welche Interoperabilität und Mehrfachnutzung digitaler Behördenprozesse (E-Government) und Wahrnehmung politischer Teilhabe (CivicTech) ermöglichen. Aus finanzpolitischer Sicht begrüsst die FK-S insbesondere, dass für die Umsetzung der Motion keine zusätzlichen Gelder erforderlich sind. Die anfallenden Kosten können aus bereits bestehenden Gefässen gedeckt werden. Sie beantragt mit 4 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

Die Kommission hat am 22. Februar 2024 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Ständerat Jakob Stark (SVP, TG), in Bern getagt. Teilweise anwesend waren Bundespräsidentin Viola Amherd, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, der Chef der Armee, der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle und Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Departemente (EFD, VBS und EDI).