Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat von den finanzpolitischen Auswirkungen einer allfälligen Einführung einer Finanztransaktionssteuer zur mittel- bis langfristigen Finanzierung der AHV Kenntnis genommen. Sie hat das Finanzdepartement um zusätzliche Auskünfte ersucht, um über alle Informationen zu verfügen, die sie für ihre Überlegungen benötigt.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hat der Kommission den in Erfüllung des Postulates 21.3440 Rieder vom 19. März 2021 vorgelegten Bericht des Bundesrates «Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer» vom 9. Oktober 2024 präsentiert. Die FK-S hat vor allem über die Einnahmen diskutiert, die mit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer erzielt werden könnten. Angesichts der aktuellen Finanzlage des Bundes und namentlich aufgrund der gebundenen Ausgaben für die AHV müssen verschiedene – einnahmen- oder ausgabenseitige – Alternativen analysiert werden, um für die Herausforderungen gewappnet zu sein und das System langfristig zu sichern.

Die Auswirkungen einer Finanztransaktionssteuer lassen sich nur schwer beziffern, da diese einerseits sehr volatil ist und andererseits eine einseitige Einführung einer solchen Steuer negative finanzielle Folgen für die Schweiz haben könnte. Die FK-S teilt die skeptische Einschätzung im Bericht, will sich jedoch über verschiedene weitere Aspekte ein genaueres Bild verschaffen, weshalb sie das EFD um zusätzliche Informationen ersucht hat. Wenn diese Informationen vorliegen, wird sich die Kommission nochmals mit diesem Dossier befassen.

Mitberichte der Finanzkommission

Die FK-S hat im Rahmen des Mitberichtsverfahrens die folgenden Geschäfte behandelt und wird die zuständigen Sachbereichskommissionen über ihre Schlussfolgerungen zu den finanziellen Aspekten dieser Vorlagen orientieren.

Finanzielle Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2026–2029 (24.061 n)

Mit dieser Vorlage beantragt der Bundesrat für den Zeitraum 2026–2029 Zahlungsrahmen in Höhe von insgesamt 13’817 Millionen Franken sowie einen Zusatzkredit von 30 Millionen Franken für landwirtschaftliche Strukturverbesserungen in den Jahren 2022–2025. Die FK-S empfiehlt mit 9 zu 3 Stimmen, die Mittel für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz über vier Jahre um 100 Millionen und die Direktzahlungen über vier Jahre um 261 Millionen Franken aufzustocken, und folgt damit dem Beschluss des Nationalrates aus der Wintersession 2024. Mit der Erhöhung der Gesamtmittel von 13’817 Millionen auf 14’178 Millionen Franken soll insbesondere sichergestellt werden, dass das Einkommen der Landwirte im Vergleich zur letzten Vierjahresperiode stabil bleibt. Die Kommissionsmehrheit hält es nicht für angebracht, die absoluten Beträge für die Landwirtschaft – wie vom Bundesrat gewünscht – zu kürzen, da die Landwirtschaft einer der wenigen Ausgabenbereiche ist, deren Budget in den letzten zwanzig Jahren nicht erhöht wurde. Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass die Landwirtschaft von den Sparanstrengungen, die in den verschiedenen Ausgabenbereichen verlangt werden, nicht ausgenommen werden darf. Dem Zusatzkredit von 30 Millionen wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.

Darlehen zur Finanzierung des Abbruchs und Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration in Genf (24.084 s)

Die FK-S hat sich mit dem Antrag auf ein zinsloses, über 50 Jahre rückzahlbares Darlehen von 44,7 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration in Genf befasst. Die Finanzkommission beantragt ohne Gegenstimme, die Vorlage des Bundesrates zu unterstützen.

Die Kommission hat am 16. Januar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter und von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente (EFD, EDA und WBF) in Bern getagt.