Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat Eintreten zum Entlastungspaket 27 (EP27) für den Bundeshaushalt (25.063) beschlossen und die Detailberatung des Geschäfts aufgenommen. Zudem hat sie, wie an ihrer Sitzung vom 25. und 26. August 2025 beschlossen, die Kantone zur Thematik einer Bundessteuerpflicht für Kantonalbanken angehört.

Die Finanzkommission ist nach einer ausführlichen Debatte mit 9 zu 4 Stimmen auf das Entlastungspaket 27 eingetreten. Für die Mehrheit ist das Entlastungspaket 27 unverzichtbar, da ansonsten die Vorgabe der Schuldenbremse in den Budgets der nächsten Jahre nur mit einer starken Kürzung der ungebundenen Ausgaben eingehalten werden kann. Davon betroffen wären unter anderem die Landwirtschaft, die Entwicklungszusammenarbeit oder die Bildung und Kultur. Um das zu verhindern, müssen auch die gesetzlich gebundenen Ausgaben einen Beitrag an die Entlastung des Bundeshaushaltes leisten. Eine Minderheit der FK-S wollte aufgrund der weitreichenden Auswirkungen zahlreicher Sparmassnahmen nicht auf das Geschäft eintreten. Sie hätte sich eine Kombination von Sparmassnahmen, Mehreinnahmen und Revision der Schuldenbremse gewünscht.

In der Folge hat die FK-S die Detailberatung des Entlastungspakets 27 begonnen und sich im Beisein der diversen betroffenen Departemente mit den Massnahmen des Entwurfs auseinandergesetzt. Anwesend waren neben der Vorsteherin des EFD auch die jeweiligen Departementsvorstehenden. Die Kommission wird ihre Beratung zum Entlastungspaket 27 am 27./28. November 2025 fortführen und anlässlich dieser Sitzung die Schlussabstimmung durchführen.

Bereits entschieden hat die Kommission über die Massnahme Nr. 57 des Entlastungspakets 27, die eine Änderung des Subventionsgesetzes vorsieht. Diese Massnahme hatte in der Vernehmlassung und im Rahmen der Anhörungen viele Fragen, Ängste und Verunsicherung ausgelöst. Die FK-S beantragt dem Ständerat deshalb, die Anpassung des Subventionsgesetzes aus der EP27-Vorlage herauszulösen und sie an den Bundesrat zurückzuweisen. Damit verbunden ist der Auftrag, die verschiedenen aufgeworfenen Fragen zu klären und insbesondere auch eine Regulierungsfolgeabschätzung durchzuführen.

Anhörung zur Möglichkeit einer Bundessteuerpflicht für Kantonalbanken

Nachdem sich die FK-S in ihrer August-Sitzung, auch im Hinblick auf die Beratung des EP27, bereits ausführlicher mit der Steuerpflicht der Kantonalbanken auf Bundesebene auseinandergesetzt hatte, führte sie nun wie geplant eine Anhörung mit einer Vertretung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) durch. Sie diskutierte anschliessend über das weitere Vorgehen und kam zum Schluss, dass offene Fragen in den Bereichen öffentliche Finanzen, nationaler Finanzausgleich und im Hinblick auf mögliche Wettbewerbsverzerrungen bestehen, gleichzeitig aber auch Themen wie die Organisationsfreiheit der Kantone, die generelle Besteuerung öffentlich-rechtlicher Anstalten sowie föderalistische Überlegungen einbezogen werden müssen. Eine Auslegeordnung in dieser Sache ist aus Sicht der FK-S zwar wünschenswert, gehört thematisch jedoch in den Kompetenzbereich der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben. Die FK-S wird der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates ihr Anliegen daher in einem Brief erläutern und diese ersuchen, sich mit den sich stellenden Fragen zu befassen.

Die Kommission hat am 27. und 28. Oktober 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teils in Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, WBF, EDI, EDA, VBS, EJPD und der BK in Bern getagt.