Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) unterstützt grundsätzlich die Vorlage des Bundesrates und beantragt, die 50 000 Franken Solidaritätsbeitrag sowie die Ausgaben des Bundesamtes für Justiz für die Einrichtung des Runden Tisches zu bewilligen. Es stellen sich jedoch zahlreiche Fragen, weshalb sie die anderen Beträge noch nicht beschlossen hat. Sie bittet die Rechtskommission, diese Fragen zu klären.

Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana (26.022 sn)

Der Bundesrat legt den Räten ein Bundesgesetz über die Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe in Crans-Montana sowie einen Nachtrag Ia zum Voranschlag 2026 vor (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.02.2026). Die Federführung für das Bundesgesetz liegt bei der Kommission für Rechtsfragen und für den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2026 bei der Finanzkommission. Diese verfasst zum Bundesgesetz einen Mitbericht aus finanzpolitischer Sicht. 

Die Kommission unterstützt grundsätzlich die Vorlage des Bundesrates. Für die Kommission ist es richtig und wichtig, dass die Schweiz ein Zeichen der Solidarität mit den Opfern der Brandkatastrophe setzt. Es stellen sich für sie aber noch zahlreiche v.a. auch rechtliche Fragen. In einem Mitbericht bittet sie die Rechtskommission, diese Fragen vertieft zu klären. Die Finanzkommission hat deshalb die Artikel 3 und 4 des Nachtrags Ia noch nicht beschlossen, weil sie von Entscheiden der Kommission für Rechtsfragen abhängen. Die Kommission wird sich nach der Beratung der Rechtskommission noch einmal treffen, um Beschluss über die Artikel 3 bis 5 zu fassen​ und die Gesamtabstimmung durchzuführen.

Die FK-S unterstützt den Antrag des Bundesrates auf einen Solidaritätsbeitrag von 50 000 Franken für jede verstorbene Person sowie für jede Person, die infolge der Brandkatastrophe eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hat. Bei 156 betroffenen Personen oder Familien ergibt dies einen Betrag von 7,8 Millionen Franken (Art. 1 Nachtrag Ia). Die FK-S stimmte diesem Betrag mit 9 Stimmen (3 Enthaltungen) zu.

Ebenso unterstützt die Finanzkommission die Erhöhung des Globalbudgets des Bundesamtes für Justiz um 1,25 Millionen Franken, um die Ausgaben für den Runden Tisch im Jahr 2026 zu decken (siehe Artikel 4 ff. des Gesetzes zum Runden Tisch, Art. 2 Nachtrag Ia) mit 10 Stimmen (2 Enthaltungen).

Intensiv diskutiert wurde die Frage, wie dringlich die Vorlage zu behandeln ist angesichts der sich stellenden rechtlichen Fragen. Dass die Solidaritätsbeiträge schnell ausbezahlt werden sollten, um den Opfern rasch Hilfe zu leisten, ist für die Finanzkommission unbestritten. Auch die Etablierung eines Runden Tisches unterstützt die Kommission grundsätzlich, weshalb sie auch beantragt, die Mittel in Artikel 2 des Nachtrags zu sprechen. In Bezug auf die weiteren Modalitäten des Runden Tisches stellen sich aber Fragen. Näher geprüft werden müssen Fragen in Bezug auf die Haftung, die Frage eines Regresses und insbesondere des Verhältnisses der Ansprüche aus diversen Versicherungsleistungen (siehe dazu die Notiz des Bundesamtes für Justiz) zu den finanziellen Leistungen der öffentlichen Hand (Bund und Kanton Wallis). Für die Finanzkommission ist zentral, dass die Mittel des Staates den Opfern zu Gute kommen. Nicht denkbar ist jedoch, dass die Schadenersatzpflichtigen weniger bezahlen als sie müssen.

Die Finanzkommission wird am 3. März 2026 die Beratung der Vorlage fortsetzen.

Ergebnis der Staatsrechnung 2025 und Prüfung der Haushaltslage für die Jahre ab 2027

Die FK-S hat sich vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) die Ergebnisse der Staatsrechnung 2025 präsentieren lassen. Diese weist einen positiven ordentlichen Finanzierungssaldo von 1,185 Milliarden Franken anstelle der veranschlagten 483 Millionen Franken aus. Zwar überstiegen die ordentlichen Ausgaben erstmals seit der Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2003 den budgetierten Betrag, doch konnte dies durch Einnahmen, die höher als erwartet ausfielen, mehr als kompensiert werden. Zu nennen sind hier vor allem die zusätzlichen temporären Unternehmenssteuereinnahmen aus dem Kanton Genf. Durch ausserordentliche Einnahmen, die 242 Millionen Franken höher als veranschlagt ausfielen, und zusätzliche ausserordentliche Ausgaben in Höhe von 836 Millionen Franken beläuft sich der Finanzierungssaldo insgesamt auf 259 Millionen Franken.

Die Kommissionsmitglieder haben sich erfreut über dieses positive Ergebnis gezeigt. Die Vorsteherin des EFD hat allerdings daran erinnert, dass dieses Ergebnis nur auf die temporären Zusatzeinnahmen aus dem Kanton Genf zurückzuführen ist. Zudem hat sie auf die haushaltspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre hingewiesen. Gemäss den aktuellen Voranschlagsprognosen wird der Ausgabenanstieg, der sich insbesondere wegen der AHV und der Armee abzeichnet, nicht vollständig durch die geplanten Mehreinnahmen und die Massnahmen des derzeit hän​gigen Entlastungspakets 2027 kompensiert. Ab 2029 ist mit erheblichen strukturellen Defiziten zu rechnen. Die Gegenfinanzierung dieses Ausgabenanstiegs bleibt ein zentrales Anliegen der Finanzkommission, die dieses Dossier weiterhin verfolgen wird. Die FK-S hat sich am Rande der Präsentation der Voranschlagsprognosen auch über den Plan für das künftige Einnahmenpotenzial des Bundes orientieren lassen. Zudem hat sie den Vorsteher des Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) zum Bedarf im Verteidigungsbereich und zu den Überlegungen für dessen Finanzierung angehört. Die Kommission ist sich bewusst, dass der Bedarf der Armee im Steigen begriffen ist. Es ist allerdings darauf hingewiesen worden, dass es eine klare Gesamtstrategie und Lösungen für die bestehenden Probleme bei mehreren VBS-Vorhaben braucht, damit eine Finanzierung über eine Mehrwertsteuererhöhung in einer Volksabstimmung bestehen kann.

Motionen im Zuständigkeitsbereich der Finanzkommission

Die Kommission hat die Motion 25.3958 n («Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent») vorberaten, die den Bundesrat beauftragt, zur besseren Deckung der Kosten des Bundesamtes für Zivildienst (ZIVI) die Variante «Erhöhung des Grundtarifs um 10 Prozent» umzusetzen. Sie beantragt mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der Motion, da sie zum einen der Ansicht ist, dass das Motionsanliegen in der Praxis bereits erfüllt ist, und zum anderen befürchtet, dass eine Umsetzung der Motion mehr Verwaltungskosten als Einnahmen mit sich brächte.

Die Kommission hat zudem die Motion 25.3984 n («Für gesunde Bundesfinanzen. Subventionsüberprüfung optimieren») beraten, die den Bundesrat beauftragt, die Subventionsüberprüfung so anzupassen, dass daraus ein Massnahmenpaket für einen Abbau von als schädlich eingestuften Subventionen hervorgeht. Die Kommissionsmehrheit erachtet eine Anpassung der Überprüfung nicht als notwendig und die dem Bundesrat zur Verfügung stehenden Instrumente als ausreichend. In den Augen der Minderheit hingegen braucht es diese Anpassung, damit die Überprüfungen wirklich wirksam sind. Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, die Motion abzulehnen.

Die FK-S hat sich im Weiteren mit den Motionen 25.4154 s («Einführung einer Obergrenze für die Anzahl Personal-Vollzeitäquivalente beim Bund») und 25.3246 n («Einführung einer Obergrenze für die Anzahl Personal-Vollzeitäquivalente (FTE) beim Bund») befasst. Nach einer gemeinsamen Beratung hat sie beschlossen, die Behandlung der beiden Motionen zu sistieren, und die Bundesverwaltung um ergänzende statistische Berichte gebeten. Sie wird ihre Arbeiten im zweiten Quartal fortsetzen.

Ferner hat die Kommission beschlossen, die Behandlung der Motionen 24.3587 s («Massnahmenpaket zur Übergangsfinanzierung von AHV und Armee mittels befristetem ‹Sicherheitsprozent›»), 25.3978 s («Emission einer Sicherheitsanleihe») und 25.3233 s («Justierung der Schuldenbremse des Bundes») zu sistieren. Sie wird diese Vorstösse im kommenden Quartal behandeln, nachdem sie von den endgültigen Parlamentsbeschlüssen zum Entlastungspaket 2027 (25.063 s) und den jüngsten Entwicklungen in Sachen Haushaltslage des Bundes Kenntnis genommen hat. Die FK-S hat die Bundesverwaltung ersucht, ihr einen Bericht vorzulegen mit den aktualisierten Voranschlagsprognosen für die kommenden Jahre. Ausserdem soll sie in diesem Bericht präzisieren, wie der Bundesrat vorzugehen gedenkt, um Volk und Ständen gleichzeitig Mehrwertsteuererhöhungen zur Finanzierung der 13. AHV-Rente und zur Finanzierung der Landesverteidigung zu unterbreiten.

Die Kommission hat am 26. und 27. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Eva Herzog (SP, BS) und teils in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD, des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sowie Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des VBS und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Bern getagt.