Der Bundesrat hat am 18. November 2015 Adrian Lobsiger zum Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten für die 50. Legislatur gewählt. Gemäss Datenschutzgesetz ist diese Wahl durch die Bundesversammlung zu bestätigen. Das Büro der Vereinigten Bundesversammlung hat die Gerichtskommission (GK) beauftragt, diese Wahl zu begutachten und der Bundesversammlung deren Bestätigung oder Nichtbestätigung zu beantragen.
Nachdem die GK den Bundeskanzler und die Leiterin der Sektion Human Resources der Bundeskanzlei als Vertretung des Wahlorgans sowie Herrn Lobsiger angehört hat, beantragt sie der Bundesversammlung, ohne Gegenstimme, diese Wahl zu bestätigen.
Die Vereinigte Bundesversammlung wird das Geschäft in der Frühjahrsession 2016 behandeln.
Die GK hat am 10. Februar 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Eberle (SVP/TG) getagt.
Bern, 10. Februar 2016 Parlamentsdienste