Die Gerichtskommission hat heute beschlossen, keine der angehörten Personen für die Leitung der Bundesanwaltschaft vorzuschlagen und die Stelle stattdessen erneut auszuschreiben.

Die Gerichtskommission der Bundesversammlung hat heute jene drei Personen ein zweites Mal angehört, die für die Nachfolge von Michael Lauber als Bundesanwalt weiterhin in Frage kamen.

Nach dem externen Evaluationsverfahren und der heutigen zweiten Anhörung fand keine Kandidatur die von der Kommission vorausgesetzte breite Unterstützung, weshalb die Kommission entschieden hat, die Stelle erneut auszuschreiben. Trotz ihrer fachlichen Eignung erfüllt keine der drei Personen in den Augen der Kommission die zahlreichen persönlichen und beruflichen Kriterien, die erforderlich sind, um dieses anspruchsvolle Amt auszuüben. Die Leitung der Bundesanwaltschaft teilen sich derzeit im Einklang mit Artikel 10 Absatz 2 des Strafbehördenorganisationsgesetzes die zwei stellvertretenden Bundesanwälte.

Die Kommission wird an ihrer Sitzung vom 3. März 2021 über das weitere Vorgehen befinden. Sie wird dann auch die Namen der Personen bekannt geben, die sie für die Nachfolge von Sylvie Cossy, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, und Daniel Riedo, Richter am Bundesverwaltungsgericht, vorschlägt. Die Wahlen werden voraussichtlich am 17. März 2021 stattfinden.

Die Gerichtskommission hat am 24. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (FDP, AR) in Bern getagt.