Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts ist mit der Aufsicht über die eidgenössischen Gerichte betraut. In diesem Zusammenhang eröffnete sie gegen ein Mitglied des Bundesverwaltungsgerichts eine Untersuchung wegen Änderung der Zusammensetzung eines Gerichtskörpers. Sie gelangte, gestützt auf Artikel 8 des Aufsichtsreglements des Bundesgerichts (AufRBGer), an die Gerichtskommission. Nach verschiedenen Abklärungen beschloss die Gerichtskommission, die betreffende Person anzuhören. Aufgrund dieser heutigen Anhörung ist sie zum Schluss gelangt, kein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten, weil die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind. Die Gerichtskommission beschloss, die Arbeiten in diesem Fall abzuschliessen.
Die Gerichtskommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Matthias Aebischer (SP, BE) in Bern getagt.