Aufgrund einer Aufsichtseingabe des Vereins «grundrechte.ch» hat die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) während der letzten sechs Monate beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Abklärungen vorgenommen und eine Vielzahl von Akten ediert. Dabei ging die GPDel der Frage nach, ob der NDB im Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben Informationen über die politische Betätigung und die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit bearbeitet hat. Am 25. November 2019 besprach die GPDel ihre Beurteilung und den von ihr erkannten Handlungsbedarf mit der Vorsteherin des Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS). Ihre wichtigsten Erkenntnisse wird die GPDel in ihrem diesjährigen Jahresbericht Ende Januar 2020 veröffentlichen.

​Am 21. Mai 2019 richtete der Verein «grundrechte.ch» eine Aufsichtseingabe an die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Darin wurde geltend gemacht, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) gesetzeswidrig Informationen über politische Parteien und soziale Bewegungen sammle, obwohl diese Organisationen sämtliche demokratischen Spielregeln und legale Vorgaben einhielten, um ihre politischen Rechte wahrzunehmen. Am 27. Mai 2019 teilte die GPDel dem Verein mit, dass sie aufgrund der Aufsichtseingabe eigene Abklärungen vornehmen und ihn zu gegebener Zeit über ihre Beurteilung informieren werde.

Zu diesem Zweck edierte die GPDel beim NDB eine Vielzahl von Akten und holte weiterführende Auskünfte ein. Insbesondere verlangte die GPDel auch uneingeschränkt Einsicht in die Daten von ausgewählten Personen, die beim NDB ein Auskunftsgesuch gestellt hatten. Diese Akten sichtete die GPDel an ihrer Sitzung vom 22. August 2019 und veranlasste weitere Abklärungen. An ihrer Sitzung vom 23. Oktober 2019 analysierte sie den konsolidierten Sachverhalt und nahm eine rechtliche Beurteilung vor.

Die GPDel überprüfte insbesondere, inwiefern die Daten, welche der NDB über diverse Gesuchsteller bearbeitete, in den Aufgabenbereich des Dienstes gemäss Art. 6 NDG (Nachrichtendienstgesetz) fielen, und ob die Informationen, welche die politische Betätigung und die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit betrafen, die Voraussetzungen gemäss Art. 5 Abs. 5 und Abs. 8 NDG erfüllten. Dabei untersuchte die GPDel, wie es möglich war, dass Daten, welche diese gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllten, ihren Weg in die Informationssysteme des NDB finden konnten. Weiter überprüfte die GPDel, ob die Informationen, welche die Gesuchsteller bei einer Auskunftserteilung durch den NDB erhielten, den Daten entsprachen, welche der NDB in seinen Informationssystemen über diese Personen gespeichert hatte. Die Analyse der Auskunftspraxis des NDB lieferte der GPDel auch Hinweise auf die Zweckmässigkeit der aktuellen gesetzlichen Regelung.

Ihre Beurteilung und den von ihr erkannten Handlungsbedarf brachte die GPDel der Vorsteherin des Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit Schreiben vom 8. November 2019 zur Kenntnis. Sie führte darüber mit der Vorsteherin des VBS am 25. November 2019 eine Aussprache.

Im Nachgang zu dieser Aussprache beschloss die GPDel, ihre wichtigsten Erkenntnisse und den Handlungsbedarf, welche sie dem VBS gegenüber ausgewiesen hat, im Jahresbericht 2019 der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und GPDel zu veröffentlichen. Nach erfolgter Konsultation der betroffenen Verwaltungsstellen wird die GPDel im Januar 2020 ihren Teil des Jahresberichts finalisieren und ihn den beiden GPK zum Publikationsentscheid unterbreiten.