Mit Empfehlung 1 forderte die GPK-N den Bundesrat in ihrem Bericht vom 5. September 2017 auf, dass für den Einsatz technischer Hilfsmittel zur Auszählung von Stimmen Betriebskonzepte vorliegen sollen, welche periodisch überprüft werden. Der Bundesrat erklärt sich in seiner Stellungnahme vom 1. Dezember 2017 dazu bereit. Er sieht dabei vor, dass die Bundeskanzlei die Anforderungen an die Betriebskonzepte definieren, deren Einhaltung jedoch von einer übergeordneten Stelle überprüft werden soll. Die GPK-N hält diese Aufgabenteilung zwischen Genehmigungsinstanz und jener, welche die Anforderungen an die Betriebskonzepte erlässt, für nicht kongruent. Insbesondere würde sich in einem solchen Fall die Frage stellen, ob der Bundesrat der gesetzlichen Pflicht nach Artikel 84 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR), wonach «Wahl- und Abstimmungsverfahren mit technischen Mitteln […] der Genehmigung des Bundesrates» bedürfen, nachkommt. Weiter ist es für die GPK-N nicht nachvollziehbar, weshalb dem Bundesrat im Rahmen von Artikel 84 Absatz 2 BPR keine «führende Rolle» zukommt, wie dieser schreibt.
Die GPK-N hält zudem auch an den Empfehlungen 2 und 3 des Berichtes fest. Insbesondere soll der Bundesrat dafür sorgen, dass die Betriebskonzepte statistisch relevante Stichproben vorsehen, die unabhängig und zufällig erfolgen und das Endergebnis der Auszählung zu plausibilisieren vermögen.
Die GPK-N begrüsst es, dass der Bundesrat zur Umsetzung der Empfehlungen im Rahmen der geltenden Kompetenzordnung den Dialog mit den Kantonen sucht und diese miteinbeziehen will. Der Bundesrat wird gebeten zum
Kurzbericht bis spätestens am 25. Mai 2018 Stellung zu nehmen.
Abschluss der Abklärungen zu den asylsuchenden Personen aus Eritrea
Die GPK-N kommt in ihrem ebenfalls heute veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bezug auf asylsuchende Personen aus
Eritrea gute Arbeit leistet und dass aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht zurzeit kein Handlungsbedarf besteht.
Die GPK-N befasste sich seit anfangs 2016 mit dem Thema von asylsuchenden Personen aus Eritrea, weil dies in der Öffentlichkeit eine grosse Resonanz ausgelöst hatte. Die im Bericht veröffentlichten Erkenntnisse basieren einerseits auf verschiedenen Berichten des SEM und des European Asylum Support Office (EASO) und andererseits auf Anhörungen von Vertretern des SEM und des Staatssekretariats des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (STS-EDA).
Neben den neusten Entwicklungen der Lage in Eritrea und der Situation in der Schweiz (Anzahl Asylanträge, Verschärfung der Asylpolitik) thematisiert der Bericht insbesondere auch die Heimatreisen. Gerade in diesem letzten Bereich waren die Stellungnahmen und die Aussagen der Vertreter des SEM für die GPK-N schlüssig und nachvollziehbar. Insbesondere gilt es hervorzuheben, dass viele eritreische Staatsangehörige entweder eingebürgert wurden oder im Besitz des Aufenthaltsstatus C sind, da sie bereits seit Jahren in der Schweiz leben und aufgrund dessen auch in ihren Heimatstaat reisen dürfen.
Obwohl derzeit kein weiterer Handlungsbedarf für die Oberaufsicht besteht, fordert die GPK-N das SEM auf, die Lage in Eritrea genauestens weiterzuverfolgen und die Asylpraxis allenfalls weiter anzupassen. Dementsprechend hat die GPK-N an der Sitzung vom 23. März 2018 beschlossen, die Abklärungen zum Thema der asylsuchenden Personen aus Eritrea vorläufig abzuschliessen.
Die Kommission tagte am 23. März 2018 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Nationalrätin Doris Fiala (FDP-Liberale/ZH).