Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) ersucht den Bundesrat zu prüfen, wie die Departemente gewisse Punkte der Weisung über die Wahl des obersten Kaders umsetzen. Sie möchte insbesondere, dass die Informationen zu den Interessenbindungen der Kandidatinnen und Kandidaten präziser sind und dem Bundesrat systematisch vorgelegt werden.

​Im Rahmen der Nachkontrolle zur Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat hat die GPK-N die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) beauftragt, in einer Kurzevaluation die Dossiers zu den Wahlgeschäften der eidgenössischen Departemente zu analysieren und zu prüfen, inwieweit der Bundesrat die Empfehlungen der GPK-N vom 15. November 2014 umgesetzt hat.

In ihrem nun veröffentlichten Kurzbericht, der sich auf die Ergebnisse der PVK-Kurzevaluation vom 1. November 2018 stützt, hält die GPK-N fest, dass die Verfahren der Departemente grösstenteils angemessen sind. Die Kommission hat verschiedene Elemente des Wahlverfahrens überprüft und erachtet diese nun als zufriedenstellend. So werden inzwischen vor den Ernennungen systematisch Personensicherheitsprüfungen (PSP) durchgeführt. Auch die Anpassungen bei der Ausschreibung von Amtsdirektoren- und Staatssekretärsstellen sind in den Augen der GPK-N positiv. Die Kommission bedauert jedoch, dass in den Wahlanträgen regelmässig bestimmte Informationen fehlen und damit die Information des Bundesrates zuweilen unzureichend ist. So wurden namentlich die Interessenbindungen der Kandidatinnen und Kandidaten nur in der Hälfte aller untersuchten Fälle angegeben. Das häufige Fehlen dieser Informationen erachtet die GPK-N als problematisch. Deshalb ersucht sie den Bundesrat, darauf hinzuwirken, dass ihm die Informationen betreffend die Interessenbindungen der Kandidatinnen und Kandidaten für seinen Wahlentscheid immer zur Verfügung stehen.

Eine der Empfehlungen des Inspektionsberichts der GPK-N vom 15. November 2013 ersuchte den Bundesrat um Erlass einer Weisung über die Wahl des obersten Kaders und das diesbezügliche Verfahren. Die GPK-N konnte beim Abschluss ihrer Inspektion am 26. Juni 2015 mit Befriedigung feststellen, dass der Bundesrat am 28. November 2014 eine entsprechende Weisung verabschiedet hatte.