Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) verabschiedete an der Sitzung vom 2. Juli 2019 den erläuternden Bericht und den Erlassentwurf zu einer entsprechenden Änderung des Parlamentsgesetzes und unterbreitete diese dem Bundesrat zur Stellungnahme. Die Umsetzung der parlamentarischen Initiative sieht die Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation vor, welche durch die Aufsichtskommissionen eingesetzt wird und über dieselben Informationsrechte verfügt wie eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK).
Dem Bundesrat kommen gemäss dem geltenden Recht bei einer Untersuchung einer PUK verschiedene Beteiligungsrechte zu, welche auch bei Verfahren der Delegationen der Aufsichtskommissionen zur Anwendung kommen. Dies gilt ebenso für die Beteiligungsrechte betroffener Personen. Die GPK-N kam in ihrer Beratung am 2. Juli 2019 zum Schluss, diese Beteiligungsrechte auf das Verfahren der PUK zu beschränken. Ausschlaggebend hierfür war, dass der Bundesrat von seinem Recht bei Untersuchungen der Delegationen bisher keinen Gebrauch gemacht hat. Im Rahmen der Neustrukturierung, welche durch die parlamentarische Initiative angestrebt wird, soll diese Bestimmung an die Praxis angepasst und damit bereinigt werden.
Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme vom 27. September 2019 die Anträge, dass sowohl seine Beteiligungsrechte, als auch jene der betroffenen Personen nicht nur im Rahmen von Untersuchungen einer PUK, sondern auch bei Verfahren sämtlicher Aufsichtsdelegationen beibehalten werden sollen.
Die GPK-N lehnt anlässlich ihrer Sitzung vom 19. November 2019 beide Anträge des Bundesrates aus oben genannten Gründen ab. Die Beratung des Geschäfts im Nationalrat ist für die Wintersession 2019 vorgesehen.
Die GPK-N hat am 19. November 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Doris Fiala (FDP, ZH) in Bern getagt.