Aufgrund der Entwicklungen im Bereich der Hochseeschifffahrtsbürgschaften und deren erheblichen finanziellen Auswirkungen für den Bund leiteten die GPK im Jahr 2017 eine Inspektion ein. Sie untersuchten dabei insbesondere, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) seine Aufsicht über das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) wahrnahm und welche Rolle die EFK spielte. Explizit nicht Gegenstand der Inspektion war hingegen der Verkaufsprozess der Schiffe, da dieser durch die Finanzdelegation (FinDel) begleitet und geprüft wurde.
Im Schlussbericht der Inspektion vom 26. Juni 2018 formulierten die GPK acht Empfehlungen, zu denen der Bundesrat und die EFK Stellung nahmen. In der Folge führten die GPK noch ergänzende Abklärungen durch. Sie präsentiert ihre Erkenntnisse nun im Bericht vom 25. Juni 2019.
Organisationsstrukturen und Prozesse in der Bundesverwaltung
Die GPK begrüssen, dass der Bundesrat die Mängel im Umgang mit der Bürgschaftskrise durch das WBF und das BWL anerkennt und aufgrund ihrer Empfehlungen mehrere Massnahmen ergriffen wurden. Dabei wurde beispielsweise eine neue Aufgabenteilung für die Leitung der wirtschaftlichen Landesversorgung festgelegt, eine Krisenorganisation für den Fall weiterer Bürgschaftsziehungen eingeführt, der Einbezug von Verpflichtungen aus Bürgschaften ins Risikomanagement verstärkt und die Praxis bei der Protokollierung von Führungsgesprächen im WBF verbessert.
Die GPK nehmen aber auch zur Kenntnis, dass der Bundesrat nicht bereit ist, die gegenwärtige Organisationsstruktur des BWL und seiner Leitung eingehend zu prüfen (Empfehlung 2). Die GPK stellen fest, dass nach der Krise bei den Hochseeschifffahrts-Bürgschaften verschiedene organisatorische Verbesserungen vorgenommen wurden. Sie bedauern aber, dass die bestehende Führungsstruktur des Amtes keiner vertieften Überprüfung unterzogen wurde. Sie weisen auch darauf hin, dass sich das BWL erst 2018 eine Geschäftsordnung gegeben hat, in der die Aufgaben und die Funktionsweise der wirtschaftlichen Landesversorgung mit Ausnahme einzelner Aspekte klar festgehalten sind.
Administrativuntersuchungen
Die GPK begrüssen es, dass der Bundesrat die Bundeskanzlei und das Bundesamt für Justiz beauftragte, die grundlegenden rechtlichen Fragen zu prüfen, die sie in ihrem Bericht bezüglich Administrativuntersuchungen aufgeworfen hatten. Sie bedauern aber, dass es der Bundesrat ablehnt, eine Stelle zu bezeichnen, welche das verfahrensrechtliche Wissen zu dieser Thematik gewährleistet und die anordnenden Stelle sowie die Untersuchungs-beauftragten diesbezüglich beraten könnte. Denn die GPK erachten diese Massnahme aufgrund der Mängel bei verschiedenen Administrativuntersuchungen, die in den letzten Jahren aufgetreten sind, nach wie vor als nötig.
Die GPK stellen fest, dass der Bundesrat ihre Kritik an der Erteilung des Auftrags für eine Administrativuntersuchung durch das WBF an die EFK und an deren Durchführung «zur Kenntnis» nimmt, während die EFK diese nach wie vor ablehnt. Die GPK sind aber weiterhin der Auffassung, dass der Entscheid, die EFK mit der Durchführung dieser Untersuchung zu beauftragen, nicht angemessen war.
Da die GPK-N zurzeit eine Inspektion zu Administrativ- und Disziplinaruntersuchungen führt, haben die GPK allerdings entschieden, die weiteren Abklärungen zu dieser Thematik der GPK-N zu übertragen.
Weiteres Vorgehen
Auf der Grundlage dieser Feststellungen haben die GPK beschlossen, ihre Arbeiten für den Moment abzuschliessen. Sie ersuchen den Bundesrat, die in diesem Bericht enthaltenen Bemerkungen zu berücksichtigen und werden in rund zwei Jahren eine Nachkontrolle durchführen.
Die GPK haben am 25. Juni 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Damian Müller (FDP, LU) und Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) in Bern getagt.