Die GPK haben die Folgearbeiten des Bundesrates zu ihrem Inspektionsbericht vom 17. Mai 2022 über die Krisenorganisation des Bundes analysiert und begrüssen, dass der Bundesrat bei seinen Vorschlägen zur Verbesserung der Krisenorganisation mehrere Empfehlungen der GPK umsetzt. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen insbesondere dazu beitragen, das globale Ausmass und den bereichsübergreifenden Charakter sowie die Dauer einer Krise besser zu berücksichtigen.
Die Kommissionen stellen jedoch fest, dass die Vorschläge des Bundesrates generell gehalten sind und mehrere wichtige Fragen offenbleiben. Diese Aspekte können erst dann abschliessend beurteilt werden, wenn die vom Bundesrat angekündigte neue Krisenorganisation umgesetzt ist. Ein entscheidender Schritt wird dabei die Ausarbeitung einer neuen Verordnung über das Krisenmanagement der Bundesverwaltung sein, die spätestens Anfang 2024 abgeschlossen sein dürfte. Sie haben den Bundesrat ersucht, ihnen den entsprechenden Verordnungsentwurf zur Konsultation zu unterbreiten.
Klärung der Aufgaben der Krisenorgane des Bundes
Die GPK halten es für zentral, dass der Bundesrat bei der Einführung der neuen Krisenorganisation des Bundes das Augenmerk darauf richtet, eine neue Struktur zu definieren, die bei künftigen Krisen rasch und zweckmässig eingesetzt werden kann. Die GPK erwarten, dass der Bundesrat die Aufgaben und die Kompetenzen der neuen Krisenorgane klar abgrenzt.
Für die GPK ist es nachvollziehbar, dass die Krisenorganisation im Ernstfall weiterhin verwaltungsintern vorbereitet wird, bevor der Bundesrat den formellen Beschluss über ihre Ausgestaltung fällt. Ihrer Ansicht nach muss aber ein klarer Rahmen für diese Vorbereitung vorhanden sein und die entsprechenden Arbeiten sind transparent zu dokumentieren.
Konkretisierungsbedarf in mehrerlei Hinsicht
Die GPK fordern den Bundesrat zudem auf, zu prüfen, ob gewisse zentrale Aspekte der Organisation des BAG nicht im Epidemiengesetz (EpG) verankert sein sollten. Die Kommissionen sind zudem der Auffassung, dass die Schlüsselelemente der neuen Krisenorganisation des Bundes und die spezifischen organisatorischen Aspekte, welche die Krisenorganisation des BAG betreffen, in den revidierten nationalen Pandemieplan und das revidierte Krisenhandbuch des Amtes aufzunehmen und dort zu konkretisieren sind.
Die GPK haben auf der Grundlage dieser Feststellungen beschlossen, ihre Arbeiten zur Krisenorganisation des Bundes vorerst abzuschliessen. Nun ist es Aufgabe des Bundesrates, die neue Krisenorganisation zu konkretisieren. Die GPK werden voraussichtlich in zwei Jahren eine Nachkontrolle durchführen.
Behördenverhalten im Kontext der CS-Krise
Im Weiteren haben die beiden Kommissionen an ihrer gestrigen Sitzung einen technischen Kurzbericht zuhanden der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), verabschiedet, welche die Geschäftsführung der Behörden und Organe rund um die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS untersuchen wird. Die GPK informieren darin die PUK über die von ihnen zwischen April und Mai 2023 getätigten Vorabklärungen zum Behördenverhalten im Kontext der CS-Krise. Der Bericht beinhaltet eine Zusammenstellung der vertieften Fragestellungen, angehörten Stellen/Personen wie auch der erhaltenen und erarbeiteten Unterlagen. Diese Übersicht soll es der PUK ermöglichen, ihre Untersuchung soweit sie es als zielführend erachtet, auf die Vorarbeiten beider GPK abzustützen und bei Bedarf auf diese Informationen unter Wahrung der spezifischen Verfahrensrechte zurückzugreifen. Die GPK haben mit der gestrigen Verabschiedung des Kurzberichts ihre Arbeiten in diesem Dossier beendet (Art. 171 ParlG). Aufgrund der rechtlichen Vorgaben wurde der Kurzbericht nicht veröffentlicht.
Die GPK haben am 12. Juni 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) und Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP, LU) in Bern getagt.