Beziehungen und mutmassliches Geheimabkommen zwischen der Schweiz und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) in den 1970er Jahren
​Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) erachten die im Raum stehenden Vorwürfe an die damaligen Behörden, welche nach dem Flugzeugabsturz von Würenlingen ein Geheimabkommen mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) abgeschlossen und Einfluss auf die Strafverfolgung genommen haben sollen, als gravierend. Sie sind der Meinung, dass die Vorkommnisse lückenlos und rasch aufgearbeitet werden müssen. Da inzwischen eine interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes mit einer entsprechenden Aufarbeitung beauftragt wurde, verzichten die GPK im Moment auf die Einleitung einer eigenen Inspektion. Sie fordern den Bundesrat und die Aufsichtsbehörde der Bun-desanwaltschaft aber auf, rasch erste Abklärungen vorzunehmen und die GPK bis Ende April 2016 darüber zu informieren.

​An ihrer gemeinsamen Sitzung vom 28./29. Januar 2016 haben sich die GPK mit den kürzlich bekannt gewordenen Informationen zu den Beziehungen der Schweiz mit der damals noch als terroristische Organisation eingestuften PLO in den 1970er Jahren befasst. Sie kamen zum Schluss, dass die im Raum stehenden Vorwürfe an die Behörden – der Abschluss eines Stillhalteabkommens des ehemaligen Vorstehers des Aussendepartements, Altbundesrat Pierre Graber, mit der PLO und die Beeinträchtigung der Strafuntersuchung im Fall des Flugzeugabsturzes von Würenlingen – gravierend sind und diese deshalb lückenlos und rasch aufgearbeitet werden müssen.

Die GPK haben sich dabei auch mit der Frage auseinandergesetzt, ob sie selber eine Inspektion einleiten oder die Geschäftsprüfungsdelegation mit einer solchen beauftragen wollen. Sie haben jedoch zur Kenntnis genommen, dass zur Aufarbeitung der oben erwähnten Ereignisse inzwischen eine interdepartementale Arbeitsgruppe des Bundes, bestehend aus Vertretern des EJPD, des EDA und des VBS gebildet wurde. Die GPK begrüssen diese Massnahme und haben vor diesem Hintergrund beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt keine eigene Inspektion einzuleiten.
Die GPK fordern den Bundesrat auf, sie bis Ende April 2016 zu informieren, welche Informationsgrundlagen zu den damaligen Vorkommnissen noch verfügbar sind und ob die Abklärungen der Arbeitsgruppe bereits zu ersten Ergebnissen oder Massnahmen geführt haben. Im Weiteren erwarten die GPK vom Bundesrat, dass er der Arbeitsgruppe Zugang zu allen klassifizierten Akten gewährt.

Neben dem Schreiben an den Bundesrat haben die GPK auch ein Schreiben an die Auf-sichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) verabschiedet. Sie fordern diese auf, abzuklären und der GPK bis Ende April 2016 Bericht zu erstatten, ob eine Einflussnahme des Bundesrates oder der Bundesverwaltung auf das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Flugzeugabsturz von Würenlingen stattgefunden hat.

 

Die Geschäftsprüfungskommissionen haben am 28./29. Januar 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alfred Heer (SVP, ZH) und Ständerat Hans Stöckli (SP, BE) in Thun getagt.

 

 

Bern, 2. Februar 2016 Parlamentsdienste