Im Januar 2014 beauftragten die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) mit einer Evaluation zum Personal im diplomatischen Dienst. Die PVK prüfte in ihrer Untersuchung, ob die Anforderungsprofile für den diplomatischen Dienst durch das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zweckmässig definiert werden und ob die Systeme zur Personalgewinnung und zur Personalerhaltung angemessen sind. In ihrem abschliessenden Bericht von 10. August 2015 hielt die PVK fest, dass diese Systeme grundsätzlich funktionieren. Sie stellte aber auch fest, dass die Anforderungsprofile für den diplomatischen Dienst zu wenig spezifiziert sind und dass die Personalsteuerungsdaten des EDA lückenhaft sind. Ausserdem wies sie auf Automatismen und mangelnde Transparenz im Beförderungsprozess hin.
Auf der Basis der Erkenntnisse der PVK kommt die GPK-S zum Schluss, dass die bestehenden Verfahren zur Personalgewinnung und –erhaltung keine wesentlichen Mängel aufweisen, sie ortete aber dennoch Optimierungspotenzial. Darüber hinaus befasste sich die Kommission auch mit übergeordneten Fragen zur Personalpolitik im EDA, die nicht Gegenstand der Evaluation der PVK waren, und erörterte dabei insbesondere die Frage nach der Angemessenheit des Entschädigungs- und Karrieresystems in der heutigen Zeit. Basierend darauf richtet die GPK-S sechs Empfehlungen an den Bundesrat.
Mit der ersten Empfehlung wird der Bundesrat aufgefordert, zu prüfen, ob das aktuell bestehende, formalisierte Karrieresystem im diplomatischen Dienst, das sich insbesondere durch eine stark vorgegebene Laufbahn mit weitgehend automatischem Lohnanstieg und eine Versetzungspflicht auszeichnet, noch sinnvoll ist. Denn die Untersuchung der PVK weist darauf hin, dass das System der quasi-automatischen Beförderung aufgrund beschränkt verfügbarer Kaderstellen und Ressourcenbeschränkungen an seine Grenzen stösst, zumal heute ein Fünftel aller Interessenswahrungsstellen von Personen besetzt werden, die nicht dem diplomatischen Dienst angehören. Die GPK-S fordert den Bundesrat deshalb auf, zu prüfen, ob das bestehende System durch ein funktionsbezogenes Karriere- und Lohnsystem ersetzt werden sollte und nimmt damit eine Forderung der GPK-N von 2002 wieder auf.
Unabhängig von der Frage nach einem Systemwechsel sieht die GPK-S auch Optimierungspotenzial im bestehenden System:
- Sie fordert eine bessere Verknüpfung von Aufgaben und Kompetenzen, indem die Anforderungsprofile für die diplomatischen Mitarbeitenden besser auf die spezifischen Aufgaben und dafür benötigten Kompetenzen im diplomatischen Dienst ausgerichtet werden.
- Sie empfiehlt dem Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die Entscheide zur Aufnahme von Personen in den diplomatischen Dienst auf adäquater Stufe gefällt werden (nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen durch den Vorsteher oder die Vorsteherin des EDA).
- Sie kritisiert, dass die Beförderungsentscheide im aktuellen System im Wesentlichen von der Seniorität abhängen und keine wirkliche Auslese stattfindet. Der Bundesrat soll dafür sorgen, dass die Beförderungen auf der Basis der zur Verfügung stehenden Instrumente und der bestehenden Rahmenbedingungen nachvollzogen werden können und dass der Beförderungsprozess transparenter wird.
- Sie fordert den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass künftig zweckmässige Steuerungsdaten zur Personalsteuerung erhoben werden. Diese Daten sind aus Sicht der Kommission eine notwendige Grundlage, um den Erfolg von Massnahmen zur Personalerhaltung beurteilen zu können. Da entsprechende Daten bisher nicht systematisch erhoben werden, konnte die PVK beispielsweise nicht überprüfen, welche Gründe – z.B. die Situation der Begleitpersonen und die Vereinbarkeit von Karriere und Familie – für einen frühzeitigen Austritt aus dem diplomatischen Dienst angeführt werden.
- Die Evaluation der PVK hat gezeigt, dass die Lohnzufriedenheit der Personen im diplomatischen Dienst, welche in der Schweiz stationiert sind, deutlich tiefer ist als bei Personen im Ausland, die neben dem Lohn noch diverse Zuschläge erhalten. Die GPK-S fordert vom Bundesrat daher genauere Auskunft über Entschädigungen des diplomatischen Personals im In- und Ausland, unter Berücksichtigung aller Zuschläge, Spesen und Steuerprivilegien.
Die GPK-S bittet den Bundesrat, zu ihren Feststellungen und Empfehlungen bis am 23. Mai 2016 Stellung zu nehmen. Sie hat am 26. Februar 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Stöckli (SP, BE) in Bern getagt.
Bern, 1. März 2016 Parlamentsdienste