Die GPK-S veröffentlichte im Oktober 2015 auf der Grundlage einer
Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (BBl 2016 1723) einen
Bericht über die Sicherstellung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der dezentralen Bundesverwaltung (BBl 2016 1711). Sie formulierte darin vier Empfehlungen zuhanden des Bundesrates. Der Bundesrat nahm im Dezember 2015 (BBl 2016 1763) und im Juni 2016 (unveröffentlicht) zum Bericht und zu den Empfehlungen Stellung. Im heute veröffentlichten Kurzbericht legt die GPK-S ihre Einschätzung der Stellungnahmen des Bundesrates vor.
Die Kommission begrüsst die Massnahmen, die zur Harmonisierung der Normen zur Unabhängigkeit der Aufsichts- und Regulierungsbehörden ergriffen wurden, namentlich die Veröffentlichung eines Mustererlasses Ende 2016. Dieses vom Bundesamt für Justiz und von der Eidgenössischen Finanzverwaltung erarbeitete Dokument erfüllt mehrere der Empfehlungen der GPK-S. Insbesondere wird die Unabhängigkeit der betroffenen Behörden explizit erwähnt.
Die Kommission hält aber fest, dass dieser Mustererlass sehr allgemein formuliert ist und dass einige Bestimmungen von den Leitsätzen des 2006 veröffentlichten Corporate-Governance-Berichtes des Bundesrates abweichen. Sie ruft den Bundesrat deshalb erneut auf, ein transparentes und aktualisiertes Konzept zu erarbeiten, das als Grundlage für die künftige Normierung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden dienen kann.
In ihrem Bericht von 2015 forderte die Kommission den Bundesrat auf, Anforderungsprofile für die Leitungsorgane der Aufsichts- und Regulierungsbehörden zu erstellen. In seinen Stellungnahmen erachtete der Bundesrat solche Profile für ausserparlamentarische Kommissionen mit Aufsichts- und Regulierungsaufgaben (z. B. ComCom) nicht für notwendig. Die GPK-S teilt diese Ansicht nicht. Sie ersucht den Bundesrat, auch für diese Behörden Anforderungsprofile zu definieren, da sie oft ähnliche Aufträge wahrnehmen wie die Anstalten des Bundes im Aufsichts- und Regulierungsbereich. Hingegen sieht die GPK-S keine Notwendigkeit, in den Aufsichts- und Regulierungsbehörden weitere Massnahmen zur Sensibilisierung für die Unabhängigkeit zu ergreifen.
Die Kommission hat am 8. und 9. Mai 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Stöckli (SP, BE) in Bern getagt.