Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) hat Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Inspektionsbericht aus dem Jahr 2018 über die Zweckmässigkeit der Bevölkerungsszenarien des Bundesamtes für Statistik (BFS). Sie nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich der Bundesrat mit ihren Feststellungen einverstanden zeigt und bereit ist, ihre Empfehlungen weitgehend umzusetzen. Verbesserungspotenzial besteht für die Kommission noch bei der Verwendung der BFS-Szenarien durch die Bundesämter.

​Die GPK-S veröffentlichte am 19. Oktober 2018 auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) einen Bericht über die Zweckmässigkeit der Bevölkerungsszenarien des Bundesamtes für Statistik (BFS). Sie gelangte darin zur Erkenntnis, dass in diesem Bereich keine grösseren Mängel bestehen und die Ungenauigkeit der BFS-Szenarien hauptsächlich auf die schwierig einzuschätzenden Migrationsflüsse zurückzuführen ist. Verbesserungspotenzial wurde bei der Verwendung der Szenarien durch die Bundesämter und bei der Zweckmässigkeit der kantonalen Szenarien des BFS erkannt. Als Schlussfolgerung ihres Berichts formulierte die Kommission fünf Empfehlungen an den Bundesrat.

Die GPK-S hat nun Kenntnis genommen von der Stellungnahme des Bundesrates vom 19. Dezember 2018 zu ihren Empfehlungen. Die Kommission nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat einen grossen Teil ihrer Feststellungen zu den Bevölkerungsszenarien teilt, die Bedeutung dieses Instruments anerkennt und ihre Bemerkungen berücksichtigt. Sie hält fest, dass der Bundesrat bereit ist, vier ihrer fünf Empfehlungen umzusetzen. Insbesondere hat er sich bereit erklärt, dafür zu sorgen, dass die Hypothesen zur Migrationsentwicklung, welche als Grundlage für die Erarbeitung der nationalen und kantonalen Szenarien dienen, kontinuierlich optimiert werden (Empfehlung 1) und im Bereich der Szenarien neue interaktive digitale Tools entwickelt werden (Empfehlung 2).

Wie die GPK-S erachtet es auch der Bundesrat als wichtig, dass die Bundesämter bei zukünftigen Vorausberechnungen mehrere Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung einbeziehen (Empfehlung 3). Er will die Bundesämter allerdings nicht verpflichten, mehrere Varianten zu verwenden, um deren Arbeit nicht zu erschweren. Die Kommission kann dieses Argument angesichts des Mehraufwands eines solchen Vorgehens bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen. In ihren Augen wäre es dennoch wünschenswert, dass sich die Bundesämter im Rahmen des Möglichen und der vorhandenen Ressourcen mindestens auf zwei Szenarien stützen oder, wenn sie nur ein Szenario verwenden, zumindest die Gründe für die Wahl genau dieses Szenarios transparent darlegen. Die Kommission erwartet vom Bundesrat, dass er die Einhaltung dieser Grundsätze künftig sicherstellt.

Die GPK-S hält ausserdem mit Befriedigung fest, dass der Bundesrat gewillt ist, bei der Erarbeitung der Szenarien den kantonalen Interessen mehr Platz einzuräumen (Empfehlung 4). Sie begrüsst zudem den grundsätzlichen Willen des Bundesrates, den Kantonen gewisse regionalisierte Daten der Bundesämter zur Bevölkerungsentwicklung zur Verfügung zu stellen (Empfehlung 5).

Im Rahmen eines Dienststellenbesuchs beim BFS Ende August hat die Kommission mit den Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes Bilanz über ihre Inspektion gezogen. Angesichts der Antworten des Bundesrates hat sie beschlossen, ihre Inspektion abzuschliessen. Die Verantwortung für die Umsetzung ihrer Empfehlungen liegt nun beim Bundesrat. Die Kommission wird sich Anfang 2021, nach der Veröffentlichung der nächsten Reihe von Szenarien, im Rahmen einer Nachkontrolle über den Stand der Umsetzung ihrer Empfehlungen informieren.

Die GPK-S hat beschlossen, ihre Bemerkungen und Schlussfolgerungen in einem Kurzbericht zusammenzufassen, der heute veröffentlicht wird.

Die Kommission hat am 27. August 2019 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.