Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) kommt gestützt auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) in ihrem heute veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass unter anderem bei der Analyse der Dezemberzahlungen und auffälliger Folgeaufträge sowie bei der Aussagekraft der Beschaffungskategorien Verbesserungspotential besteht.

​Im Oktober 2018 beauftragte die GPK-S die PVK mit einer Kurzevaluation im Rahmen der dritten Nachkontrolle zum Expertenbeizug in der Bundesverwaltung. Die von der zuständigen Subkommission festgelegten Fragestellungen beschäftigen sich mit den Dezemberzahlungen, dem sogenannten «Hoflieferantentum», der Zuordnung der Beschaffungen zu einzelnen Kategorien, der Entwicklung der Politikberatungsmandate sowie der Einheitlichkeit und flächendeckenden Anwendung des Vertragsmanagements.

Gestützt auf die ebenfalls heute veröffentlichten Ergebnisse der PVK kommt die GPK-S in ihrem Bericht zum Schluss, dass in verschiedenen Bereichen weiterhin Verbesserungspotential besteht. Die Analyse der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) zur Aufdeckung von Dezemberzahlungen reicht nach Ansicht der GPK-S nicht aus, um problematische Zahlungen in jedem Fall zu entdecken. Aus diesem Grund fordert die Kommission den Bundesrat auf, eine wirksame, vertiefte Analyse von auffälligen Zahlungen durchzuführen und diese Analyse periodisch zu wiederholen.

Auch in Bezug auf die Auffälligkeiten bei Folgeaufträgen hält die GPK-S fest, dass die Ange-messenheit von Folgeaufträgen anhand der Begründungen kaum überprüft werden kann. Demzufolge wird der Bundesrat aufgefordert, einen wirksamen Mechanismus in diesem Bereich einzuführen, damit Auffälligkeiten bei Folgeaufträgen zweckmässig überprüft werden können.

Im Weiteren macht die GPK-S auch Verbesserungspotential in Bezug auf die Aussagekraft der Kategorien im Beschaffungswesen aus. Die verschiedenen Kategorien sind derart auszugestalten, dass eine klarere Zuteilung einer Beschaffung zu einer Kategorie möglich ist. Die Feststellungen der PVK und der GPK-S sollen zu diesem Zweck in die Arbeiten der interdepartementalen Arbeitsgruppe, welche durch das EFD eingesetzt wurde, einfliessen.

Die GPK-S ersucht den Bundesrat, bis am 26. März 2021 zu ihrem Bericht Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 26. Januar 2021 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) in Bern getagt.