Die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte haben Verbesserungsmöglichkeiten der gesetzlichen Regelung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft begutachten lassen. In Übereinstimmung mit dem Expertengutachten schlagen die GPK den Kommissionen für Rechtsfragen vor, grundsätzlich an der heutigen, von der Exekutive unabhängigen Aufsichtsbehörde festzuhalten und gleichzeitig eine Reihe von Verbesserungen vorzunehmen. Mit ihrem Schlussbericht schliessen die GPK ihre Inspektion zum Aufsichtsverhältnis zwischen der Aufsichtsbehörde und der Bundesanwaltschaft ab.

Im Rahmen ihrer Inspektion zum Aufsichtsverhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsichtsbehörde haben die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) die Divergenzen im Aufsichtsverhältnis zwischen der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) und der Bundesanwaltschaft (BA) in Bezug auf die aktuell ausgeübte Aufsicht untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung wurden im Bericht vom 24. Juni 2020 veröffentlicht.

Anschliessend erteilten die GPK Prof. Christopher Geth, Universität Basel, und Prof. Benjamin Schindler, Universität St. Gallen, den Auftrag, gestützt auf die Ergebnisse des Inspektionsberichts eine rechtliche Einordnung vorzunehmen und Verbesserungsvorschläge zur Ausgestaltung der rechtlichen Grundlagen der AB-BA und der organisationsrechtlichen Grundlagen der BA zu unterbreiten.

In ihrem Gutachten und in ihren Ergänzungen zum Gutachten vergleichen die Experten verschiedene Aufsichtsmodelle. Aufgrund der Diskussion der Vor- und Nachteile der bereits früher realisierten Aufsichtsmodelle auf Bundesebene empfehlen sie, grundsätzlich am Modell «Status quo» festzuhalten und gewisse Verbesserungen vorzunehmen (Modell «Status quo plus»).

Gestützt auf das Gutachten und die Stellungnahmen der betroffenen Behörden ziehen die GPK in ihrem Schlussbericht ihre Schlussfolgerungen und geben zu Händen des Gesetzgebers ihre Empfehlungen ab. Die GPK empfehlen unter anderem, die Aufsicht der AB-BA durch verschiedene Massnahmen zu stärken und der AB-BA angemessene Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Das Weisungsrecht der AB-BA soll im Gesetz klarer umschrieben werden, und der AB-BA soll ein umfassendes Akteneinsichtsrecht, auch in laufende Verfahren, zukommen. Das Disziplinarrecht der AB-BA ist grundsätzlich beizubehalten. Bestehende Lücken sollen dabei geschlossen werden. Hingegen sollen der AB-BA nach Meinung der GPK keine zusätzlichen Kompetenzen im Personalrecht zukommen.

In Bezug auf Wahl, Wiederwahl und Amtsenthebung der Leitungspersonen der BA würden die GPK eine koordinierte Lösung mit der laufenden Reform der Wiederwahl der Richterinnen und Richter des Bundes begrüssen. Im Weiteren sind einzelne Fragen zum «Arbeitsverhältnis» zwischen dem Parlament und der Leitung der BA zu klären und Lücken in der Gesetzgebung zur Einsetzung von ausserordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu schliessen. Schliesslich sollen die Vorschläge der Experten für eine kollektive Leitung der BA im Sinne eines modifizierten Ressortmodells weiterverfolgt werden.

Die GPK beantragen den zuständigen Kommissionen für Rechtsfragen (RK), eine Gesetzesrevision an die Hand zu nehmen und dabei das Modell «Status quo plus» im Sinne der Erwägungen in ihrem Schlussbericht weiter zu verfolgen.

Die GPK haben ihren Schlussbericht verabschiedet und zur Veröffentlichung freigegeben. Sie beschlossen zudem, das Gutachten der Experten und die Ergänzungen dazu ebenfalls zu veröffentlichen.

Die GPK haben am 22. Juni 2021 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) und Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) in Bern getagt.