Durch Kompensationsgeschäfte soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie, insbesondere der Unternehmen der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB), gestärkt werden. Die GPK-S liess das Controlling der Offset-Geschäfte durch Armasuisse überprüfen und stellte fest, dass mit dem aktuellen Controlling teilweise keine Aussagen über die Erreichung der angestrebten Ziele möglich sind.

Beschafft der Bund Rüstungsgüter im Ausland, müssen sich ausländische Lieferanten üblicherweise zu Kompensationsgeschäften im selben finanziellen Umfang mit der Schweizer Industrie verpflichten. Diese Kompensationsgeschäfte, auch Industriebeteiligungen oder Offsets genannt, haben als wichtigstes Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Industrie, insbesondere der Unternehmen der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (STIB) zu stärken. Zuständig für die Kontrolle der Umsetzung ist das Bundesamt für Rüstung, Armasuisse, zusammen mit dem Offset-Büro-Bern (OBB), welches von einem Zusammenschluss von Branchenverbänden der STIB geführt wird.

Die GPK beauftragten die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) im Januar 2020 damit, das Controlling von Offset-Geschäften wissenschaftlich zu evaluieren. Die PVK prüfte die Zweckmässigkeit des Rechtsrahmens und der Controlling-Instrumente sowie die Organisation, Durchführung und Dokumentation des Controllings. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Evaluation und ergänzende Abklärungen hat die GPK-S an ihrer Sitzung vom 25. Januar 2022 einen Bericht mit ihren Schlussfolgerungen und Empfehlungen an den Bundesrat verabschiedet.

Die Kommission kommt zum Schluss, dass die Abläufe bei Armasuisse im Allgemeinen funktionieren. Das Controlling von Offset-Geschäften erfolgt mit einem geringen Ressourceneinsatz und die mit dem Controlling betrauten Personen verfügen über ein grosses Knowhow. Dennoch erkennt die Kommission auch Handlungsbedarf, insbesondere in den folgenden Bereichen:

Die PVK hat festgestellt, dass sich das Controlling, wie es aktuell durchgeführt wird, auf die Prüfung beschränkt, ob Offset-Geschäfte die operativen Ziele erreichen (z.B. Volumen, Dauer oder die regionale Verteilung von Kompensationsgeschäften). Über die Erfüllung der strategischen Ziele (z.B. Zugang zu Technologien, Knowhow oder zu ausländischen Märkten) und des Hauptziels (die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der STIB) lassen sich damit keine Schlüsse ziehen.

Aufgrund des Beschaffungsprogramms Air2030 wird das Offset-Volumen in den kommenden Jahren deutlich ansteigen. Für die Kommission stellt sich daher die Frage, ob die vorhandenen Strukturen geeignet sind, auch grössere Offset-Volumen zu bewältigen. Der tiefe Digitalisierungsgrad der Instrumente aber auch die knappe amtsinterne Dokumentation betreffend das Controlling von Offset-Geschäften lassen daran Zweifel aufkommen.

Die Kommission stellt des Weiteren fest, dass die Aufsicht über die Offset-Geschäfte durch das Aufsichtsorgan aber auch durch das VBS als zuständiges Departement schwach ausfällt. Ausser im Rahmen von grossen Beschaffungsprojekten wie Air2030, interveniert das Departement gar nicht in den Bereichen der Offset-Geschäfte und überlässt die gesamte Begleitung der Armasuisse. Obwohl der Bundesrat bzw. das VBS Ziele für Offset-Geschäfte festlegen, liessen sie sich bisher nicht über deren Erfüllung informieren.

Während die öffentliche Information zu Offset-Geschäften in den letzten Monaten verbessert wurde, bleibt die Berichterstattung über die Zielerreichung an den Bundesrat und die Bundesversammlung unbefriedigend. Weder der Bundesrat noch das Parlament verfügen aktuell über eine Informationsgrundlage, die es erlaubt, den Beitrag der Offset-Geschäfte zur Stärkung der STIB zu beurteilen.

Schliesslich stellt sich der Kommission die Frage, ob allen potenziellen Schweizer Begünstigten der gleiche Zugang zu Informationen und Kontakten betreffend Offset-Geschäfte offensteht. Sie erkennt in der aktuellen Organisation ein gewisses Informationsgefälle zwischen Mitgliedern der Branchenverbände, welche im OBB Einsitz haben und anderen potentiellen Offset-Begünstigten, die nicht Mitglied in einem der Verbände sind.

Die GPK-S ersucht den Bundesrat, bis zum 30. Mai 2022 zu ihrem Bericht und den darin enthaltenen elf Empfehlungen Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 25. Januar 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP/ZG) in Bern getagt.