Im Rahmen der Inspektion der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) stellt die Kommission fest, dass das EDA grundsätzlich angemessen mit den Schweizer Honorarkonsulaten umgeht und diese auch einen Mehrwert für die Schweiz erbringen. Jedoch fehlten im Untersuchungszeitraum klare strategische Vorgaben zu ihrem Einsatz. Zudem sollte das EDA aus Sicht der Kommission den Prozess zur Zulassung ausländischer Honorarkonsulate überarbeiten und entschiedener auf Probleme reagieren.

Honorarkonsulate sind konsularische Vertretungen eines Staates, die von einer Honorarkonsulin oder einem Honorarkonsul (HK) ehrenamtlich geführt werden. Diese sind eine lokale Anlaufstelle für Schweizer Staatsangehörige im Ausland und unterstützen die Interessenvertretung der Schweiz im Ausland. Gleichzeitig sind damit auch Reputationsrisiken für das jeweilige Land verbunden. Die Zahl der Schweizer HK hat sich seit 1990 verdoppelt. Vor diesem Hintergrund beauftragten die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) im Januar 2024 die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) mit einer Evaluation zu den Honorarkonsulaten. Diese untersuchte sowohl den Umgang des EDA mit den Schweizer HK im Ausland wie auch mit den ausländischen HK in der Schweiz. Die GPK-S veröffentlicht heute ihren Bericht sowie die Evaluation der PVK.

Angemessener Umgang mit Schweizer HK im Ausland, aber Verbesserungspotential bei der Ernennung

Die Evaluation der PVK hat insbesondere gezeigt, dass die Schweizer HK im Ausland einen Mehrwert erbringen und dass das EDA sie insgesamt angemessen betreut. Allerdings hängt die Betreuung und Führung der HK stark von der vorgesetzten Stelle im jeweiligen Empfangsstaat ab.

Die diplomatischen Vertretungen der Schweiz halten sich bei der Ernennung der HK an die Vorgaben des EDA, prüfen aber die Interessenbindungen zu wenig systematisch. Hier empfiehlt die GPK-S zukünftig eine systematische Prüfung der potenziellen Interessenkonflikte. Bei Problemfällen der jüngeren Vergangenheit hat das EDA jeweils angemessen reagiert.

Strategische Vorgaben zum Einsatz von Schweizer HK im Ausland fehlten

Im Untersuchungszeitraum fehlten klare strategische Vorgaben dazu, wann Schweizer HK im Ausland eingesetzt werden sollten und wann nicht. Die GPK-S kommt basierend auf der Evaluation der PVK zum Schluss, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Das EDA hat eine neue Konsularstrategie 2026-2029 angekündigt, was die GPK-S begrüsst. Sie wird die Neuerungen und den Mehrwert der Konsularstrategie im Rahmen der Behandlung der Stellungnahme des Bundesrates zu ihrem Bericht analysieren.

Das EDA hält sich gegenüber ausländischen HK in der Schweiz zu stark zurück

Gegenüber den ausländischen Honorarkonsulaten in der Schweiz sieht sich das EDA nur sehr beschränkt in der Verantwortung. Es nutzt seinen Spielraum aus Rücksicht auf die bilateralen Beziehungen zu den Entsendestaaten sehr zurückhaltend. Die eigenen Vorgaben an ausländische Honorarkonsulate werden vom Departement nicht konsequent angewendet und die Zuständigkeiten der verschiedenen Bundes- und kantonalen Behörden sind nicht immer klar. Es sind auch Fälle aufgetreten, in denen das EDA entschiedener auf Probleme mit ausländischen HK in der Schweiz hätte reagieren müssen. Die GPK-S empfiehlt, dass das EDA die Prozesse zur Zulassung von ausländischen HK unter Einbezug aller betroffenen Behörden stringenter ausgestaltet und bei Problemfällen proaktiv tätig wird.

Der Bundesrat ist eingeladen, zu den Empfehlungen der GPK-S und zur Evaluation der PVK bis am 15. Februar 2026 Stellung zu nehmen.