Bundesratswahlen sind mit einer grossen Medienpräsenz verbunden. Deshalb hat die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte im November 2009 ein Grundlagekonzept für Medienakkreditierungen bei Bundesratswahlen verabschiedet. Seither werden die Akkreditierungen für Medienschaffende mittels Kontingenten vergeben. Dies gilt wiederum für die Ersatzwahl, die voraussichtlich am 5.Dezember 2018 stattfindet.
Allgemeine Informationen
- Es werden keine Anmeldeformulare, Weisungen und Merkblätter verschickt. Die Unterlagen sind auf
www.parlament.ch in der Rubrik «Services» zu finden. Anmeldefrist für die Akkreditierung ist der 14. November 2018. Später eingesandte Gesuche werden nicht berücksichtigt.
- Ausgefüllte Akkreditierungsformulare sind per E-mail zu retournieren an:
information@parl.admin.ch
- Akkreditierungsbestätigungen werden nur per E-mail versandt.
- Es werden keine Zutrittsausweise verschickt. Die Ausweise können ab dem
3. Dezember 2018 gegen Vorweisen der Akkreditierungsbestätigung sowie eines amtlichen Ausweises/Presseausweises im Medienzentrum (Empfangsdesk, 9 - 12 und 14 - 17 Uhr) abgeholt werden. Am Wahltag können die Ausweise am gleichen Ort ab 6.30 Uhr in Empfang genommen werden. «Sammelabholungen» durch eine Vertreterin/Vertreter des entsprechenden Mediums sind möglich.
- Tagesaktuelle Fotos von den Bundesratswahlen werden auf
Flickr publiziert. Der Link dazu findet sich auf
www.parlament.ch. Ebenfalls können dort Videosequenzen im Rohschnitt, produziert durch die SRG SSR, bezogen werden.
- Die Parlamentsdienste bieten ausser einem
freien Wifi-Zugang keine Infrastruktur an. Elektronische Medien, die eine Internet-Leitung benötigen, sind gebeten direkt mit Swisscom Event & Media Solutions, Tel. 0800 22 40 40, Kontakt aufzunehmen.
- Es ist
nicht gestattet, ein eigenes Drahtlosnetzwerk einzurichten.
Im Parlamentsgebäude gibt es am Wahltag keine Arbeitsplätze. Für Vertreterinnen und Vertreter der privaten elektronischen Medien werden im Medienzentrum rund
20 Arbeitsplätze eingerichtet. Die interessierten Medien können sich nach Erhalt der Akkreditierungsbestätigung bis spätestens
28. November 2018 direkt an Peter Tuor, Betriebsleiter Medienzentrum, wenden 058 469 17 38,
medienzentrum@bk.admin.ch
- Die Plätze auf den Pressetribünen werden von der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten (VBJ) fest zugeteilt. Kontakt: Adrian Camartin, Vorstandsmitglied VBJ;
adrian.camartin@rtr.ch; 031 326 33 92. Film-, Foto- und Tonaufnahmen von den Tribünen aus sind nicht gestattet.
Informationen für:
Fest akkreditierte Bundeshausjournalistinnen und -journalisten
-
Permanent akkreditierte Bundeshausjournalistinnen und -journalisten mit (vormals C-Ausweis) benötigen
keinen Spezialausweis (Liste Bundeskanzlei, Stand November 2018). Sie tragen am Wahltag ihren
Badge sichtbar auf sich.
- Die
erleichterte Tagesakkreditierung (vormals C1-Ausweise) berichtigt am Wahltag nicht zum Zutritt zum Parlamentsgebäude. Inhaberinnen und Inhabern müssen sich bei Bedarf im Rahmen der Kontingente akkreditieren.
Bundeshausfotografinnen und -fotografen
-
8 fest akkreditierte Bundeshausfotografen (exkl. Fotografin im Auftrag der Parlamentsdienste) bilden einen Pool. Eine Person aus dem Pool fotografiert auch im Auftrag der Parlamentsdienste. Für die Koordination des Pools ist Peter Schneider, Vorstandsmitglied der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und -journalisten (VBJ) zuständig. Kontakt:
pschneider@keystone.ch. Die Namen der Fotografen müssen bis spätestens am
28.November 2018 dem Ressort Information gemeldet werden:
information@parl.admin.ch.
- Die Saalfotografinnen und -fotografen erhalten einen
zusätzlichen Ausweis, der gegen Unterschrift beim Ressort Information (Parlamentsgebäude Büro 224) abgeholt werden kann.
- Die anderen fest akkreditierten Bundeshausfotografen haben zum Parlamentsgebäude Zutritt, nicht aber in den Nationalratssaal. Sie benötigen
keinen Spezialausweis. Sie tragen am Wahltag ihren
Zutrittsausweis sichtbar auf sich.
- Es gibt
kein zusätzliches Kontingent für Fotografinnen und Fotografen.
Print-Medien (inkl. Online-Ausgabe)
- Tageszeitungen, die über eine eigenständige Inlandredaktion verfügen und keiner Verbundzeitung angehören, erhalten maximal
2 Spezialausweise.
- Sonntagszeitungen und weitere Wochenpublikationen mit Inlandberichterstattung
1 Spezialausweis.
Es stehen max.
36 Spezialausweise zur Verfügung. Dabei gelten bei der Vergabe folgende Regeln:
- Tagespresse oder Regionalzeitungen aus den Heimatkantonen der zur Wahl stehenden, offiziell nominierten, Kandidierenden.
- Fachpublikationen sowie die Vereins- und Parteipresse haben keinen Anspruch auf einen Spezialausweis.
Achtung: Keine zusätzlichen Spezialausweise erhalten Titel (Verbundzeitungen) mit einer zentralisierter Inland- und Bundeshausredaktion.
Online-Medien
- Für Online-Medien sind maximal
20 Spezialausweise reserviert.
- Tagesaktuelle Online-Publikationen mit
eigenständiger Inlandberichterstattung und ohne zusätzliche Printausgabe erhalten
maximal 2 Spezialausweise.
Private elektronische Medien
Privat-Radios
- Den Privat-Radios stehen insgesamt
24 Spezialausweise zur Verfügung.
- Pro UKW-konzessionierte Radiostation werden höchstens
2 Spezialausweise abgegeben.
- Überzählige Ausweise werden gemäss Höreranteil (Mediapulse) verteilt.
- Es sind keine technischen Installationen im Parlamentsgebäude möglich.
- Für permanent akkreditierte Medienschaffende ist das
Zimmer 2 reserviert.
Privat-TV
- Maximal
24 Badges (journalistisch tätige Mitarbeitende).
- Einzelne TV-Stationen erhalten
maximal 2 Spezialausweise.
- Sender, die von einem festen Standort im Parlamentsgebäude live über die Wahlen berichten möchten, sind gebeten bis zum 7. November 2018 mit dem Ressort Information Kontakt aufzunehmen:
information@parl.admin.ch oder 058 322 99 10.
- Für Live-Plattformen von Privat-TV steht gemäss
Weisungen der Verwaltungsdelegation das Ständerats-Vorzimmer Ost zur Verfügung.
Wichtig: Für die Koordination der
Frequenzen ist das
Produktionszentrum Bundeshaus zuständig (siehe separates Dokument).
Kontakt:
Yannick.Gremaud@srgssr.ch; 031 326 33 21.
SRG SSR
Der Zutritt für den Host Broadcaster SRG SSR wird separat geregelt. Er ist ebenfalls kontingentiert.