Die besondere Lage in der Schweiz aufgrund des neuen Coronavirus führt dazu, dass während der kommenden Frühlingssession keine Besuche im Parlamentsgebäude möglich sind. Diesen Entscheid hat die Verwaltungsdelegation der eidgenössischen Räte heute, im Sinne des Schutzes der Bevölkerung, getroffen.

​Die eidgenössischen Räte sind ordnungsgemäss zur Frühlingssession einberufen worden.
Nachdem in der Schweiz eine besondere Lage besteht, hat die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung nun die nötigen Massnahmen für die Durchführung der Frühlingssession beschlossen. Neben den üblichen Hygienemassnahmen, muss insbesondere die Zahl der Personen im Parlamentsgebäude reduziert werden. An einem normalen Sessionstag bewegen sich in der Regel weit über 1000 Personen im Gebäude.
Als Sofortmassnahme wurde deshalb beschlossen, dass keine Besuche auf den Ratstribünen möglich sind. Ebenso wird das Gebäude für Besucher der Ratsmitglieder und für nicht festakkreditierte Medienschaffende nicht zugänglich sein. Diese Massnahme gilt auch für Besuche und Tagesakkreditierungen die bereits bestätigt wurden.

Im Sinn der Selbstverantwortung der Ratsmitglieder, empfiehlt die Verwaltungsdelegation während der Session im Parlamentsgebäude auf das Händeschütteln zu verzichten.