Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) beantragt in einem Mitbericht an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S), den Bundesbeitrag an die SBB, der insbesondere dem Abbau der in der Coronakrise entstandenen Verschuldung der SBB dient, um 550 Millionen Franken zu kürzen.

Die FK-S hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit den finanziellen Aspekten von zwei bundesrätlichen Vorlagen befasst, die von finanzpolitischer Bedeutung sind. Die Kommission wird ihre Erwägungen den für die Vorberatung dieser Vorlagen zuständigen Sachbereichskommissionen übermitteln.

23.063 n Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahne​n (SBBG). Änderung. 

Die FK-S spricht sich mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür aus, das geltende Recht zur Finanzierung von Investitionen ausserhalb der Infrastruktur beizubehalten und so die derzeitige Praxis des Bundes, der SBB zur Deckung ihres Finanzierungsbedarfs Tresoreriedarlehen zu gewähren, fortzusetzen. In den Augen der Mehrheit bietet es im Vergleich zur bisherigen Praxis keinen Mehrwert, einen Schwellenwert einzuführen, ab dem Darlehen über den Bundeshaushalt gewährt werden. Die Vergabe von Tresoreriedarlehen ist bereits an strenge Bedingungen geknüpft. Die neue Praxis würde das System komplizierter machen, da sich die Investitionsfinanzierung je nach Höhe der Nettoverschuldung der SBB unterscheiden würde.

Der ausserordentliche und einmalige Kapitalzuschuss von 1,15 Milliarden Franken, der im Rahmen der Umsetzung der vom Parlament angenommenen Motion 22.3008 s beantragt wurde, zog eine intensive Debatte über die Höhe des zu gewährenden Betrags nach sich. Die Kommission beantragt mit 5 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung (Stichentscheid des Präsidenten), den Betrag auf 600 Millionen Franken zu kürzen. Sie ist der Ansicht, dass die SBB einen Teil der zwischen 2020 und 2022 im Fernverkehr erlittenen Verluste durch die in den Jahren vor und nach diesem Zeitraum erwirtschafteten Gewinne in diesem Sektor ausgleichen soll, so wie auch die regionalen Personenverkehrsunternehmen auf ihre Reserven zurückgreifen mussten, bevor sie Beihilfen im Zusammenhang mit Covid-19 beantragen konnten. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass der vom Bundesrat beantragte Betrag von 1,15 Milliarden Franken eher dem Anliegen der Motion 22.3008 entspricht.

Bezüglich der Verwendung der LSVA beantragt die Kommission die Zustimmung zur bundesrätlichen Vorlage, wobei sie auch den Änderungsvorschlag des Nationalrates, den Betrag einer angemessenen Reserve genau zu beziffern (auf 300 Millionen Franken), in die Vorlage integrieren will.

23.061 n Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung). 

Die Finanzkommission ist sich bewusst, dass eine breit angelegte Einführung des elektronischen Patientendossiers wichtig ist, um das Gesundheitswesen effizienter zu machen. Sie ist deshalb einhellig der Meinung, dass es notwendig ist, dem vom Bundesrat beantragten Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken zuzustimmen, um die Eröffnung von einer Million neuer elektronischer Patientendossiers finanziell zu unterstützen. Die FK-S weist darauf hin, dass diese Übergangsfinanzierung einmalig und auf maximal fünf Jahre beschränkt bleiben muss, bis die geplante Totalrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier in Kraft tritt. Zudem hält die Kommission fest, dass die Interoperabilität der verschiedenen Systeme der Stammgemeinschaften unbedingt zu gewährleisten ist. Mit 5 zu 2 Stimmen und 2 Enthaltungen spricht sie sich dafür aus, den Kantonen den Entscheid zu überlassen, welche Stammgemeinschaft oder Stammgemeinschaften sie finanziell unterstützen wollen.

Die Kommission hat am 18. Januar 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teilweise in Anwesenheit von Vertreterinnen und Vertretern des EFD und des EDI in Bern getagt.