Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates stimmt der Vorlage zur Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes (22.059) sowie auch dem damit zusammenhängenden Verpflichtungskredit zu. Daneben hat die Kommission diverse Anhörungen, insbesondere im Bereich Flugverkehr, durchgeführt.

Nach der Kenntnisnahme der beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in Auftrag gegebenen Abklärungen hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) die Detailberatung zur Änderung des Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe durchgeführt. Aus Sicht der Kommission sind die vorgeschlagenen Modernisierungsmassnahmen nachvollziehbar. Anlass zur Diskussion gab vor allem der aufgrund der ablehnenden Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung vorgeschlagene Verzicht, die Berechnungsweise des massgebenden Gewichts zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) anzupassen. Eine Kommissionsminderheit würde es begrüssen, wenn das massgebende Gesamtgewicht aufgrund der Anzahl Achsen und einem je Achse definierten Gewicht festgelegt würde. Folglich beantragt sie, Art. 6 Abs.1 des Schwerverkehrsabgabegesetzes gemäss dem Vernehmlassungsentwurf anzupassen und in der Konsequenz auch den Verpflichtungskredit entsprechend zu kürzen. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommissionsmehrheit diesen Vorschlag abgelehnt und beantragt, dem Bundesrat zuzustimmen. Sie geht mit den kritischen Stimmen der Vernehmlassung darin einig, dass zahlreiche Akteure des Transportgewerbes durch eine neue Berechnungsweise eine Mehrbelastung gegenüber der heutigen Regelung in Kauf nehmen müssten, weil ihre Fahrzeugflotten auf die bestehende Bemessungsgrundlage ausgerichtet sind. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage einstimmig angenommen. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Wintersession vom Nationalrat behandelt.

Des Weiteren hat sich die Kommission mit den beteiligten Akteuren über die Lage der Arbeiten am Bahnknoten Lausanne ausgetauscht und sich von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und dem UVEK über die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates zur Stabilisierung der finanziellen Situation der SBB informieren lassen.

Ausserdem hat sich die Kommission von der Verwaltung über die geplante Änderung bei der Einführung von Tempo-30-Zonen informieren lassen.

Im Bereich des Flugverkehrs hat die KVF einen Austausch mit Vertretern der beiden Schweizerischen internationalen Zivilflughäfen Zürich und Genf geführt. Ebenfalls hat sie sich von der Fluggesellschaft Swiss über die aktuelle Situation und die zukünftigen Herausforderungen informieren lassen. Schliesslich hat die Kommission an ihrem zweiten Sitzungstag die Schweizerische Flugsicherungsgesellschaft Skyguide besucht und sich mit der Geschäftsleitung über aktuelle Herausforderungen ausgetauscht.