Alle Mitglieder der KVF-N möchten auf die Vorlage (15.023 s Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF). Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen) eintreten. Nach Ansicht der Kommission besteht eine ausgewogene Verkehrsinfrastruktur aus einem gut ausgebauten und solide finanzierten Strassen- und Schienennetz. Es ist es daher unbestritten, dass in Analogie zur bereits heute durch einen unbefristeten Fonds finanzierten Bahninfrastruktur (FABI) auch für die Finanzierung des Strassen- und Agglomerationsverkehrs ein Fonds geschaffen werden soll.
Der Ständerat hatte die NAF-Vorlage am 15. März 2016 beraten und ihr mit grossem Mehr zugestimmt. Er beschloss im Wesentlichen die Erhöhung der Zweckbindung der Mineralölsteuer, eine Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 4 Rappen und die Integration des Netzbeschluss in die Vorlage. Gemäss Ständerat beträgt die Zweckbindung in einer ersten Phase neu maximal 55 Prozent zugunsten des Strassenverkehrs. Mit der späteren Inkraftsetzung des Netzbeschlusses soll die Zweckbindung der Mineralölsteuer zur Deckung der zusätzlichen Kosten dann maximal 60 Prozent betragen.
Bezüglich Finanzierungskonzept folgt die KVF-N den Entscheidungen des Ständerats. Die Kommissionsmehrheit möchte an der Zweckbindung der Automobilsteuer (Art. 86 Abs. 2 Bst. b BV) festhalten. Ein Antrag, der die Automobilsteuer von der Zweckbindung befreien wollte und stattdessen auf eine Zweckbindung der Mineralölsteuer in der Höhe von maximal 70% zugunsten des Strassenverkehrs abzielte, wurde mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Zweckbindung der Automobilsteuer die sicherere Finanzierungsvariante darstellt, weil sie geringerer Volatilität unterliegt. Die Minderheit hingegen möchte, dass auf die Zweckbindung der Automobilsteuer verzichtet wird. In ihren Augen widerspricht die Finanzierung mittels zweckgebundener Automobilsteuer dem Kostenverursacherprinzip.
Im Unterschied zum Ständerat möchte die KVF-N mehr Planungssicherheit bei der Strasseninfrastruktur. Sie stimmte einem Antrag, auf den Ermessensspielraum bei der Zweckbindung der Mineralölsteuer zu verzichten, mit 13 zu 11 Stimmen zu und beantragt damit den Begriff „maximal" aus dem Entwurf zu streichen. Neu soll die Zweckbindung zugunsten des Strassenverkehrs in einer ersten Phase fix 55 Prozent und 60 Prozent in einer zweiten Phase nach Inkraftsetzung des Netzbeschlusses betragen. Mit diesen zusätzlichen 10 Prozent (von 50 auf 60 %) können insgesamt 250 Mio. Franken pro Jahr generiert werden. Die Minderheit, die an der Version des Ständerats festhalten möchte, argumentierte, dass es finanzpolitisch sinnvoll wäre, eine minimale Flexibilität beizubehalten. Damit soll verhindert werden, dass andere Bereiche überproportional von Sparmassnahmen des Bundes betroffen sind. (Art. 86 Abs. 2 Bst. g BV)
Zudem will die Kommissionsmehrheit unter Berücksichtigung des Ziels höherer Planungssicherheit von der Möglichkeit der Umverteilung der Automobilsteuer im Rahmen von Sparmassnahmen absehen. Dieser Entscheid wurde mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung gefällt. (Art. 86 Abs. 6 BV)
In Bezug auf die Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags (Art. 12 Abs. 2 MinöStG) schliesst sich die Mehrheit der Kommission dem Beschluss des Ständerats an. Sie spricht sich für eine Erhöhung des Zuschlags um 4 Rappen (auf 34 Rappen) aus. Mit diesen zusätzlichen 4 Rappen können 200 Mio. Franken pro Jahr generiert werden. Gegenüber dem Entwurf des Bundesrates (Erhöhung um 6 Rappen) entspricht diese Lösung einem Minus von 100 Mio. Franken. Zwei Minderheiten forderten in ihren Anträgen eine Erhöhung des Zuschlags um 6 Rappen respektive keine Erhöhung. Beide Anträge unterlagen in der Abstimmung klar (7:18 bzw. 9:16). Damit schliesst sich die Mehrheit der Kommission den Argumenten des Ständerates an, welcher sich für eine stärkere Beteiligung der Bundeskasse und im Gegenzug für eine moderatere Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags ausgesprochen hatte.
Schliesslich entschied die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung den Teuerungsausgleich bei der Festlegung des Mineralölsteuerzuschlags zu streichen. In den Augen der Mehrheit soll sich die Höhe des Zuschlags nach den effektiven Kosten richten. Damit soll es weiterhin im Kompetenzbereich des Parlaments liegen, über die Höhe des Zuschlages zu befinden. (Art. 12d MinöStG)
Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 2. Mai 2016 weiterführen. Die Vorlage kann voraussichtlich in der Sommersession im Nationalrat behandelt werden.
Im Übrigen hat die Kommission die Motion
13.3048 n Mo. Nationalrat (Bulliard). Gegen die Aufhebung der indirekten Presseförderung ohne glaubwürdige Alternative behandelt. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung die abgeänderte Motion anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit will, dass solange keine Alternative zur Förderung der Pressevielfalt vorliegt, an der heute bestehenden indirekten Unterstützung der Presse festgehalten wird. Eine Minderheit hingegen spricht sich mit Verweis auf liberale Grundüberlegungen für die Ablehnung der Motion aus.
Überdies hat sich die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen dafür ausgesprochen, einen Entscheid zur parlamentarische Initiative
15.497 n Pa.Iv. Graf-Litscher. Förderung journalistischer Medien im Online-Bereich. Definition und Finanzierung erst bei Vorliegen und im Lichte des auf Juni angekündigten Service-Public Berichts zu fällen.
Bern, 05. April 2016 Parlamentsdienste