Nach einer überschwänglichen Debatte des Nationalrates am Montag, 11. März 2019, zum Ausbauschritt 2019 der Nationalstrassen (18.066), beantragt die nationalrätliche Verkehrskommission, die vom Plenum getroffenen Entscheide wieder auf eine seriöse rechtliche, finanzielle und planerische Basis zu stellen.

​Der Nationalrat hat am 11. März 2019 im Rahmen der Debatte zum Ausbauschritt für die Nationalstrassen über den Antrag seiner vorberatenden Kommission hinaus drei gewichtige Projekte in den Bundesbeschluss zum Ausbauschritt aufgenommen: Die bereits in der Kommission diskutierte Bodensee-Thurtal-Strasse und die mit kurzfristig eingereichten Einzelanträgen beantragten Projekte zur Lückenschliessung der Zürcher Oberlandautobahn und zum Muggenbergtunnel. Für alle drei Projekte liegen zum heutigen Zeitpunkt auf Bundesebene keine Kostenschätzungen vor, weil die Vorarbeiten zu wenig weit fortgeschritten sind. Die im Nationalrat teilweise ausgeführten Kosten sind Schätzungen der Antragsstellenden und sind nach Angaben des Bundesamtes für Strassen teilweise massiv zu tief.

Da der Nationalrat die Gesamtabstimmung zum Bundesbeschluss 2 (Ausbauschritt) aber noch am 11. März durchgeführt hat, kann der Nationalrat und seine Kommission aus parlamentsrechtlichen Gründen kein Rückkommen auf diesen Beschluss beantragen. Die Kommission hat deshalb an ihrer Sitzung von heute Morgen beschlossen, an ihrem ursprünglichen Antrag (5,651 Milliarden Franken) festzuhalten und für die drei Projekte zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Mittel zu gewähren. In einem zusätzlichen Artikel im Bundesbeschluss 3 (Verpflichtungskredit) beantragt die Kommission mit 18 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Bestimmung aufzunehmen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Verpflichtungskredit für diese Projekte zu unterbreiten, nachdem diese den planerischen Status eines «generellen Projekts» erreicht haben.
Eine Minderheit der Kommission lehnt diesen zusätzlichen Artikel ab. Sie möchte die drei Projekte nicht in den vorliegenden Ausbauschritt aufnehmen, aber da sie aus parlamentsrechtlichen Gründen keinen Rückkommensantrag stellen kann, zählt sie auf einen fundierten Entscheid des Ständerates.

Der Nationalrat wird das Geschäft voraussichtlich am 21. März 2019 neuerlich behandeln.