Der Bundesrat hat in seinem
Verlagerungsbericht 2019 ausführlich über den aktuellen Stand, die bisherige Entwicklung sowie die künftigen Herausforderungen der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene berichtet. Die Kommission hat den Willen zur Verlagerung bekräftigt und unterstützt den Weg des Bundesrates klar, weiterhin verschiedene Massnahmen zu deren Stärkung zu treffen. Eine dieser Massnahmen ist die Fortführung der bisherigen finanziellen Unterstützung mittels einer Laufzeitverlängerung des Zahlungsrahmens für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs, um sich dem Verlagerungsziel von 650'000 alpenquerenden Fahrten weiter anzunähern.
Statt wie vom Bundesrat gefordert um 90 Mio. bis ins Jahr 2026, hat die Kommissionsmehrheit mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem Antrag zugestimmt, der den
Zahlungsrahmen für die Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs (19.064) um 385 Mio. Franken bis 2030 erhöhen soll. Dies mit der Begründung, dass exogene Faktoren dazu beitragen, dass die Produktivität der eingesetzten Ressourcen nicht in dem Zeitrahmen gesteigert werden kann wie ursprünglich geplant, was eine Laufzeitverlängerung bis 2030 nötig mache. In der Gesamtabstimmung sprach sich die Kommission mit 21 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung deutlich für die Vorlage aus. Einen Antrag, der den Bundesrat beauftragen sollte, ein Konzept zur Finanzierung technischer Neuerungen im Schienengüterverkehr auszuarbeiten, hat die Kommission jedoch mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Schliesslich hat die Kommission mit 20 zu 2 Stimmen die Motion
Staatsvertrag für linksrheinische NEAT-Zulaufstrecke (20.3003) beschlossen, die den Bundesrat beauftragen will, mittels eines Staatsvertrags mit Frankreich und Belgien eine linksrheinische Alternativroute für den Güterverkehr voranzutreiben.
Weiter hat sich die Kommission mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des
Nationalstrassenabgabegesetzes (19.045) befasst. Mit dieser Vorlage soll das bisherige Abgabesystem für die Benützung von Nationalstrassen, die Klebevignette, mit einer elektronischen Alternative ergänzt werden. Zurückgehend auf die Motion KVF-SR 16.3009 E-Vignette wurde der Bundesrat 2016 verpflichtet, eine Vorlage zur Einführung einer E-Vignette auszuarbeiten. Nachdem der vollständige Ersatz der Klebevignette in der durchgeführten Vernehmlassung kritisch beurteilt worden war, schlägt der Bundesrat nun die Einführung einer E-Vignette auf freiwilliger Basis vor. Somit sollen die Benutzerinnen und Benutzer von Autobahnen ab der geplanten Einführung 2022 für die Zahlung der Gebühren zwischen der herkömmlichen Klebevignette und einer digitalen Version wählen können. Nachdem der Ständerat in der Wintersession der Änderung zugestimmt hat, unterstützt auch die Mehrheit der KVF-N den Grundgedanken der Gesetzesänderung und beantragt ihrem Rat mit 18 zu 7 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Eine Minderheit sieht aktuell keinen ausreichenden Handlungsbedarf und beantragt Nichteintreten. Die Kommission hat die Detailberatung aufgenommen und wird diese an ihrer nächsten Sitzung im Februar abschliessen.
Mit 16 zu 8 Stimmen hat die Kommission der parlamentarischen Initiative Lüscher 19.416 Folge gegeben. Die KVF-N teilt die Ansicht des Initianten, dass das geltende Strassenverkehrsrecht den schwierigen Umständen zu wenig Rechnung trägt, welche die Angehörigen von Feuerwehr, Sanität, Polizei und Zoll auf dringlichen Fahrten berücksichtigen müssen. Die parlamentarische Initiative gelangt nun zur Vorprüfung in die KVF des Ständerates.
Die Kommission hat sich zudem zum wiederholten Mal mit der Frage des
Chlortransports befasst. Chlor ist ein für die Wirtschaft wichtiges, aber hochgefährliches Produkt. Es wird in der Schweiz auf der Schiene transportiert. Der Interessensausgleich zwischen Wirtschaft, Sicherheit und Schutz der Bevölkerung erfolgt in einer gemeinsamen Projektorganisation aller Akteure. Die KVF hat nun mit 12 zu 12 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, eine Motion (20.3004) einzureichen, um zu erreichen, dass dieser Transport auf der Schiene zu mindestens 95% in speziell gesicherten Kesselwagen (RID+) erfolgt. Eine Minderheit der Kommission beantragt die Ablehnung der Motion, da ihrer Meinung nach diese Massnahme von den Beteiligten bereits freiwillig umgesetzt wird.