Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) unterstützt die Anpassung des Luftfahrtgesetzes, die flugnahen Betrieben eine finanzielle Unterstützung durch den Bund ermöglichen soll. Die Kommission zeigt sich zudem befriedigt, dass der Bundesrat dafür sorgen will, dass das gesprochene Geld in der Schweiz bleibt.

​An ihrer heutigen Sitzung zur Vorbereitung der ausserordentlichen Session hat die Kommission die vom Bundesrat am Mittwoch beantragte dringliche Anpassung des Luftfahrtgesetzes sowie die Verpflichtungskredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen der schweizerischen Luftfahrtindustrie (20.039) beraten. Die Flugbewegungen auf den Schweizer Landesflughäfen sind seit Beginn der aktuellen Corona-Krise um mehr als 95 Prozent zurückgegangen, weshalb vielerorts Liquiditätsengpässe drohen. Da es sich bei der Luftfahrt um eine volkswirtschaftlich kritische Industrie handelt, begrüsst die KVF-N die vom Bundesrat vorgesehene Überbrückungsfinanzierung für die Luftfahrt.

Die Kommission ist klar der Auffassung, dass nebst den Schweizer Fluggesellschaften auch die flugnahen Betriebe mit bis zu 600 Millionen Franken unterstützt werden sollen. Da diese Rechtsgrundlage aktuell noch nicht existiert, beantragt die KVF-N ihrem Rat mit 18 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen die dafür notwendige Anpassung des Luftfahrtgesetzes zur Annahme. Sie hält ausserdem fest, dass die vom Bund garantierten Mittel nur den schweizerischen Infrastrukturen dienen dürfen (keine Abflüsse an die Muttergesellschaften ins Ausland), und zukünftig erwirtschaftete Mittel prioritär zur Rückzahlung der Liquiditätshilfen verwendet werden müssen.

Es lagen in der Kommission diverse Anträge vor, die Gewährung der Unterstützung sowohl für die Fluggesellschaften wie auch für die flugnahen Betriebe an ökologische, soziale und wirtschaftliche Bedingungen zu knüpfen. Angesichts der kurzen Fristen und der grossen Dringlichkeit der Vorlage hat die Kommission sämtliche Anträge abgelehnt. Die Anliegen werden als Minderheiten dem Rat unterbreitet.