Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates beantragt mit 17 zu 7 Stimmen, auf die Vorlage zur Stärkung der Medien einzutreten und begrüsst die geplante Unterstützung der Medienlandschaft grundsätzlich. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.

Die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) begrüsst das vom Bundesrat geschnürte Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038), das neben einem Ausbau der indirekten Presseförderung eine Unterstützung von Online-Medien sowie allgemeine Massnahmen zugunsten der elektronischen Medien vorsieht. Nach einer umfassenden Anhörung verschiedener Medienverbände spricht sich die Kommissionsmehrheit klar für Eintreten auf die Vorlage aus. Sie bekräftigt, dass die Medien unter strukturellen Herausforderungen leiden und ortet Unterstützungsbedarf. Eine intakte Medienlandschaft mit einem vielfältigen und gleichwertigen Angebot in allen Regionen und Landessprachen in Radio, Fernsehen, Tages- und Wochenzeitungen sowie Online erachtet die Mehrheit der KVF aus demokratie- und staatspolitischer Sicht für die Schweiz als unverzichtbar. Da sich die Medienbranche seit Jahren in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, sieht sie dieses Angebot ohne zusätzliche Unterstützung in Gefahr. Die konkrete Ausgestaltung dieser Unterstützung wird die Kommission im Rahmen der Detailberatung diskutieren, die sie an ihrer Augustsitzung aufnimmt. Im Hinblick darauf hat die Kommission der Verwaltung den Auftrag erteilt, mit einem Bericht aufzuzeigen, wie die Online-Förderung konkret umgesetzt werden soll.

Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Sie befürchtet, dass eine zunehmende Subventionierung durch die öffentliche Hand die Unabhängigkeit der Medien langfristig untergräbt und zu neuen Ungleichbehandlungen zwischen den verschiedenen Medienunternehmen führt. Weiter kritisiert sie, dass die Vorlage verschiedene Anliegen vermischt, die nicht gemeinsam behandelt gehören. Betreffend die Online-Förderung äussert die Minderheit generelle Bedenken, da sie einen unnötigen Eingriff in einen gut funktionierenden Markt darstelle.

Mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen beantragt die Kommission weiter, die Vorlage zur Finanzierung des Betriebs und des Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und zur Finanzierung der Systemaufgaben für die Leistungsperiode 2021 bis 2024 (20.044) anzunehmen. Diese beinhaltet einen Kredit von 14.4 Milliarden Franken sowie einen Rahmenkredit von 300 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen. Die Kommissionsmehrheit befürwortet diese Mittel für den Erhalt sowie die Modernisierung des Schienennetzes. Sie zeigt sich erfreut darüber, dass die Infrastruktur heute in einem guten Zustand ist, doch nun sei es angezeigt, die Aufrechterhaltung dieses Standards zu gewährleistenden und deshalb die Mittel für den Substanzerhalt zu sprechen. Eine Minderheit beantragt aus finanzpolitischen Gründen, den Zahlungsrahmen um 493 Millionen zu kürzen. An ihrer Mai-Sitzung hat die Kommission bereits Vertreter der Kantone (KöV) und der Branche (VöV) angehört. Sie stellte dabei fest, dass der Entwurf des Bundesrates von deren Seite einhellig unterstützt wird.

Ausserdem hat die Kommission eine Änderung des Luftfahrtgesetzes (20.054) beraten. Sie beantragt einstimmig, diese Änderung anzunehmen und das Protokoll vom 4. April 2014 zur Änderung des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen (Abkommen von Tokio) dahingehend anzupassen, dass Passagiere, die gegen Verhaltensregeln an Bord verstossen, einfacher zur Rechenschaft gezogen werden können.

Weiter ist die KVF ohne Gegenantrag auf die Vorlage Pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen. Bundesgesetz (19.077) eingetreten. Mit dem Entwurf sollen Haushalte eine pauschale Vergütung von 50 Franken für die unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuern auf Radio- und Fernsehgebühren erhalten. In der Detailberatung ist die KVF den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Damit sollen neben den Haushalten auch die Unternehmen eine pauschale Rückerstattung erhalten können. Die Kommission geht mit dem Bundesrat und dem Ständerat darin einig, dass durch eine pauschale Vergütung einerseits ein unverhältnismässiger Verwaltungsaufwand verhindert und andererseits die Gebührenzahlenden entlastet werden können, da sie keine individuellen Gesuche mehr einreichen müssen. Eine Minderheit beantragt, die Vergütung zugunsten der Haushalte auf 60 Franken zu erhöhen, damit die gesamte Verzinsung rückerstattet werden kann. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf einstimmig angenommen.

Ausserdem hat die Kommission eine Aussprache mit der Swisscom-Spitze geführt. Dabei kamen insbesondere die jüngsten Netzunterbrüche der Swisscom und die Weiterentwicklung des Mobilfunknetzes zur Sprache. Sie hat in diesem Zusammenhang auch einen Bericht des Bakom zur Grundversorgung und den Notrufdiensten zur Kenntnis genommen. Ein weiterer Punkt der Aussprache betraf die Versorgung mit Mobilfunkdienstleistungen. Die Kommission ortet hier dringenden Handlungsbedarf und bittet den Bundesrat deshalb in einem Brief, die Antwort auf das Postulat Häberli-Koller (19.4043) und Vollzugsrichtlinien für adaptive Antennen bis Ende Jahr vorzulegen.

Weiter hat die Kommission ohne Gegenstimme eine Kommissionsmotion (20.3915) beschlossen, mit der die Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde erhöht werden soll. Um die weitere Beratung dieser Motion abzuwarten, hat die KVF entschieden, die Initiative des Kantons Tessin «Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots» (16.306) erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu traktandieren.

Die Kommission hatte im Januar 2020 mit sehr knapper Mehrheit die Motion 20.3004 Chlorimporte in die Schweiz ausschliesslich mit RID-plus-Kesselwagen eingereicht. Nun hat sie mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, die Motion zurückzuziehen, da nach Ansicht der Mehrheit die Umsetzung durch die Partner der «Gemeinsamen Erklärung II» auf guten Wegen sei und weil die gesetzte Frist inzwischen überholt sei. Einig ist sich die Kommission, dass der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Transport nach wie vor höchste Priorität geniesst.

Schliesslich hat die KVF eine Kommissionsmotion (20.3916) beschlossen, die den Modellflug von der EU-Drohnenregulierung ausnehmen soll. Sie ist der Meinung, dass die umfangreichen EU-Vorschriften rein administrativer Natur sind und die Sicherheit nicht erhöhen.