Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) befasste sich erneut mit dem Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038) und gab zur Frage der Förderung von Online-Medien verschiedene weitere Abklärungen in Auftrag. Die Befreiung der einfachen Gesellschaften von der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen soll in einem separaten Entwurf rasch dem Rat unterbreitet werden.

Bereits in der Herbstsession hatte die KVF ihrem Rat das Massnahmenpaket zugunsten der Medien (20.038) unterbreitet, mit dem Antrag, die Vorlage aufzuteilen. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dass die Förderung der Online-Medien vertieft diskutiert werden muss, während sich die indirekte Presseförderung seit Jahren bewährt und deshalb ohne Verzögerungen ausgebaut werden kann. Der Nationalrat sprach sich allerdings gegen dieses Vorgehen aus und wies den Entwurf zurück an die Kommission mit dem Auftrag, ihn integral zu beraten.

Die Kommission beugte sich deshalb nun erneut über die Vorlage und konzentrierte sich dabei insbesondere auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Förderung der Online-Medien. Zur Frage der Verfassungsmässigkeit einer solchen Förderung führte sie eine Anhörung verschiedener Experten durch. Diese bejahten übereinstimmend, dass die heutige Verfassungsgrundlage genüge. Ausserdem liess sie sich aus erster Hand über die neue Digitalstrategie der SRG informieren. Auf Basis zusätzlicher Unterlagen der Verwaltung hat sie zudem über alternative Fördermodelle diskutiert. In den Augen der Kommissionsmehrheit bestehen in Bezug auf eine Förderung im Onlinebereich nach wie vor offene Fragen. Sie hat daher bei der Verwaltung zusätzliche Abklärungen in Auftrag gegeben. So soll das BAKOM in je einer Variante aufzeigen, wie die Informatikleistungen der Online-Medien als Bemessungsgrundlage verwendet, zur Unterstützung von Online-Medien bessere Rahmenbedingungen (v.a. Steuererleichterungen) geschaffen und neue Online-Medienunternehmen (Startups) unterstützt werden können. Zudem sind bezüglich Online-Medien die Voraussetzungen der Beitragsberechtigung präziser zu umschreiben und die Umsatzstufen der Subvention bereits auf Gesetzesebene einzugrenzen. Weiter soll ein Formulierungsvorschlag für eine dynamische Finanzierung und zeitliche Befristung der gesamten Medienförderung erarbeitet werden. Schliesslich hat die Verwaltung auch zu untersuchen, wie die SRG und private Nachrichtenagenturen in einem Kooperationsmodell die künftige Versorgung der Schweiz mit Agenturleistungen sicherstellen können.

Da diese Abklärungen Zeit in Anspruch nehmen werden, hat die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen entschieden, eine Bestimmung aus der Vorlage auszugliedern, mit der einfache Gesellschaften von der Unternehmensabgabe für Radio und TV ausgenommen werden sollen, und sie dem Rat separat zu unterbreiten. Die KVF-S und in der Folge auch der Ständerat hatten diese Bestimmung hinzugefügt und damit das Anliegen der parlamentarischen Initiative «Wicki. RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften» (19.413) in die Vorlage aufgenommen. Dieser neue Entwurf 2, der in der Gesamtabstimmung ohne Gegenstimme angenommen wurde, kann voraussichtlich in der Wintersession vom Nationalrat behandelt werden. Mit dem Hauptteil der Vorlage wird sich die Kommission im ersten Quartal 2021 erneut befassen.

Weiter hat die Kommission ohne Gegenstimme eine Motion (20.4336) beschlossen, um die DAB+-Verbreitung finanziell stärker zu unterstützen. Davon profitieren sollen die konzessionierten und meldepflichtigen Radioveranstalter, die von der Covid-19-Krise ebenfalls stark betroffen sind, aber bisher nicht von staatlicher Unterstützung profitieren konnten. Damit kann die Digitalisierung der gesamten Radiobranche gefördert und die Angebotsvielfalt erhalten werden.

Von der SRG hat sich die KVF ausserdem über die Untersuchung der Fälle von sexueller Belästigung und von Mobbing beim Westschweizer Radio und Fernsehen RTS informieren lassen.

Die Kommission hat ferner mit den Verantwortlichen der BLS AG und dem Bundesamt für Verkehr eine Aussprache zur Sanierung der BLS-Scheiteltunnels geführt. Sie hat sich aus erster Hand über die Faktenlage, die Auswirkungen im Schienennetz und über die bereits eingeleiteten Massnahmen informieren lassen.