Die Verkehrskommission hat vom Verlagerungsbericht 2021 des Bundesrates Kenntnis genommen. Dieser hält fest, wie sich der Modal Split in den letzten Jahren zugunsten der Bahn entwickelt hat. Die Anzahl der alpenquerenden Fahrten schwerer Güterfahrzeuge liegt für das Jahr 2021 bei knapp 900’000. Damit wird die gesetzliche Vorgabe von 650'000 allerdings immer noch deutlich verfehlt. Insbesondere auch im Licht der anstehenden Dekarbonisierung des Verkehrs zur Erreichung der Klimaziele werden weitere Massnahmen notwendig sein.
Die Kommission hat in einer Anhörung die Perspektiven der wichtigsten Akteure in dieser Frage – der Verband öffentlicher Verkehr (VöV), die verladende Wirtschaft (VAP), der Schweizerische Nutzfahrzeugverband ASTAG, der Verein Alpeninitiative und die Interessengemeinschaft Kombinierter Verkehr – miteinbezogen. Die grosse Mehrheit der Gäste teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass die Weiterentwicklung der LSVA ein entscheidender Faktor für die langfristige Entwicklung sein wird. Kurz- und mittelfristig aber auch Handlungsbedarf bei der befristeten Fortführung der RoLa, bei der Festlegung der Trassenpreise für den Güterverkehr, beim Ausbau der linksrheinischen Nord-Süd-Achse und bei der Standardisierung von verladbaren Sattelaufliegern besteht.
Die Kommission teilt die Analyse des Bundesrates und unterstützt dessen Vorschläge zur befristeten Fortführung der Rollenden Landstrasse bis 2028 und für eine gezielte Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe. Zudem hat sie zwei Kommissionvorstösse beschlossen:
- 22.3000 Mo. Weiterführung der erfolgreichen Verlagerungspolitik und Gewährleistung der nationalen Versorgungssicherheit dank Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers Wörth-Strasbourg (mit 18 zu 5 Stimmen)
- 22.3001 Po. Stärkung der Verlagerung durch den Einsatz von kranbaren Sattelaufliegern (mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen)
Abgelehnt hat sie (mit 16 zu 9 Stimmen) die Befristung für Steuererleichterungen für Lastwagen mit alternativem Antrieb von 2030 auf 2026 zu verkürzen. Auch beim Gefahrengut-Transport über den Simplon hat sie es mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt, das geplante Vorgehen des Bundesrates mit fixen Vorgaben zu verschärfen. Ebenfalls abgelehnt (mit 18 zu 7 Stimmen) hat sie einen Auftrag an den Bundesrat, für die Weiterentwicklung der LSVA einen zusätzlichen Expertenbericht in Auftrag zu geben.
An ihrer nächsten Sitzung wird sich die Kommission mit der Frage der zusätzlichen Förderung des alpenquerenden Güterverkehrs beschäftigen. Die Verwaltung wird im Auftrag der Kommission in einem Zusatzbericht aufzeigen, welche Möglichkeiten neben einer Anpassung der Trassenpreise zur Finanzierung einer solchen Massnahme zur Verfügung stehen.
Im Rahmen der Änderung des Strassenverkehrsgesetztes (21.080) fand eine Anhörung mit verschiedenen Interessensorganisationen statt. Es wurden Vertretungen des ACS, des TCS, des VCS, der ASTAG, des VöV, von Fussverkehr Schweiz, von Pro Velo Schweiz sowie von RoadCross Schweiz angehört. Im Anschluss an die Anhörung hat die Kommission oppositionslos beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Sie wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung Ende Januar aufnehmen. Schwerpunkte der Vorlage sind die Förderung umweltfreundlicher Technologien, das automatisierte Fahren und Anpassung im Bereich der Verkehrssicherheit.
Im Weiteren behandelte die Kommission die drei kantonalen Initiativen 20.309 Genf. Moratorium für die 5G- (und 4G-plus-) Technologie in der Schweiz, 20.314 Neuenburg. Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes und 21.305 Jura. Moratorium für den Aufbau des 5G-Millimeterwellen-Netzes. Die Standesinitiativen fordern ein Moratorium für den Aufbau eines 5G-Millimeterwellen-Netzes, die Einführung eines nationalen Funkwellen-Katasters und den Einbezug der Kantone bei der Planung der Funkabdeckung sowie bei der Durchführung einer Präventionskampagne zur Mobilfunkstrahlung. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 21 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung, den Initiativen keine Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass die vom Bundesrat getroffenen Begleitmassnahmen in Bezug auf den weiteren Ausbau des Mobilfunks die Forderungen der Initiativen weitgehend abdecken und dass mit dem vom Ständerat angenommenen Postulat 21.3596 auch den Bedenken bezüglich Millimeterwellen genügend Rechnung getragen wird.