Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat Anhörungen zum Verlagerungsbericht durchgeführt und fünf Kommissionsvorstösse verabschiedet. Die Kommission möchte mit unterschiedlichen Instrumenten neue Anreize für die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene schaffen.

Die KVF-N hat den Bericht über die Verkehrsverlagerung 2023 im alpenquerenden Schwerverkehr zu Kenntnis genommen und Branchenvertretende angehört. Die Kommissionsmehrheit hält fest, dass das Verlagerungsziel nicht ohne weitere Anstrengungen und Intensivierungen in der Verlagerungspolitik erreicht werden kann. Die Kommission hat deshalb fünf Kommissionsvorstösse verabschiedet: Eine Motion zum Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers (24.3389) (16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung), eine Motion zur Stabilisierung des kombinierten Verkehrs auf der Nord-Süd-Achse durch die Bereitstellung von Puffergleisen (24.3390) (17 zu 6 Stimmen), eine Motion für eine stärkere Verlagerung auf mittlere Transportdistanzen (24.3391) (17 zu 6 Stimmen) durch eine Umlagerung der Fördermittel, ein Postulat zur Prüfung der Alpentransitabgabe als Verlagerungsinstrument (24.3392) (12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung) sowie eine Motion zur vollumfänglichen Anpassung der LSVA an die Teuerung (24.3393) (13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Eine Kommissionsminderheit ist der Auffassung, dass die bestehenden Instrumente für die Verkehrsverlagerung genügen und lehnt sämtliche Vorstösse ab.

Ausserdem hat die Kommission eine erneute Diskussion über die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) geführt. Sie hat entschieden, dem Bundesrat verschiedene Empfehlungen zur geplanten Verordnungsänderung zukommen zu lassen. Insbesondere spricht sich die KVF-N oppositionslos gegen das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen aus und fordert diesen auf, zuerst eine Revision der SRG-Konzession beziehungsweise des Leistungsauftrags zur Konsultation zu unterbreiten und erst im Anschluss die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe zu bestimmen. Nach Auffassung der Kommission muss zunächst die Diskussion über den Umfang und Inhalt des Service public geführt werden, bevor die erforderlichen finanziellen Mittel beziffert werden können.

Weiter hat die Kommission erneut das Bundesgesetz über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG) (23.021) beraten. Die Kommissionsmehrheit beantragt ihrem Rat mit 15 zu 9 Stimmen, die Differenzen zum Ständerat zu bereinigen. Sie stützt die Ansicht des Ständerates, wonach der bürokratische Aufwand für die Strassentransportunternehmen möglichst tief gehalten werden sollte. Eine Kommissionsminderheit möchte die Erhebung dieser Daten ermöglichen, um den künftigen Anschluss an das European Register of Road Transport Undertakings (ERRU) sicherzustellen.

Zudem hat die Kommission die Eckwerte zur Ausarbeitung des Berichts- und Erlassentwurfs zur parlamentarischen Initiative Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads (23.477) festgesetzt und der Verwaltung den Auftrag erteilt, den Vorentwurf entsprechend auszuarbeiten. Die Kommission sieht vor, den Vorentwurf im dritten Quartal zu beraten und zu diesem Zeitpunkt die Vernehmlassung zu eröffnen.

Die Kommission hat sich auch mit der Motion 23.4209 befasst, die den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Direktverbindungen vom Kanton Glarus nach Rapperswil und Zürich im Rahmen des Ausbauschritts 2035 erhalten bleiben. Die Kommission teilt die Meinung des Ständerates und beantragt mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. In den Augen der Kommission sind Verbindungen ohne Umsteigen in Ziegelbrücke sowohl für den Pendlerverkehr als auch für den Tourismusverkehr von grosser Bedeutung für den Kanton Glarus.

Weiter hat die KVF-N die pa. Iv. Clivaz Christophe. Schaffung eines Fonds für den Rückbau von stillgelegten Seilbahnanlagen. (23.440) vorberaten. Die Entscheidung über Folge geben hat die Kommission auf eine nächste Sitzung vertagt, damit sie sich in diesem Rahmen mit Alternativen zur parlamentarischen Initiative auseinandersetzen kann.

Ausserdem hat die KVF-N mit dem CEO der Swisscom einen Austausch über die Übernahme von Vodafone Italia geführt. Die Kommission nimmt Kenntnis davon, dass unabhängig von der Transaktion im Verlauf dieses Jahres die Eignerstrategie des Bundes bezüglich der Swisscom überprüft werden soll, wie dies die Corporate-Governance-Leitsätze des Bundes vorsehen und dass diese Überprüfung auch Fragen der Privatisierung oder Teilprivatisierung des Unternehmens umfassen wird. Die Kommission wird sich nach Abschluss dieses Prozesses erneut mit der Thematik befassen.

Schliesslich hat sich die KVF-N von der Eidgenössischen Kommission für Lärmbekämpfung über ihre Empfehlungen bezüglich Grenzwerte für Strassen-, Eisenbahn und Fluglärm informieren lassen.