Nachdem die KVF-N an ihrer letzten Sitzung auf die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (24.017) eingetreten ist, konnte sie nun die Beratung abschliessen. Mit 16 zu 8 Stimmen hat es die Kommission abgelehnt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass zeitnah eine Vorlage zur Unterstützung des Güterverkehrs verabschiedet werden soll, um die notwendige Anpassung der Rahmenbedingungen innert nützlicher Frist sicherstellen zu können. Konkrete Modifikationen können ihres Erachtens direkt am Entwurf des Bundesrates vorgenommen werden, ohne dass ein neues Konzept erarbeitet werden muss.
Mit 13 zu 12 Stimmen beantragt die KVF-N, in den Zielen des Gesetzes festzuhalten, dass der Anteil der Gütertransporte auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen am Gesamtgüterverkehr erhöht werden soll (Art. 3). Ausserdem ist die Kommission einstimmig der Ansicht, dass im Konzept für den Gütertransport auch die Binnenschifffahrt explizit berücksichtigt werden soll (Art. 4). Damit kann insbesondere die notwendige Rechtssicherheit gegenüber den Kantonen geschaffen werden. Zudem geht die KVF-N mit ihrer Schwesterkommission darin einig, dass Quersubventionierungen zwischen dem Einzelwagenladungsverkehr (EWLV) und anderen Angeboten, wie dem Ganzzugsverkehr, innerhalb der Eisenbahnverkehrsunternehmen verboten sein sollen. An dieser vom Ständerat beschlossenen Bestimmung beantragt sie aber mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Ergänzung, damit die Finanzflüsse rund um den subventionierten EWLV klar und detailliert ersichtlich werden (Art. 13). Obwohl bereits der Ständerat in diesem Bereich Anpassungen vorgenommen hat, beantragen verschiedene Minderheiten, die Stärkung des Wettbewerbs und der Wirtschaftsfreiheit in zusätzlichen Bestimmungen zu verankern.
In der Gesamtabstimmung wurden alle vier Entwürfe angenommen (Entwürfe 1 und 2 mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, Entwurf 3 einstimmig, Entwurf 4 mit 17 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen). Die Vorlage wird voraussichtlich in der Wintersession vom Nationalrat behandelt.
Zudem hat die Kommission sich erneut mit der Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) befasst und dazu wie angekündigt weitere Anhörungen durchgeführt (vgl. Medienmitteilung der KVF-N vom 15. Oktober 2024). Anlässlich der anschliessenden Diskussion hat die KVF-N sich intensiv mit möglichen Folgen der SRG-Initiative auseinandergesetzt. Besonders im Fokus standen dabei offene Fragen zu Umfang und Inhalt des Service Public. Ebenso wurde über die Auswirkungen auf die Vielfalt des derzeitigen medialen Angebots diskutiert. Für die weitere Auseinandersetzung mit der Volksinitiative möchte die Kommission die Ergebnisse der bereits im Oktober in Auftrag gegebenen Abklärungen abwarten. Aus diesem Grund setzt die KVF-N die Beratung im Januar nach Vorliegen dieser fort.