Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat ihren Erlassentwurf, mit welchem sie eine Ausdehnung des im regionalen Personenverkehr (RPV) zur Anwendung kommenden Instruments der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad vorschlägt, definitiv angenommen.

In Erfüllung der parlamentarischen Initiative Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads (23.477) hatte die Kommission eine Vorlage ausgearbeitet, mit welcher das im regionalen Personenverkehr (RPV) zur Anwendung kommende Instrument der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad ausgedehnt werden soll. Auf diese Weise soll den Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln ermöglicht werden und damit für den Besteller tiefere Abgeltungen. Gestützt auf die Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse hat die Kommission die Entwürfe mit 15 zu 6 Stimmen (Entwurf 1 betr. MinVG) respektive mit 15 zu 8 Stimmen (Entwurf 2 betr. Bundesbeschluss über eine Erweiterung der Verwendung des Bürgschafts-Rahmenkredits) in der Gesamtabstimmung angenommen. Die Kommission legt die Vorlage in einem nächsten Schritt dem Bundesrat zur Stellungnahme vor, worauf sie voraussichtlich anlässlich der Sommersession im Nationalrat beraten werden kann.

Mit ihrer parlamentarischen Initiative 24.459 Finanzierung des öffentlichen Verkehrs verlangt Nationalrätin Florence Brenzikofer, dass die Erreichung der Klimaziele und die Senkung des CO2-Ausstosses auf Gesetzesstufe als Faktor bei der Festlegung der Tarife für den öffentlichen Verkehr mitzuberücksichtigen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass auch künftig Preissteigerungen im öV für die einzelnen Kundinnen und Kunden nicht höher ausfallen werden als die allgemeine Teuerung. Die Kommission hat der Initiative mit 15 zu 7 Stimmen keine Folge gegeben. Es sind die Transportunternehmen und nicht der Bund, welche die Tarife festlegen. Bereits heute lässt sich feststellen, dass die Nutzung des öV stetig zunimmt. Zudem soll das in der Verfassung verankerte Gebot der angemessenen Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzern an den Kosten des öV (Art. 81a) nicht auf Gesetzesstufe in Frage gestellt werden. Mobilität soll und darf einen angemessenen Preis haben. Auch die finanzielle Lage des Bundes ist derzeit wenig geeignet, um zusätzliche Kosten auf die öffentliche Hand zu überwälzen. Die Minderheit der Kommission achtet das Verfassungsgebot zwar ebenfalls, erachtet aber den klimapolitischen Handlungsbedarf als dringend. Preise im öV sind gemäss Minderheit ein starker Hebel, um mehr Reisende zum Umstieg von der Strasse auf die Schiene zu bewegen.

Auch der Kt. Iv. JU. Attraktiverer öffentlicher Verkehr (23.314) hat die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen aus den gleichen Gründen keine Folge gegeben.

Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die KVF-N ihrem Rat überdies, der parlamentarischen Initiative Anwendungsbereich des Postgesetzes. Präzisierung (21.505) Folge zu geben. Entgegen der Ansicht ihrer Schwesterkommission ist sie der Meinung, dass hinsichtlich des Geltungsbereichs des Postgesetzes für Lieferdienste durchaus Anpassungsbedarf besteht. Mit einer entsprechenden Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass Lieferdienste, welche schnell verderbliche Produkte befördern, vom Postgesetz nicht mehr als Postdienste erfasst werden und in der Folge auch nicht mehr der gesetzlichen Meldepflicht unterstehen. Eine Minderheit folgt der Position der Schwesterkommission und beantragt dem Nationalrat, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, da aufgrund der jüngsten Rechtsprechung aktuell kein Regelungsbedarf mehr besteht.

Die Kommission hat zudem die parlamentarische Initiative Jauslin Wiedereinführung eines beratenden Gremiums für Fragen rund um die Aviatik (24.458) beraten. Sie hat mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die parlamentarische Initiative zu sistieren. Auf diese Weise kann die KVF-N die Ergebnisse der Abklärungen abwarten, mit welchen sie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) einstimmig beauftragt hat. So hat die Diskussion gezeigt, dass hinsichtlich des Einbezugs der Stakeholder durch das BAZL in die Regulierung und auch Gestaltung des Luftraums verschiedene Unklarheiten bestehen.

Weiter hat die Kommission den Beratungsstand der KVF-S im Zustimmungsverfahren zur parlamentarischen Initiative Indirekter Gegenentwurf zur SRG-Initiative (25.400) zur Kenntnis genommen. Im Falle einer Zustimmung würde die KVF-N voraussichtlich bis Ende März einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten. Sollte die Schwesterkommission ihre Zustimmung verwehren, wird die KVF-N an ihrer nächsten Sitzung die Beratung der Volksinitiative zur SRG (200 Franken sind genug! (SRG-Initiative, 24.060)) fortsetzen.

Schliesslich hat sich die Kommission von Bundesrat Albert Rösti über den Auftrag an die ETH Zürich, die Ausbauprojekte für Schiene und Strasse zu überprüfen, informieren lassen.