Bereits an ihrer Sitzung vom 14. April 2016 hatte sich die Kommission in den wesentlichen Punkten für die sanfte Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes
(15.037 n Bundesgesetz über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (AZG). Teilrevision) ausgesprochen. Namentlich werden mit der Teilrevision der Geltungsbereich des Gesetzes und diverse Arbeitszeitregelungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sommersession im Ständerat behandelt. Im Rahmen der Diskussion zum AZG hat die Kommission zudem einstimmig die Einreichung eines Postulates beschlossen, welches den Bundesrat beauftragen soll, allfällige Erleichterungen für touristische Transportunternehmen zu prüfen (16.3351).
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die
Motion. Nationalrat (Gysi). Vereinfachung der Parkierungsmöglichkeiten für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung (13.3790) abzulehnen. Sie weist darauf hin, dass das Gebührenwesen eine kantonale respektive kommunale Kompetenz darstellt und der Bund den Gemeinden nicht vorschreiben soll, auf die Erhebung von Parkgebühren zu verzichten.
Weiter beantragt die Kommission einstimmig, die
Motion Nationalrat (Wasserfallen). SRG. Kostentransparenz schaffen und Kosteneffizienz steigern (15.3603) anzunehmen. Sie befürwortet Kostentransparenz und –effizienz und argumentiert, dass die SRG die geforderten Informationen bereits heute freiwillig publiziert. Die Kommission spricht sich dafür aus die Berichterstattungspflicht anlässlich der Neuerteilung der Konzession aufzunehmen.
Ausserdem beantragt die Kommission ihrem Rat mit 11 zu 1 Stimmen, die
Motion Nationalrat (Rickli Natalie). Vollständiger Bericht zum Service public. Parlamentarische Vorstösse berücksichtigen (15.4032) abzulehnen. Sie macht geltend, dass der Bundesrat zurzeit einen Bericht erarbeitet, welcher noch in diesem Jahr eine breite und ergebnisoffene Diskussion zum heutigen und künftigen Service public im Medienbereich ermöglichen wird. Ein zusätzlicher Auftrag mit der vorliegenden Motion ist daher nicht notwendig. Ausserdem weist sie darauf hin, dass sich der Ständerat anlässlich der Wintersession 2015 bereits gegen die gleichlautende Motion Germann (15.4051) ausgesprochen hat.
Im Übrigen hat sich die Kommission mit der Frage des Transportes von grossen Mengen von Chlor befasst
(15.304 Stopp den Chlortransporten zum Schutz der Bevölkerung und zum Bau von Wohnungen). Die KVF unterstützt vorbehaltlos das Anliegen, sichere Transporte von gefährlichen Gütern zu gewährleisten. Vertreter der Verwaltung und der Industrie haben die Kommissionsmitglieder über den Stand der laufenden Arbeiten informiert. Die Kommission hat die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt und wird das Geschäft im Sommer erneut aufnehmen.
Die Kommission hat Kenntnis genommen vom bundesrätlichen
Evaluationsbericht 2015 zu den Auswirkungen der Marktöffnung im Postbereich. Vor dem Entscheid zur
Motion Zanetti Roberto. Postfinance. Deregulierung des Finanzplatzes durch Aufhebung von Marktzugangsverboten (15.3892) hat dieKommission weitere Unterlagen von der Verwaltung verlangt. Sie wird das Geschäft voraussichtlich im August wieder aufnehmen.
Bern, 13. Mai 2016 Parlamentsdienste