Einstimmig hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) eine Kommissionsmotion verabschiedet, mit der sie Anpassungen der Via sicura-Massnahmen – insbesondere im Bereich der Regelung von Raserdelikten – verlangt.

​Die Kommission hat sich mit der Evaluation von Via sicura befasst und den Bericht des Bundesrates in Beantwortung ihres Postulates 16.3267 zur Kenntnis genommen. Die KVF geht mit dem Bundesrat darin einig, dass sich vier Jahre nach Inkrafttreten der ersten Via-sicura-Massnahmen eine positive Gesamtbilanz ziehen lässt, dass aber insbesondere bei den Raserdelikten Handlungsbedarf besteht. Sie hat daher einstimmig eine Kommissionsmotion (17.3632) beschlossen, die verlangt, dass bei Fahrlässigkeit ein Ermessensspielraum für die Gerichte vorgesehen, die Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr gestrichen und die Mindestdauer für den Führerausweisentzug reduziert wird. Nach Ansicht der Kommission sollen Richterinnen und Richter mit diesen Massnahmen die Möglichkeit erhalten, die konkreten Umstände, das Verschulden und die Verhältnismässigkeit der Strafe nach ihrem Ermessen zu beurteilen. Weiter fordert die Motion, dass die Rückgriffspflicht der Versicherer in Artikel 65 Absatz 3 SVG wieder in ein Rückgriffsrecht umgewandelt und auf die Massnahmen zu den Datenaufzeichnungsgeräten und den Alkoholwegfahrsperren verzichtet wird. Um die Beratung der Kommissionsmotion in den Räten abzuwarten, hat die KVF die Behandlung weiterer Geschäfte im Zusammenhang mit Via sicura ausgesetzt (Motion Nationalrat (Gschwind). Via sicura. Verhältnismässigkeit der strafrechtlichen und administrativen Sanktionen wiederherstellen (15.3125), pa.Iv. Rieder. Via sicura. Zurück zur Vernunft! (17.413) und pa.Iv. Addor. Via sicura. Nein zur Dreifachbestrafung! (15.500)).

Weiter beantragt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion. Nationalrat (KVF-N). Für gleich lange Spiesse. Verkauf und Ausschank von Alkohol auch auf Autobahnraststätten zulassen (17.3267) anzunehmen. Die Kommission hat von der Unfallstatistik Kenntnis genommen und weist darauf hin, dass der Grossteil der Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist, innerorts und nicht auf Nationalstrassen geschieht. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Autofahrenden ihre Selbstverantwortung auf allen Strassen wahrnehmen müssen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

Nachdem die Kommission bereits an ihrer letzten Sitzung, insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen, beschlossen hat, dem Rat die Ablehnung der abgeänderten Motion Ettlin (15.4259 Fabi. Übermässige administrative Belastung bei Geschäftsfahrzeuginhabern) zu beantragen, hat sie heute mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschieden, eine neue Kommissionsmotion einzureichen (17.3631). Mit dieser Motion soll die ursprüngliche Absicht von Ständerat Ettlin wieder aufgegriffen werden, den administrativen Aufwand bei der Steuererklärung für Gewerbebetriebe möglichst tief zu halten. Mittels massvoller Erhöhung der Pauschale des Fahrzeug-Kaufpreises, mit welcher die Privatnutzung des Geschäftsfahrzeuges abgegolten wird, und ohne die Schaffung eines Fahrkostenabzuges, soll die verfassungsmässig gebotene Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen sichergestellt werden.

Die postalische Grundversorgung im ganzen Land und die Ausgestaltung des Poststellennetzes waren Themen eines Austausches der Kommission mit Bundespräsidentin Doris Leuthard und mit dem Postregulator Hans Hollenstein. Die Kommission hat Kenntnis genommen von der Einsetzung einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bakom, welche die Diskussion über die postalische Grundversorgung begleiten und bis Mitte nächsten Jahres einen Bericht vorlegen soll. Bis im Oktober soll zudem eine Studie im Auftrag des Bundesrates über die effektiven Bedürfnisse der Privat- und Geschäftskunden vorliegen. Die Kommission hat beschlossen, ihre Entscheide zu zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Wallis und Tessin und zu fünf Motionen aus dem Nationalrat erst nach Kenntnisnahme der Ergebnisse dieser Studie zu fällen. Um möglichst grosse Planungssicherheit für alle Akteure zu schaffen, wird die Kommission ihre Entscheide aber an der nächsten Sitzung im Oktober treffen.