Die Verkehrskommission des Ständerates schliesst sich National- und Bundesrat in den wesentlichen Zügen bei der Gestaltung des regionalen Personenverkehrs an. Sie setzt indessen Akzente für eine genügende Rechtssicherheit und für einen grösseren Handlungsspielraum der Transportunternehmen.

An ihrer letzten Sitzung vom 17. Januar 2022 war die Kommission auf die Vorlage Personenbeförderungsgesetz. Änderung (21.039) eingetreten und hatte erste materielle Beschlüsse gefällt. Nun führte sie die Detailberatung dieser Gesetzesänderung fort. So hat sie präzisiert, dass vergünstigte Tageskarten für Schülerinnen und Schüler nur für die Dauer der obligatorischen Schulpflicht gelten soll (Art. 15). In Bezug auf die Vertriebsinfrastruktur (Art. 17a) beantragt die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen ihrem Rat eine Formulierung, welche die Nichtanwendung des Kartellgesetzes auf den Verkauf, Vertrieb und die Vermittlung von öV-Fahrausweisen beschränkt, da nur so Rechtssicherheit und eine Service-public Ausrichtung des öffentlichen Verkehrs garantiert werden kann. Eine Minderheit möchte auf den Ausschluss des Kartellrechts verzichten, da dies nicht zur Klärung der Rechtslage beiträgt. Mit 10 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission, dass für den Vergabeentscheid bei bestellten Verkehrsangeboten insbesondere die Faktoren Qualität, Angebotskonzept, Erlöse, Kosten, Umweltverträglichkeit, Innovationsgehalt und Plausibilität des Angebots zur Ermittlung der vorteilhaftesten Offerte berücksichtigt werden müssen (Art. 32g). Eine Minderheit verlangt auf den Faktor «Erlöse» zu verzichten (8 zu 5 Stimmen), eine weitere Minderheit möchte beim Text des Bundesrates bleiben.
Ein Antrag, der eine Verrechnung von Marktpreisen innerhalb einer Konzerngesellschaft ermöglichen wollte, wurde mit 4 zu 3 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Für die Gewinnverwendung (Art. 36) soll ein Drittelsmodell gelten: Ein Drittel wird der Spezialreserve zugewiesen, ein Drittel kann vom Besteller an die Abgeltung des Folgejahrs angerechnet werden und der letzte Drittel steht dem Unternehmen zur freien Verfügung (9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Die Schweizerischen Bundesbahnen hatten, wie alle andern Transportunternehmen, in der Folge der Corona-Pandemie sehr starke Ertragseinbussen zu verzeichnen. Die SBB sind nicht nur im alleinigen Bundesbesitz, sondern auch mit Abstand der grösste Verkehrsträger im öffentlichen Verkehr in der Schweiz. Das heisst, die unternehmerische Perspektive und die finanzielle Stabilität der SBB sind von grösster verkehrspolitischer Bedeutung. Gleich wie ihre Schwesterkommission hat sich nun auch die KVF-S von Bundesrat Ueli Maurer und Vertretern des UVEK über die vom Bundesrat geplanten Massnahmen zur finanziellen Stabilisierung der SBB informieren lassen. Die Kommission wird die laufenden Arbeiten des Bundesrates eng verfolgen und sich zum geeigneten Zeitpunkt wieder informieren lassen.

Ausserdem beriet die Verkehrskommission über die Differenzen beim Veloweggesetz (21.046). Die Kommission ist der Ansicht, dass beim Ersatz von aufgehobenen Velowegen das öffentliche Interesse berücksichtigt werden muss. Sie beantragt ihrem Rat daher, die Formulierungen in Artikel 9 und Artikel 13 entsprechend anzupassen. Zudem beantragt die KVF-S ihrem Rat mit 7 zu 6 Stimmen, in den Planungsgrundsätzen (Artikel 6) dem Nationalrat zu folgen und damit die Differenz zu bereinigen. Der Nationalrat hatte diesen Artikel um den Wortlaut «im Grundsatz» ergänzt, um in der Folge bei den einzelnen Buchstaben die Relativierung «möglichst» weglassen zu können. Die Vorlage ist in der Frühjahressession traktandiert.

Des Weiteren führte die Kommission eine letzte Anhörungsrunde zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (21.048) durch. Die Professoren Vincent Martenet und Peter Hettich sowie der Direktor des Bundesamtes für Justiz, Michael Schöll, wurden zur Frage der Verfassungsmässigkeit der Vorlage angehört. Die Kommission plant im zweiten Quartal dieses Jahres die inhaltliche Beratung der Vorlage aufzunehmen.