Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) unterstützt die Finanzierungsvorlage für den Betrieb und den Erhalt der Bahninfrastruktur ohne Gegenstimmen. Ebenso soll auch den Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen zugestimmt werden.

Nachdem der Nationalrat der Vorlage zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 (24.045) zugestimmt hat, beantragt auch die KVF-S ihrem Rat Zustimmung. Die Kommission spricht sich einstimmig für den Zahlungsrahmen von 16'422 Millionen Franken aus, um die Sanierung der bestehenden Infrastruktur sicherzustellen.

Den Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen hat die KVF-S in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Einstimmig fiel schliesslich die Gesamtabstimmung zugunsten der Verlängerung des Rahmenkredits für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen für die Jahre 2021 bis 2024 um zwei Jahre aus. Das Geschäft wird voraussichtlich anlässlich der Wintersession vom Ständerat behandelt.

Nach Anhörung je einer Vertretung der Post und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB beantragt die Kommission ihrem Rat mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion ihrer Schwesterkommission Grundversorgungsauftrag und Tätigkeitsbereich der Post vor weiterem Um- und Abbau klären (24.3816) abzulehnen. Auch die KVF-S misst einer starken postalischen Grundversorgung eine wichtige Bedeutung zu für den nationalen Zusammenhalt. Trotzdem erachtet eine Mehrheit das von der Motion geforderte faktische Moratorium in einem solch dynamischen Umfeld als kontraproduktiv, weil es die Entwicklung der Post bremsen würde. Ihrer Ansicht nach sind aber bereits vor der politischen Diskussion um die Zukunft der Grundversorgung gewisse Massnahmen zur Effizienzsteigerung nötig, damit die Eigenwirtschaftlichkeit der Post weiterhin sichergestellt werden kann. Eine Minderheit hingegen beantragt die Annahme der Motion. Sie geht mit ihrer Schwesterkommission darin einig, dass die Diskussion, wie weit ein Umbau der Post gehen kann, ohne die Grundversorgung zu gefährden, vom Gesetzgeber geführt werden soll, bevor allfällige Änderungen auf Verordnungsstufe umgesetzt werden.

Die Kommission hat die jurassische Standesinitiative 23.314 («Attraktiverer öffentlicher Verkehr») vorgeprüft und beantragt ihrem Rat nach der Anhörung einer Vertretung des Kantons Jura mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Als Hauptgrund für die Ablehnung führt die Kommission an, dass die Festlegung der Preise im öffentlichen Verkehr in die Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen fällt. Nach eingehender Diskussion ist die KVF-S zudem zum Schluss gekommen, dass die Umsetzung der Initiative angesichts der aktuellen Finanzlage des Bundes nicht angezeigt ist. Sie weist ferner darauf hin, dass die Kantone bereits jetzt die Möglichkeit haben, Tarifvergünstigungen zu beschliessen.

Im Weiteren beantragt die Kommission ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen, die Motion Buffat 23.4291 («Der Transportpolizei die Hilfsmittel bieten, damit sie ihre Reaktion der konkreten Situation anpassen kann») anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit möchte, dass die Transportpolizei flexibler auf bestimmte Situationen reagieren kann, um so die Sicherheit der Reisenden weiterhin bestmöglich zu gewährleisten. Die Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion, da die Stellungnahme des Bundesrates zum Vorstoss in ihren Augen zu Verwirrung führen kann.

Die KVF-S hat die Motion Bregy 22.3727 («Parkgebührenbefreiung für gehbehinderte Personen») behandelt und beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion abzulehnen. Der Kommission ist es ein wichtiges Anliegen, die Mobilität von Personen mit einer Gehbehinderung zu fördern. Dennoch beantragt die KVF-S ihrem Rat die Ablehnung der Motion, da die Erhebung von Gebühren im Strassenverkehr gemäss Verfassung in die Zuständigkeit der Kantone fällt.

Schliesslich hat sich die KVF-S von der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) wie auch von der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) je über ihre Arbeitsweise und Herausforderungen informieren lassen.