Der Bundesrat sieht im Entlastungspaket 27 umfassende Massnahmen vor, um den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Von den Kürzungen ist der Bereich Verkehr massgeblich betroffen, aber auch für den Medienbereich sind markante Massnahmen vorgesehen. Die KVF-S hat sich intensiv mit jenen vorgeschlagenen Massnahmen und deren Konsequenzen für den Service public auseinandergesetzt, welche von den eingereichten Mitberichtsanträgen angesprochen worden sind. Um die damit einhergehenden Angebotseinbussen zu verhindern, hat sie zuhanden der FK-S, welche das Entlastungspaket vorberatet, einen Mitbericht verabschiedet. Darin beantragt die KVF-S:
- mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung den Verzicht auf die Massnahme 24. Redimensionierung des Auslandangebots der SRG.
- mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Verzicht auf die Massnahme 33. Kürzung der indirekten Presseförderung.
- mit 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen den Verzicht auf die Massnahme 35. Verzicht auf Beiträge Verbreitung Programme in Bergregionen.
- mit 8 zu 3 Stimmen den Verzicht auf die Massnahme 39. BIF: Kürzung der Einlagen.
- einstimmig die Anpassung der Massnahme 41. Teilverzicht auf Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe. Demnach soll das CO2-Gesetz dahingehenden angepasst werden, dass statt der vom Bundesrat vorgeschlagenen 30 neu 40 Millionen Franken für den konzessionierten Personenverkehr bereitgestellt werden sollen (Art. 41a Abs. 1).
- mit 8 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen den Verzicht auf die Massnahme 44. Kürzung der Bundesbeiträge an Regionalflughäfen auf Bundesinteressen.
Die KVF-S hat die verbleibenden Differenzen im Entwurf zur Umsetzung der beiden parlamentarischen Initiativen pa. Iv. Bauer. Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe (22.407) und Chassot. Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien (22.417) beraten. Die Kommission hat sich in allen Punkten dem Nationalrat angeschlossen und beantragt ihrem Rat mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die beiden Initiativen in zwei separaten Entwürfen zur Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) zu behandeln.
In Entwurf 1 schliesst sich die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Nationalrat an und beantragt ihrem Rat, auf eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu verzichten, wonach die SRG mit Nachrichtenagenturen zusammenarbeiten oder sich an diesen beteiligen kann (Streichung von Art. 76b Abs. 4). Eine Minderheit erachtet eine explizite gesetzliche Erwähnung als wichtig und hält deshalb am Beschluss des Ständerates fest.
Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung schliesst sich die Mehrheit der Kommission dem Nationalrat an, dass bei den Fördermassnahmen der Anteil der anrechenbaren Kosten höchstens 50 Prozent entsprechen soll (76c Abs. 2). Eine Minderheit hingegen hält am Beschluss des Ständerates fest, der eine Kostenbeteiligung von bis zu 80 Prozent vorsieht.
In Entwurf 2 ist die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Nationalrat gefolgt und hat sich gegen eine zusätzliche Erhöhung unter Berücksichtigung der Teuerung und im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter ausgesprochen (Art. 40 Abs. 2). Die Kommission schliesst sich mit 11 zu 1 Stimmen dem Nationalrat an und beantragt ihrem Rat die Aufhebung von Artikel 44 Absatz 3, damit Unternehmen künftig nicht mehr auf maximal zwei Radio- und zwei Fernsehkonzessionen beschränkt sind. Die KVF-S hat in der Gesamtabstimmung den Entwurf 2 einstimmig angenommen. Die beiden Vorlagen werden voraussichtlich anlässlich der Wintersession 2025 beraten.
Die Kommission hat die Beratung zur Motion Bulliard «Das Hosting von Kinderpornografie in der Schweiz nicht hinnehmen» (24.4020) fortgeführt. Wie die KVF-S an ihrer Sitzung vom 15. April 2025 (Medienmitteilung) beschlossen hat, hat sie die betroffene Branche angehört. Der Kommission ist es ein Anliegen, das Hosting von Kinderpornografie wirksam zu unterbinden. Sie hat die Verwaltung gebeten, eine entsprechende Grundlage für die weitere Beratung der Motion vorzubereiten. An einer nächsten Sitzung wird die Kommission die Diskussion fortsetzen.
Die Kommission hat sich ausserdem mit der Standesinitiative des Kantons Genf 25.303 «Schienennetz. Lasst uns die Anbindung Genfs verbessern!» befasst. Diese verlangt diverse Massnahmen, um die nationalen wie auch internationalen Zugverbindung von und nach Genf zu verbessern. Die KVF-S anerkennt den geäusserten Bedarf des Kantons Genf, möchte diesen aber nicht isoliert betrachten. Deshalb möchte sie zuerst die für den November vorgesehene Anhörung von Professor Weidmann zum Bericht Verkehr 2045 vornehmen und sich zudem zu Beginn des kommenden Jahres über die daraus gezogenen politischen Schlussfolgerungen des Bundesrates informieren lassen. Die Kommission wird die Beratung der kantonalen Initiative nach Vorliegen dieser Informationen fortsetzen.
Mit 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission zudem, die Motion Broulis 24.4302 «Ein Staatssekretariat für Verkehr für eine koordinierte Verkehrspolitik zwischen den Akteuren im Bereich Mobilität» abzulehnen. Hinsichtlich der Koordination der Verkehrsthemen erkennt sie keinen Handlungsbedarf und weist darauf hin, dass durch die Ansiedlung der mit dem Verkehr befassten Ämter im selben Departement der Austausch der Fachstellen gewährleistet ist.
Weiter hat die Kommission das Postulat Broulis «Bauprojekte im Mobilitätsbereich. Einen Vergleich durchführen, um die Verzögerungen zu verstehen» (24.4471) vorberaten. Das Postulat verlangt vom Bundesrat, in einem Bericht darzulegen, wie sich die Schweiz im Vergleich zu den wichtigsten europäischen Ländern hinsichtlich der Kosten, des Zeitaufwands und des Personaleinsatzes bei Bauprojekten im Mobilitätsbereich positioniert. Mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat das Postulat abzulehnen. Die Kommission sieht keinen Mehrwert darin einen europäischen Vergleich für die Bauprojekte im Mobilitätsbereich in der Schweiz zu machen.
Des Weiteren hat die Kommission sich mit verschiedenen Motionen zum Strassenverkehr befasst. Mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion 25.3003 der KVF-N «Auch Navigationssysteme müssen einen Beitrag für die Sicherheit leisten» abzulehnen. Zwar unterstützt die KVF-S das übergeordnete Ziel, das Problem des Ausweichsverkehrs anzugehen. Allerdings erachtet sie die von ihrer Schwesterkommission vorgeschlagene Lösung über die Verpflichtung, angeordnete Strassensperrungen in Navigationssystemen abbilden zu müssen, weder für nötig noch für umsetzbar. So haben die Navigationssystem-Anbieter bereits ein intrinsisches Interesse daran, die Verkehrssituation möglichst exakt anzuzeigen, weswegen sich eine gesetzliche Verpflichtung erübrigt.
Ebenso hat sich die KVF-S gegen einen weiteren von ihrer Schwesterkommission vorgeschlagenen Lösungsansatz ausgesprochen, wonach den betroffenen Kantonen in besonders prekären Verkehrsüberlastung die Möglichkeit gegeben werden soll, die betroffenen Kantonsstrassen temporär für den Ausweichverkehr zu sperren. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Motion 25.3004 der KVF-N «Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Verbesserung des Verkehrsmanagements auf den Nord-Süd-Achsen» abzulehnen. Sie weist darauf hin, dass das geltende Recht bereits heute Strassensperren zulässt, wobei die zu diesem Zweck vorzunehmende Absprache mit dem Bund die Wahrung der überregionalen Interessen sicherstellen soll. Weiter hält die KVF-S fest, dass die in der Motion vorgesehene Beschränkung auf die Nord-Süd-Achse zu einer Ungleichbehandlung unter den Kantonen führen würde. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion. Ihres Erachtens zeigen die sehr selten angeordneten temporären Fahrverbote, dass die gemäss geltendem Recht heute bereits möglichen Sperrungen für die Kantone keine praktikable Option darstellen und Optimierungsbedarf besteht.
Mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen empfiehlt die Kommission auch die Motion 25.3040 Z’graggen Erhebliche Erhöhung der finanziellen Abgeltung durch den Bund für Kantonsstrassen an internationalen Transitachsen ihrem Rat zur Ablehnung. Sie ist der Ansicht, dass die aktuellen Beiträge an die Strassenlasten der Kantone den Besonderheiten der kantonalen Strassennetze bereits angemessen Rechnung tragen.
Schliesslich hat sich die Kommission noch einmal vertieft mit der von ihr eingereichten Motion 25.3023 KVF-S Ausweitung der Zuständigkeit der Eidgenössischen Kommunikationskommission auf Glasfaseranschlüsse befasst und dazu Anhörungen verschiedener Kreise durchgeführt. Sie wird sich an einer ihren nächsten Sitzungen erneut mit der Thematik befassen.