Die Kommission hat drei parlamentarische Initiativen zur Medienförderung beraten und spricht sich für eine Stärkung der Medienvielfalt aus. Zum einen hat sie mit der Ausarbeitung eines Erlassentwurfs für eine Anpassung der Beiträge zur indirekten Presseförderung begonnen. Zum anderen soll sich ihre Schwesterkommission der Ausarbeitung zu Entwürfen betreffend die Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe sowie zu Fördermassnahmen zugunsten elektronischer Medien widmen.

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Nachdem ihre Schwesterkommission im vergangenen Quartal ihrem Entscheid zur Anpassung der Beiträge zur indirekten Presseförderung zugestimmt hatte, hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) mit den gesetzgeberischen Arbeiten zur pa. Iv. Bulliard. Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen (22.423) begonnen. Dabei legte sie die Eckwerte zur Ausarbeitung eines Berichts- und Erlassentwurfs entlang des Initiativtextes sowie einen Zeitplan fest. Demnach sollen die Entwürfe umgehend durch die Verwaltung erarbeitet werden, um möglichst noch in diesem Jahr mit der Vernehmlassung beginnen zu können.

Die Medienförderung war auch Thema bei der Beratung der beiden pa. Iv. Bauer. Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe (22.407) und Chassot Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien (22.417). Mit 13 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte die KVF-N dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zu, der pa. Iv. Bauer Folge zu geben. Damit sollen Radio- und TV-Veranstalter neu 6 bis 8 Prozent statt wie bislang 4 bis 6 Prozent des Ertrags der Radio und TV-Abgaben erhalten. Die Kommission erachtet diese Verteilungsänderung als wichtigen Schritt, um die Medienvielfalt zu stärken, ohne dabei Anpassungen bei der Höhe der Abgaben vornehmen zu müssen.

Die pa. Iv. Chassot hat ebenfalls die Stärkung der Medienvielfalt zum Ziel, was durch Fördermassnahmen erreicht werden soll, die allen elektronischen Medien zugutekommen. Entsprechend sollen Aus- und Weiterbildung sowie die Selbstregulierungsorgane der Branche gestärkt werden. Mit 13 zu 9 Stimmen stimmte die Kommission auch diesem Beschluss ihrer Schwesterkommission auf Folge geben zu. Die KVF-N ist der Ansicht, dass diese Massnahmen zielführend sind, um den Medienplatz Schweiz insgesamt zu stärken.

Ein zweites Mal hat sich die KVF-N zudem mit der pa. Iv. Fluri. Faire Teilnahme der SRG am audiovisuellen Produktionsmarkt (22.415) befasst. Entgegen der Ansicht der KVF-S ist sie der Meinung, dass die Verhandlungsposition der unabhängigen audiovisuellen Industrie gegenüber der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) gestärkt werden muss. Ihres Erachtens kann dies aufgrund der Dominanz der SRG in diesem Markt nur durch eine Gesetzesanpassung erreicht werden. Folglich beantragt sie ihrem Rat mit 19 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der pa. IV. Folge zu geben.

Weiter hat die Kommission einstimmig entschieden, zusätzliche Abklärungen vorzunehmen, bevor sie über die pa. Iv. Romano. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft der Eidgenössischen Finanzkontrolle unterstellen (22.498) beschliesst.

Die Kommission hat ausserdem die von Nationalrat Gugger eingereichte Motion Unter-16-Jährige wirksam vor pornografischen Inhalten auf dem Internet schützen. #banporn4kids# (20.3374) behandelt. Der Ständerat hatte den Text der Motion allerdings geändert, wonach die Anbieter verpflichtet werden sollen, die Erziehungsberechtigten auf mögliche Schutzmassnahmen aufmerksam zu machen und diesen Schutzinstrumente zur Verfügung zu stellen. Die Kommissionsmehrheit beantragt ihrem Rat mit 13 zu 8 Stimmen, die Motion abzulehnen. Ihres Erachtens wird das Anliegen bereits im Rahmen der Verordnung über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVV), die sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, ausreichend umgesetzt. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion mit geändertem Text, damit eine konsequente Umsetzung des Anliegens sichergestellt ist.

Schliesslich hat sich die Kommission mit der Motion Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen (20.3237) befasst. Nachdem diese im Nationalrat angenommen worden war, hatte der Ständerat eine Textänderung vorgenommen. Die Kommission beantragt mit 19 zu 4 Stimmen, der Motion in der geänderten Fassung zuzustimmen. Sie ist der Ansicht, dass eine ausreichende Grundversorgung im Bereich der Telekommunikation für die Schweiz unerlässlich ist. Dennoch soll die Weiterentwicklung des Netzes explizit ohne eine Erhöhung der bestehenden vorsorglichen Anlagegrenzwerte erfolgen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass es bezüglich des Ausbaus keine zusätzlichen Massnahmen braucht, weshalb sie die Ablehnung der Motion beantragt.

Die Kommission hat am 4. und 5. September 2023 im Heimatkanton ihres Präsidenten, Nationalrat Jon Pult (SP/GR) getagt. Sie nutzte diese Sitzung um sowohl die RhB-Werkstätte in Landquart zu besuchen sowie auch sich über die Gemeinde Scuol und deren anstehenden Projekte informieren zu lassen.