Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) spricht sich gegen die Kürzungsvorhaben im öV-Bereich aus. Weiter ist sie oppositionslos auf die Vorlage über einen Zusatzkredit für die Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur eingetreten.

Die KVF-N hat sich mit den aus Perspektive des öffentlichen Verkehrs einschlägigen Sachbereichen des Voranschlages 2024 (23.041) auseinandergesetzt. Im Rahmen eines Mitberichts an die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N), die für dieses Geschäft zuständig ist, wird sie ihre Überlegungen zum Budget darlegen. So beantragt sie der FK-N mit 14 zu 8 Stimmen, das Budget 2024 im Bereich des regionalen Personenverkehrs um 60 Millionen Franken zu erhöhen. Mit Blick auf die Klimaziele sowie die parlamentarischen Beschlüsse zur Förderung von nichtfossilen Verkehrsträgern (21.3977, 19.4443, 19.4444, 19.4445, 19.4446) ist die Kommission der Ansicht, dass auf eine Kürzung im öffentlichen Verkehr verzichtet werden sollte, die zu einem Abbau des Angebots führen würden.

Die KVF-N ist nach einer Anhörung der betroffenen Bahnunternehmen oppositionslos auf den Entwurf über einen Zusatzkredit für die Finanzierung von Massnahmen zur Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur (23.054) eingetreten. Die Detailberatung wird sie an ihrer nächsten Sitzung vornehmen.

Zudem hat sich die Kommission von der Schweizerischen Post AG umfassend über ihre Strategien, insbesondere in den Bereichen Klima und Digitalisierung, informieren lassen. In diesem Rahmen hat die Post die Kommission über das Vorgehen und die Überlegungen beim Waldkauf in Thüringen informiert. Weiter führte die Post aus, wie sie in der Digitalisierung mit dem ePost-Format Fortschritte erzielen möchte. Dabei nahm die Kommission zur Kenntnis, dass es sich nicht um eine Abschaffung des physischen Briefkastennetzes handelt, sondern eine umfassendere Strategie angestrebt wird, welche das Angebot erweitert und die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden sicherstellen soll.

Ebenso hat sich die Kommission mit der geltenden Haftpflichtregelung für den Gütertransport auf der Schiene befasst. Zum einen hat sie dabei den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Gesamtschau zur Haftpflicht im Gütertransport auf der Schiene (20.4259) zur Kenntnis genommen. Zum anderen hat sie sich mit dem Unfall im Gotthard-Basistunnel auseinandergesetzt und sich dabei sowohl von den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) sowie auch von der Verwaltung über die Geschehnisse informieren lassen. Nach Vorliegen von Zusatzabklärungen zu Haftungsmodellen wird die Kommission sich nochmals mit dem Thema befassen.

Zusätzlich liess sich die Kommission zum Schadenfall im Gotthard-Strassentunnel informieren.

Weiter hat die Kommission die Petition Sanierung der A13. Siedlungsentwicklung nicht länger behindern (22.2017) des Aktionskomitees Rheinwald beraten. Diese fordert, dass statt der geplanten Sanierung der A13 zwischen Splügen und West-Rüti, eine Untertunnelung avisiert wird. Die Kommission hat gestützt auf die Ausführungen des Bundesamts für Strassen (ASTRA) festgestellt, dass das geforderte Untertunnelungsprojekt in keiner Konkurrenz zum Erhaltungsprojekt steht und in einem der nächsten Ausbauschritte im strategischen Entwicklungsprogramm (STEP) geprüft werden kann. Aus diesem Grund beantragt sie oppositionslos, der Petition keine Folge zu geben.

Schliesslich liess sich die KVF-N zu den strategischen Zielen des Bundesrates für die SBB wie auch Skyguide für die Periode 2024-2027 konsultieren.