Die Spezialkommission ‚Legislaturplanung‘ des Nationalrates hat die Legislaturplanung 2015-2019 zuhanden des Nationalrates zu Ende beraten. Sie hat einen Rückweisungsantrag zurückgewiesen und beschloss zahlreiche Änderungen am Entwurf des Bundesrates. Das Geschäft wird Ende April in der Sondersession beraten.

​​Der Kommission lagen zu allen vom Bundesrat beantragten Zielen zahlreiche Anträge vor. Zu Beginn der Detailberatung lehnte sie mit 16 zu 5 Stimmen einen Rückweisungsantrag ab. Dieser verlangte vom Bundesrat, die Legislaturplanung 2015-2019 zu überarbeiten und insbesondere aufzuzeigen, wie er mit den Herausforderungen und Risiken umgehen will, denen sich die Schweiz in den nächsten Jahren stellen muss.

Die Kommission hat zur überwiegenden Mehrheit der Artikel Änderungsanträge eingereicht. So hat sie unter anderem einem Antrag mit 15 zu 7 Stimmen zugestimmt, der zusätzlich zum vom Bundesrat vorgesehenen Stabilisierungsprogramm 2017-2019 (Entlastungen von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr) die Fortführung der Aufgabenverzichtsplanung verlangt. Ziel ist eine weitere substantielle Entlastung des Bundeshaushaltes in der Höhe von 500 Millionen Franken pro Jahr (siehe entsprechenden Beschluss der Finanzkommission, Medienmitteilung​ der FK-N vom 19. Februar 2016).

Die Kommission hat sich weiter umfassend mit der Frage der Regulierungsfolgen von Gesetzesvorlagen auseinandergesetzt. Sie hat hierzu unter anderem mit 14 zu 7 Stimmen einem Antrag zugestimmt, der vom Bundesrat verlangt, dass bei Gesetzesvorlagen mit grossen finanziellen Auswirkungen für die Wirtschaft eine Regulierungsfolgeabschätzung erstellt und das „Preisschild“ ausgewiese​n wird. Zudem verlangt sie einen Bericht über die Regulierungskosten zur finanziellen Entlastung der Wirtschaft (13 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen) sowie die Erarbeitung eines umfassenden Deregulierungspakets (13 zu 7 Stimmen).

Im Bereich der Wirtschaftspolitik fasste die Kommission weitere Beschlüsse. So verlangt sie mit 11 zu 9 Stimmen die Erarbeitung einer Strategie für eine aktive zukunftsgerichtete Industriepolitik, in deren Zentrum die produktive Arbeit steht. Die Umsetzung soll sich am Ziel messen, den Anteil der Industrie an der Wertschöpfung der Schweizer Wirtschaft bei mindestens einem Fünftel zu halten. Die Spezialkommission beantragt dem Rat im Bereich der Wirtschaftspolitik zudem die Aufnahme eines neuen Ziels (15 zu 6 Stimmen). Der Bund soll günstige Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der Gesellschaft schaffen und eine entsprechende dauerhafte Umbildung des Wirtschaftssektors fördern. Zu diesem Zweck soll der Bundesrat im Bereich der digitalen Wirtschaft unter anderem Massnahmen zur Förderung der innovativen Unternehmen und des Risikokapitals treffen. Zudem verlangt die Kommission die Entwicklung einer Strategie im Bereich des digitalen Bildungsraumes Schweiz.

Vor diesem Hintergrund wurde ebenfalls intensiv über die Fachkräfteinitiative debattiert. Mit Stichentscheid des Präsidenten möchte die Kommission den Bundesrat beauftragen, einen Aktionsplan zur besseren Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit auszuarbeiten. Ziel ist es, das inländische Arbeitskräftepotential besser auszuschöpfen.

Im Migrationsbereich beantragt die Kommission zwei neue Massnahmen: Zum einen soll der Bundesrat den Einsatz der Schweiz auf internationaler Ebene für eine konsequente Durchsetzung von Schengen/Dublin und für eine gerechtere Aufnahmepolitik bei der Verteilung der Asylbewerber in den Dublin-Staaten sicherstellen (18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Zum anderen verlangt sie mit knapper Mehrheit die Verstärkung der Kooperation mit der EU bei Projekten und Programmen im Flüchtlingsbereich wie z. B. der gemeinsamen Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern in deren Heimatstaat, der Prävention gegen irreguläre Migration oder der Bekämpfung der Schlepper (8 zu 6 Stimmen bei 8 Enthaltungen).

Im Bereich der Finanzierung der Sozialwerke diskutierte die Kommission die neuesten Betriebsergebnisse des Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Angesichts der kürzlich veröffentlichten Zahlen, wonach die AHV das Jahr 2015 erneut mit einem negativen Umlageergebnis abschliesst, beantragt eine Mehrheit der Kommission (16 zu 7 Stimmen) die Einführung eines Interventionsmechanismus für die AHV zu deren langfristigen finanziellen Sicherung.

Nach Beendigung der Beratungen hat die Kommission zudem beschlossen, zwei parlamentarische Initiativen zur Änderung des parlamentarischen Verfahrens im Zusammenhang mit der Legislaturplanung einzureichen. Eine knappe Mehrheit der Kommission (11 zu 10 Stimmen) hält das derzeitige Verfahren für zu wenig effizient und möchte dieses im Hinblick auf die nächste Legislatur vereinfachen (16.425). Eine weitere Mehrheit (12 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen) möchte prüfen, ob die Vorlagen, die in den eidgenössischen Räten hängig sind und die zur Erreichung der Legislaturplanungsziele beitragen, im Rahmen der Legislaturplanung behandelt werden sollen (16.426).


Die Kommission tagte am 4. und 5. April 2016 in Bern in Anwesenheit des Bundespräsidenten und des Bundeskanzlers unter der Leitung von Nationalrat Karl Vogler (CSP, OW).

Bern, 6. April 2016 Parlamentsdienste