Die am 8. Juni 2023 eingesetzte PUK hat den Auftrag, die Geschäftsführung der relevanten Behörden auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit im Kontext der CS-Notfusion zu untersuchen und den eidgenössischen Räten darüber Bericht zu erstatten.
Nachdem die PUK Mitte Juli eine erste thematische Auslegeordnung vorgenommen und einen Grobzeitplan ihrer Untersuchung festgelegt hatte, hat sie an ihrer Sitzung vom 7. September ihr Untersuchungskonzept verabschiedet. Somit stehen nach den ersten beiden Phasen (Erstellung der organisatorischen und inhaltlichen Grundlagen sowie Untersuchungskonzept) mit Phase 3 die eigentlichen Untersuchungsarbeiten an. Diese umfassen insbesondere die Auswertung der relevanten Dokumente sowie Anhörungen von Vertretern und Vertreterinnen der Bundesbehörden. Angehört werden insbesondere Vertreterinnen und Vertreter des Bundesrates, des EFD, der FINMA und der SNB. Aktuell ist geplant, dass die genannten Arbeiten bis zum Beginn der Frühlingssession 2024 dauern. In der vierten Phase wird auf der Grundlage der Erkenntnisse aus den Anhörungen und der Dokumentenanalysen der Schlussbericht inklusive Empfehlungen erstellt. Über weitergehende Details, insbesondere die Liste der von ihr angehörten Personen und die von ihr eingeforderten Dokumente, informiert die PUK in Umsetzung von Artikel 169 des Parlamentsgesetzes nicht.
Eckwerte des Untersuchungskonzepts
In ihrem Untersuchungskonzept unterscheidet die PUK vier zeitliche Hauptphasen. Die erste Phase deckt die Geschäftsführung vor der Krise ab, konkret die Ereignisse vor dem Sommer 2022. Die PUK-Untersuchung setzt spätestens im Jahr 2015 ein, als der Bundesrat seinen ersten Evaluationsbericht über systemrelevante Banken, namentlich die Umsetzung der 2012 in Kraft getretenen Too-big-to-fail-Regulierung vorgelegt hat. Die zweite Phase markiert den Krisenbeginn und die Akzentuierung der Krise, sie dauert von Herbst 2022 bis Mitte März 2023. Die akute Krisenphase (Phase 3) umfasst die Ereignisse von Mittwoch, 15. März 2023, bis Sonntag, 19. März 2023, dem Tag, als der Bundesrat bekannt gab, die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS zu unterstützen. Die vierte Phase beinhaltet schliesslich die Umsetzung der Notfusion. Im Rahmen ihrer Aufarbeitung wird die PUK die Geschäftsführung aller involvierten Behörden untersuchen.
Einsetzung eines Verfahrensspezialisten und Vergabe weiterer externer Mandate
Aufgrund der weitreichenden Informations- und Verfahrensrechte der PUK sind bei ihrer Untersuchung spezifische Verfahrensrechte- und -pflichten zu beachten. Für die Klärung von komplexen Verfahrensfragen hat sie heute entschieden, einen Verfahrensrechtsexperten für ihre Untersuchung beizuziehen.
Zudem hat die PUK drei Aufträge definiert, die sie als externe Mandate vergeben wird. Es handelt sich hierbei erstens um einen Auftrag an einen Untersuchungsbeauftragten, der spezifische Fragen zur Umsetzung der Finanzmarktaufsichtsgesetzgebung klären soll. Einen zweiten Auftrag vergibt die PUK für die Erstellung eines Rechtsvergleichs, der zeigen soll, wie die schweizerische Finanzmarktgesetzgebung im internationalen Quervergleich zu beurteilen ist. Das dritte Mandat beinhaltet die Analyse der Lageentwicklung der CS über die letzten Jahre. Die Beurteilung der Geschäftsführung der CS ist zwar nicht Gegenstand der parlamentarischen Oberaufsicht und damit Aufgabe der PUK. Dennoch stellt die Lageentwicklung der CS eine wichtige Kontextinformation dar, welche die PUK zur Beurteilung der Geschäftsführung der Behörden benötigt.
Die PUK tagte am 7. September 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Isabelle Chassot (Die Mitte, FR) in Bern.