Die Kommission lehnt mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Motion des Ständerates 16.3037 (Amtsgeheimnis und Behördenkooperation. Ergänzung von Artikel 320 Ziffer 2 StGB) ab. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Amtsgeheimnis in erster Linie datenschutzrechtliche Ziele verfolgt und sicherstellt, dass sensible Personendaten, die von den Behörden bearbeitet werden, nicht unbefugt weitergegeben werden. Entsprechend hält die Kommission am Prinzip fest, dass die Abwägung der verschiedenen Interessen von der vorgesetzten Behörde und nicht von der betroffenen Person selber vorgenommen werden soll. Eine Minderheit der Kommission erhofft sich von einem neuen einheitlichen Rechtfertigungsgrund mehr Rechtssicherheit und einen besseren Schutz der Angestellten in Fällen von Whistleblowing.
Kindesschutz
Die Vorlage des Bundesrates (15.033) sieht vor, die Meldepflicht bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen auf Fachpersonen auszudehnen, die in ihrer beruflichen Tätigkeit eine besondere Beziehung zu Kindern pflegen. Der Nationalrat beschloss in der Sondersession vom vergangenen April, nicht auf die Vorlage einzutreten. Nachdem der Ständerat in der Herbstsession auf die Vorlage eintrat und diese mit einigen Änderungen annahm, ist sie an den Nationalrat zurückgegangen, weshalb dieses Geschäft der Kommission des Nationalrates nun zum zweiten Mal vorliegt.
Die Kommission hat beschlossen, mit der weiteren Beratung dieses Geschäfts zuzuwarten, bis der Evaluationsbericht über die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) vorliegt.
Das Handelsregister wird modernisiert
Die Rechtskommission des Nationalrats hat die Vorlage betreffend die Änderung des Handelsregisterrechts (15.034) einstimmig angenommen. Sie ist bei der Beratung der Vorlage mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerates gefolgt.
Durch die Revision soll sichergestellt werden, dass das Handelsregister seine wichtige Informationsfunktion im Dienst der Sicherheit und der Effizienz des Rechtsverkehrs auch in Zukunft erfüllen kann. Konkret soll neu die AHV-Versichertennummer systematisch zur Identifizierung natürlicher Personen verwendet werden, um die Qualität und Aktualität der Personendaten zu verbessern.
In Abweichung von der Position des Ständerates hat die Kommission beschlossen, dass eine natürliche Person, die ein Gewerbe mit einem Jahresumsatz von mindesten 500 000 Franken betreibt, ihr Einzelunternehmen ins Handelsregister eintragen muss. Angehörige der freien Berufe sowie Landwirte sollen von dieser Pflicht ausgenommen sein, wenn sie kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Eine Minderheit möchte wie der Ständerat dem Bundesrat folgen und Einzelunternehmen bereits ab einem jährlichen Umsatz von 100 000 Franken zur Eintragung ins Handelsregister verpflichten.
Verjährungsrecht und Asbest: Wiederaufnahme der Arbeiten
Die Kommission hat beschlossen, die Arbeiten zum Verjährungsrecht (13.100) im ersten Quartal 2017 wieder aufzunehmen. In einem ersten Schritt will die Kommission eine Vertretung des Runden Tisches Asbest anhören und Expertenmeinungen zu den möglichen Lösungen der Verjährungs-Problematik einholen.
Bessere Durchsetzung der Kinderrechte
Mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen dem Ständerat zu folgen und das dritte Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention (15.085) ebenfalls zu genehmigen. Eine Minderheit beantragt dem Nationalrat, dem Protokoll nicht zuzustimmen. Gestützt auf das dritte Fakultativprotokoll können Einzelpersonen, Personengruppen und Vertragsstaaten Verletzungen der Kinderrechtskonvention vor dem UNO-Kinderrechtsausschuss geltend machen und diesen auffordern ein Untersuchungsverfahren durchzuführen. Durch diesen Kontrollmechanismus sollen die Kinderrechte effektiver durchgesetzt werden. Mit der angenommenen Motion 12.3623 n (Mo. Nationalrat (Amherd). Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls zur Uno-Kinderrechtskonvention) wurde der Bundesrat vom Parlament aufgefordert das Fakultativprotokoll zu ratifizieren.
Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle (09.530)
Im Rahmen der Differenzbereinigung beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Sie beantragt, dass Betreibungsämter Dritten keine Kenntnis geben von Betreibungen, für die nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls ein entsprechendes Gesuch des Schuldners vorliegt, es sei denn, der Gläubiger erbringt in einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von 20 Tagen den Nachweis, dass rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet wurde; wird dieser Nachweis nachträglich erbracht oder die Betreibung fortgesetzt, wird sie Dritten wieder zur Kenntnis gebracht.
Revision des Patentgerichtsgesetzes
Die Kommission hat beschlossen, auf dem Weg einer parlamentarischen Initiative eine Revision des Patentgerichtsgesetzes auszuarbeiten. Die vorgesehenen Änderungen stützen sich auf die Erfahrungen des Gerichts in den ersten vier Jahren seines Bestehens. Dabei soll insbesondere die Möglichkeit geschaffen werden, für gewisse Aufgaben, die heute juristisch ausgebildeten Richterinnen oder Richtern vorbehalten sind, Richterinnen oder Richter mit technischer Ausbildung beizuziehen und bei der Prozessleitung gewisse Aufgaben an Gerichtsschreiberinnen oder Gerichtsschreiber zu delegieren.
Kein Handlungsbedarf bei der Regulierung von Stiftungen
Anders als ihre Schwesterkommission verneint die Kommission den Handlungsbedarf im Bereich der Stiftungsregulierung und stimmt der parlamentarischen Initiative 14.470 (Pa.Iv. Luginbühl. Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung ) nicht zu (13 zu 6 Stimmen bei keiner Enthaltung). Die Kommission ist nicht überzeugt, dass mit der Heterogenität der geforderten Massnahmen tatsächlich der Stiftungsstandort Schweiz gestärkt werden könnte. Sie befürchtet insbesondere auch negative Auswirkungen auf das schweizerische Steuersystem insgesamt.
Beratungen zum Geldspielgesetz: Kommission verurteilt Indiskretionen
Die Kommission hat die Beratungen zum Geldspielgesetz 15.069 fortgeführt. In diesem Zusammenhang hat die Kommission insbesondere verurteilt, dass nach der letzten Sitzung vertrauliche Informationen zu den Beratungen in den Medien zu lesen waren. Die Kommission unterstreicht die Bedeutung des Kommissionsgeheimnisses für das konstruktive Arbeiten in der Kommission. Deshalb hat sie entschieden, Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäss Art. 320 des Strafgesetzbuches einzureichen.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat mit 18 zu 7 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 16.405 n (Pa.Iv. Hess Erich. Vernetzung sämtlicher Betreibungsregister) Folge zu geben.
Die Kommission hat am 3. und 4. November 2016. unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean Christophe Schwaab (SP, VD) in Bern getagt.