Die Kommission hat die Kindesschutzvorlage 15.033 in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 8 Stimmen angenommen. Anlässlich der ersten Beratung der Vorlage hatten die Kommission und der Nationalrat noch Nichteintreten beschlossen. Die Kommission ist aber im zweiten Anlauf auf ihren Entscheid zurückgekommen und auf die Kindesschutzvorlage eingetreten. Sie hat die Detailberatung nun zu Ende geführt und einige Differenzen zum Ständerat geschaffen.

​Die Kommission hat beschlossen den Begriff «Wohl eines Kindes» in der Vorlage zu konkretisieren und hat sich darauf geeinigt, dass die Melderechte und Meldepflichten gegenüber der Kindesschutzbehörde dann zum Zug kommen sollen, wenn die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität einer minderjährigen Person gefährdet erscheint. Die Meldepflicht soll überdies auch dann als erfüllt gelten, wenn eine meldepflichtige Fachperson die Meldung an die vorgesetzte Person richtet. Bereits heute bestehen in manchen Kantonen weitergehende Meldepflichten, als die Kindesschutzvorlage 15.033 vorsieht. Die Kommission ist der Ansicht, dass man die Kantone, die gute Erfahrungen damit gemacht haben, nicht zwingen sollte hinter den heutigen Stand zurückzukehren. Sie möchte deshalb den Kantonen im Gegensatz zum Ständerat die Möglichkeit offen lassen, weitergehende Meldepflichten gegenüber der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde vorzusehen. Eine Minderheit erachtet die Zielsetzung der Vereinheitlichung der Meldepflichten durch die Vorlage als gewichtiger. Die Kommission folgt bezüglich der Mitwirkungspflicht von Anwältinnen und Anwälte der Lösung des Ständerates und beantragt beim geltenden Recht zu bleiben: Die Entbindung vom Berufsgeheimnis soll diese auch zukünftig nicht zur Preisgabe von Anvertrautem verpflichten. Es wurden mehrere Minderheitsanträge zu diversen Fragen eingereicht.

Grundbuchämter sollen die AHV-Nummer verwenden dürfen

Die Kommission hat sich im Rahmen der erneuten Befassung mit der Vorlage zur Modernisierung des Grundbuchs (14.034) mit 15 zu 10 Stimmen für die Verwendung der AHV-Nummer im Grundbuch ausgesprochen. Nachdem der Nationalrat die Vorlage anlässlich der Sondersession vom Mai 2017 der Kommission zur erneuten Vorprüfung zurückgewiesen hatte, musste sich die Kommission ein weiteres Mal mit der Frage der Einführung eines Personenidentifikators im Grundbuch befassen. Streitig war insbesondere die Frage, ob die verschiedenen Grundbuchämter die AHV-Nummer als Personenidentifikator verwenden dürfen, wie dies der Bundesrat in seiner Botschaft vom 16. April 2014 vorgeschlagen hatte, oder ob der Bund einen sektoriellen Personenidentifikator schaffen sollte, der ausschliesslich im Bereich des Grundbuchs verwendet werden dürfte – für diese Lösung hatte sich der Ständerat entschieden. Die Lösung des Ständerates wurde jedoch von den Kantonen, die zwischenzeitlich zu der Frage konsultiert worden waren, einheitlich abgelehnt. Es wurde insbesondere moniert, dass die ständerätliche Variante nicht nur teurer und umständlicher sei, sondern auch keinen Mehrwert im Bereich des Datenschutzes aufweisen würde. In Kenntnis eines neuen Gutachtens, das der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte und das Bundesamt für Justiz gemeinsam in Auftrag gegeben hatten, entschied sich die Kommission schliesslich für die Freigabe der Verwendung der AHV-Nummer durch die Grundbuchämter. Eine Minderheit der Kommission gewichtet jedoch die Vorteile eines sektoriellen Identifikators nach wie vor höher. Vor dem Hintergrund des erwähnten Gutachtens verabschiedete die Kommission zudem ein Kommissionspostulat 17.3968, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, noch innerhalb der laufenden Legislatur darzulegen, wie den Risiken begegnet werden kann, die sich mit der Verwendung von Personenidentifikatoren verbinden.

Keine Auslagerung der eidgenössischen Stiftungsaufsicht

Die Kommission beantragt dem Nationalrat mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten, welche die Auslagerung der eidgenössischen Stiftungsaufsicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt vorsieht (16.045). Wie bereits der Ständerat kann auch die nationalrätliche Kommission die möglichen Vorteile einer Auslagerung nicht erkennen, zumal das gegenwärtige System der Stiftungsaufsicht nach Meinung der Kommission gut funktioniert. Eine Minderheit der Kommission ist jedoch der Meinung, dass die Aufgabe der Stiftungsaufsicht im Interesse der Corporate Governance-Kriterien nicht von einer Verwaltungseinheit, sondern von einer ausgegliederten Institution wahrgenommen werden soll, weshalb sie ein Eintreten auf die Vorlage begrüssen würde.

Weitere Geschäfte

  • Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, der parlamentarischen Initiative Vogler 16.458 «Keine unnötigen Formulare bei gestaffelten Mietzinserhöhungen» Folge zu geben.
  • Die Kommission hat mit 17 zu 6 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Feller 16.459 «Mietvertragsrecht. Auf mechanischem Wege nachgebildete Unterschriften für zulässig erklären» Folge zu geben.
  • Die Kommission hat mit 14 zu 11 Stimmen beschlossen, der parlamentarischen Initiative Quadri 16.476 «Das Recht auf Notwehr verstärken» keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.
  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, die Frist zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfs im Sinne der parlamentarischen Initiative Flach 14.440 «Artikel 8 UWG. Missbräuchliche Geschäftsbedingungen» bis zur Wintersession 2019 zu verlängern. Eine Minderheit beantragt, die Initiative abzuschreiben.
  • Die Kommission hat geprüft, ob es sich beim neuen Artikel 46 Absatz 1 (Gesamtstrafen für rückfällige Täter) der auf den 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Revision des Strafgesetzbuches um einen gesetzgeberischen Fauxpas handelt. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass sie abwarten möchte, wie die neue Bestimmung in der Praxis auslegt wird und derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht.
  • Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission ihrem Rat, die Frist zur Ausarbeitung eines Erlassentwurfs im Sinne der parlamentarischen Initiative Gössi 14.453 «Für verbindliche Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnungen» bis zur Wintersession 2019 zu verlängern.
  • Die Kommission möchte, dass es in Zukunft möglich wird, einen Trust auch nach Schweizerischem Recht zu errichten und hat im Rahmen der Vorprüfung mit 15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen einer entsprechenden parlamentarischen Initiative Folge gegeben (16.488 n Pa.Iv. Regazzi. Aufnahme des Rechtsinstituts des Trusts in die schweizerische Gesetzgebung).
  • Die Kommission hat einstimmig beschlossen, der Standesinitiative Bern 16.302 «Erfolgsmodell Schlichtungsverhandlung ausbauen» keine Folge zu geben.
  • Mit 9 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen der parlamentarischen Initiative Luginbühl 14.470 «Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung» Folge zu geben.
  • Mit 20 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen der parlamentarischen Initiative Regazzi 16.470 «Verzugszinssatz des Bundes. Anpassung an Marktzinsen » Folge zu geben.

Die Kommission hat am 19. und 20. Oktober 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean Christophe Schwaab (SP, VD) in Bern getagt.