Mit der Motion 18.3510 soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vorzulegen, damit Personen, deren Schuldtilgung unrealistisch ist, eine schnelle Wiedereingliederung in die Wirtschaft ermöglicht wird. Zudem soll der Bundesrat die Erarbeitung von gesetzlichen Grundlagen überprüfen, damit Personen unter bestimmten Bedingungen von ihren Schulden befreit werden könnten. Die Kommission erkennt einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sie hebt dabei hervor, dass für hochverschuldete oder mittellose Privatpersonen in der Schweiz keine Möglichkeit existiert, ihre Finanzen nachhaltig zu sanieren. Faktisch werden private Personen lebenslang bis auf das Existenzminimum gepfändet. Die Kommission ist der Meinung, dass eine verschuldete Privatperson eine zweite Chance verdient. Auch in vielen anderen Staaten bestehen bereits heute Sanierungsverfahren für private Personen, mit welchen gute Erfahrungen gemacht werden. Die aktuelle Situation in der Schweiz schwäche das Unternehmertum und belaste zudem die öffentliche Hand.
Die Kommission hat überdies entschieden, vorerst keine eigenen Arbeiten im Hinblick auf die Einführung einer einheitlichen schweizweiten Betreibungsauskunft aufzunehmen, nachdem sie den Bericht des Bundesrates vom 4. Juli 2018 in Erfüllung des Postulats Candinas 12.3957 zur Kenntnis genommen hat. Sie beantragt ihrem Rat deshalb, einer entsprechenden parlamentarischen Initiative 16.405 keine Folge zu geben (12/10/0). Sie sieht aber den Bundesrat in der Pflicht, dem auch im Bericht aufgezeigten Handlungsbedarf jetzt entschlossen und zeitnah zu begegnen.
Keine Revision des Opferhilfegesetzes
Nachdem die Kommission bereits an ihrer
Sitzung vom 31. August 2018 die von der Universität Bern im Jahr 2015 durchgeführte
Studie zur Evaluation des Opferhilfegesetzes zur Kenntnis genommen hatte, befasste sie sich nun mit dem Stand der Umsetzung der einzelnen Empfehlungen der Studie. Sie hörte dazu auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) an, vertreten durch Frau Regierungsrätin Susanne Schaffner (SO) sowie der Leiterin der Kantonalen Opferhilfestelle des Kantons Zürich, Frau Sandra Müller Gmunder. Die Kommission begrüsst insbesondere die laufenden Anstrengungen im Hinblick auf die Überarbeitung des Leitfadens zur Bemessung der Genugtuung nach OHG. Wie bereits der Bundesrat kommt jedoch auch die Kommission zum Schluss, dass sich derzeit eine Totalrevision des Opferhilfegesetzes nicht aufdrängt.
Keine Staatshaftung bei bedingten Entlassungen und Strafvollzugslockerungen
Die Kommission hat am 17. Mai 2018 einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 13.430 verabschiedet und dazu eine Vernehmlassung durchgeführt. Sie hat vorgeschlagen, dass der Staat inskünftig haften soll, wenn einem Täter eine Öffnung des Straf- oder Massnahmevollzugs gewährt wurde und diese Person durch einen Rückfall einen Schaden verursacht. Die fast ausschliesslich
ablehnenden Vernehmlassungsantworten haben die Kommission nun dazu bewogen, das Projekt nicht weiter zu verfolgen und ihrem Rat mit 15 zu 9 Stimmen die Abschreibung der parlamentarischen Initiative zu beantragen.
Beratung des Bundesgerichtsgesetzes abgeschlossen
Die Kommission hat die Detailberatung der Vorlage zur Änderung des Bundesgerichtsgesetzes abgeschlossen. Mit dieser Vorlage soll namentlich die Fehlbelastung des Gerichts korrigiert werden: Das oberste Gericht soll für besonders wichtige Fälle und Geschäfte zu Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zuständig sein, in gewissen Bereichen soll seine Kompetenz jedoch eingeschränkt werden. Mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission die Vorlage in der Gesamtabstimmung angenommen und damit bekräftigt, dass sie abweichende Meinungen nicht in die schriftlichen Entscheide aufnehmen, jedoch an der subsidiären Verfassungsbeschwerde festhalten will.
Weitere Geschäfte:
- Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative Stamm 17.523 «Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat» mit 17 zu 7 Stimmen Folge gegeben. Diese möchte die Möglichkeit einen Doppelnamen zu führen, wiedereinführen.
- Der parlamentarischen Initiative Reynard 17.501 «Sexuelle Belästigung. Beweislast erleichtern» wurde mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben. Die Initiative wollte, dass bei Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz bereits die Glaubhaftmachung ausreicht.
- Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative Rickli 17.510 «Die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit sexueller Straftaten auf 16 Jahre erhöhen» mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge gegeben. Im geltenden Recht sind sexuelle Straftaten unverjährbar, wenn sie an Kindern unter 12 Jahren begangen wurden.
Die Kommission tagte am 14./15. Februar 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern.